916/J XXIII. GP

Eingelangt am 05.06.2007
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Anfrage

des Abgeordneten Strache, Rosenkranz
und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend Islam in Österreich

Laut Volkszählung 2001 gab es ca. 340.000 Muslime in Österreich. Derzeit sind es
bereits ungefähr 400.000. Die Islamische Glaubensgemeinschaft in Österreich (IG
Gi
Ö) gibt vor, diese zu vertreten.

Die Zahl der zum Nationalrat in Österreich Wahlberechtigten innerhalb der IGGiÖ ist
aber Kennern zufolge eine verschwindend geringe. Die Angaben reichen von mehre-
ren hundert Wahlteilnehmern bis hin zu einigen wenigen tausend. In keinem Fall
w
ürde das aber ein Erreichen der 1-%-Marke bedeuten.

Überdies beklagen sich Schiiten und Aleviten, die ihrerseits beide je ca. 15 % der
Muslime in
Österreich darstellen, dass die IGGiÖ streng sunnitisch ausgerichtet ist.
Dieser innermuslimische Konflikt hat sich in den letzten Monaten zugespitzt. Die IG-
Gi
Ö kündigt eine neue Verfassung im Laufe des Jahres 2007 an, die Aleviten haben
vor einigen Monaten den Status als eigene Glaubensgemeinschaft beantragt.

Die IGGiÖ wird auch immer wieder kritisiert, dass es in den Satzungen und in der
Praxis rechts- und verfassungswidrige Bestimmungen gibt, etwa dass Gremien mit
deren Kontrollorganen personell weitgehend ident sind. So ist in Nennung des pro-
minentesten Beispiels IGGi
Ö-Präsident Anas Schakfeh gleichzeitig Vorsitzender des
Gemeindeausschusses der Religionsgemeinde Wien, Mitglied des Schurarates und
Vorsitzender des Oberen Rates.

In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesmi-
nisterin für Unterricht, Kunst und Kultur folgende

Anfrage:

1.   Erachten Sie eine Organisation, die nicht einmal 1 % der Muslime in Öster-
reich repräsentiert, als geeigneten Ansprechpartner in Fragen der islamischen
Religion?

2.   Wie beabsichtigen Sie vorzugehen, dass auch muslimische Gruppen wie die
Schiiten und Aleviten zu ihrem Recht kommen?

3.   Wie ist der aktuelle Stand hinsichtlich der angekündigten neuen Verfassung
der IGGiÖ?

4.             Wie werden Sie sich verhalten, wenn bei dieser neuen Verfassung der IGGiÖ
diverse von Kritikern angeführte Rechts- und Verfassungswidrigkeiten wieder
enthalten sind?

5.             Wie weit ist die Anerkennung der Aleviten als Glaubensgemeinschaft gedie-

hen?