916/J XXIII. GP
Eingelangt am 05.06.2007
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möglich.
Anfrage
des
Abgeordneten Strache, Rosenkranz
und weiterer
Abgeordneter
an die
Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend Islam in Österreich
Laut Volkszählung 2001 gab
es ca. 340.000 Muslime in Österreich. Derzeit sind es
bereits ungefähr 400.000. Die Islamische
Glaubensgemeinschaft in Österreich
(IG
GiÖ) gibt vor,
diese zu vertreten.
Die Zahl
der zum Nationalrat in Österreich Wahlberechtigten
innerhalb der IGGiÖ ist
aber Kennern zufolge eine verschwindend geringe. Die Angaben reichen von mehre-
ren hundert Wahlteilnehmern bis hin zu
einigen wenigen tausend. In keinem Fall
würde das aber ein Erreichen der
1-%-Marke bedeuten.
Überdies beklagen sich Schiiten und Aleviten,
die ihrerseits beide je ca. 15 % der
Muslime in Österreich darstellen, dass die IGGiÖ streng
sunnitisch ausgerichtet ist.
Dieser
innermuslimische Konflikt hat sich in den letzten Monaten zugespitzt. Die IG-
GiÖ kündigt eine neue Verfassung im Laufe des
Jahres 2007 an, die Aleviten haben
vor einigen Monaten den Status als eigene Glaubensgemeinschaft beantragt.
Die IGGiÖ wird auch immer wieder kritisiert, dass es in
den Satzungen und in der
Praxis rechts- und
verfassungswidrige Bestimmungen gibt, etwa dass Gremien mit
deren Kontrollorganen personell weitgehend
ident sind. So ist in Nennung des pro-
minentesten Beispiels IGGiÖ-Präsident Anas
Schakfeh gleichzeitig Vorsitzender des
Gemeindeausschusses
der Religionsgemeinde Wien, Mitglied des Schurarates und
Vorsitzender des
Oberen Rates.
In diesem
Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesmi-
nisterin für Unterricht, Kunst und Kultur folgende
Anfrage:
1. Erachten Sie eine
Organisation, die nicht einmal 1 % der Muslime in Öster-
reich repräsentiert, als geeigneten Ansprechpartner
in Fragen der islamischen
Religion?
2. Wie beabsichtigen
Sie vorzugehen, dass auch muslimische Gruppen wie die
Schiiten und Aleviten zu ihrem Recht kommen?
3. Wie ist der
aktuelle Stand hinsichtlich der angekündigten neuen
Verfassung
der
IGGiÖ?
4.
Wie werden Sie sich verhalten, wenn bei dieser neuen Verfassung der IGGiÖ
diverse
von Kritikern angeführte Rechts- und Verfassungswidrigkeiten
wieder
enthalten sind?
5. Wie weit ist die Anerkennung der Aleviten als Glaubensgemeinschaft gedie-
hen?