917/J XXIII. GP
Eingelangt am 05.06.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
des
Abgeordneten Strache, Dr. Graf
und weiterer
Abgeordneter
an
die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend
islamischer Religionsunterricht
In einem Interview für die „Wiener
Zeitung“ (Ausgabe 4. 1. 2007) verweigerte Anas
Schakfeh eine Antwort auf die Frage, wie viele Wahlberechtigte zum Nationalrat
in
Österreich es
in der „Islamischen Gemeinschaft in Österreich
(IGGiö)“ gebe. Er
meinte,
die IGGiÖ könne Aufnahmeanträge von
Muslimen ablehnen und unterstrich
das mit der Aussage
"Sicherlich können wir das. Das kann jeder
Verein, das ist rech-
tens und demokratisch, zumindest in Österreich.“
Auf die Frage, ob er Taxifahrer und
Zeitungsverkäufer für geeignete
Religionslehrer halte, antwortete er: „Wenn sie quali-
fiziert sind, warum
nicht.“ Auf die Frage, was er dazu sage, dass Religionslehrer, Do-
zenten und Imame geringe Deutschkenntnisse
haben, erwiderte er: „Es gibt Imame
mit geringen
Deutschkenntnissen. Na und?“
In Oberösterreich kommt es vermehrt zu
Beschwerden über in fachlicher und sprach-
licher Hinsicht unqualifizierte islamische Religionslehrer. Diesbezüglich im
Mittelpunkt
steht immer wieder
die Stadt Wels. Die Deutschkenntnisse von Religionslehrer Mid-
hat Kupinic sind ausgesprochen mangelhaft.
Darüber hinaus kann er lediglich auf
eine
Ausbildung an der islamischen Medresa in Sarajewo hinweisen, die nach drei
von
sechs Jahren abgebrochen wurde. Als Ibrahim Cem, ein anderer islamischer
Religionslehrer in
Wels, in seiner Funktion untragbar geworden war, folgte ihm seine
Frau Arzu Cem nach. Diese hat bis auf einen
Schnellkurs in Wien keinerlei pädago-
gische Ausbildung. Ihre frühere berufliche Tätigkeit hat
nichts mit dem Islam zu tun,
sie
arbeitete als Reinigungskraft, was die „Welser
Rundschau“ am 26. April 2006
„Skurril -
Putzfrau lehrt jetzt in Schule islamische Religion“ titeln ließ.
Weiters wurde über mehrere Jahre von der Islamischen
Glaubensgemeinschaft in
Österreich
(IGGiÖ) für den islamischen Religionsunterricht
im Pflichtschulbereich das
Buch „Erlaubtes und Verbotenes im Islam“ verwendet. Als
sich Widerstand gegen die
verfassungsfeindlichen
Inhalte des Autors Jussuf al Quaradawi, eines international
bekannten Extremisten, regte, ließ die IGGiÖ im Jahre
2005 von diesem Buch ab.
Angeblich wird dieses Religionsbuch aber noch punktuell an Wiener Schulen ver-
wendet.
Für die Aus- bzw. Fortbildung der
islamischen Religionslehrer in Österreich
sind die
Islamische Religionspädagogische Akademie (IRPA) bzw.
das Islamische Religions-
pädagogische
Institut (IRPI) zuständig. Beide unterstehen der Islamischen Glau-
bensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ).
Von drei Personen, die zumindest in einer der beiden genannten
Institutionen tätig
ist, ist eine
islamistische Ausrichtung bekannt: Elsayed Muhammed Elshahed, Leiter
der IRPA, lehnt die Trennung von Religion und Staat ab. Amir Zaidan, Lehrer an
der
IRPA und Leiter des IRPI, sorgte in Hessen mit der sog. „Kamel-Fatwa“ für Aufsehen
und wurde von bundesdeutschen Verfassungsschützern und
Islam-Experten als Is-
lamist eingestuft.
lyman Salwa Alzayed, Lehrerin an der IRPA, beschäftigte ebenfalls
in der Bundesrepublik den Verfassungsschutz.
In diesem
Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesmi-
nisterin für Unterricht, Kunst und Kultur folgende
Anfrage:
1. Ist die IGGiÖ eine Körperschaft öffentlichen Rechts oder ein Verein?
2.
Gibt es eine
staatliche Aufsichtspflicht über
die Qualifikation von Religionsleh-
rern an öffentlichen
Schulen?
3.
Sind
Religionslehrer an öffentlichen Schulen zur
Beherrschung der deutschen
Sprache verpflichtet?
4.
Ist Ihnen
bekannt, warum Landesschulinspektor Rudolf Mattle trotz der Kennt-
nis, dass Midhat Kupinic über
eine mangelhafte Ausbildung und über
mangel-
hafte Deutschkenntnisse verfügt,
an diesem festhielt?
5. Begrüßen Sie dieses Verhalten?
6.
Wie kann es sein, dass das Land Oberösterreich
beispielsweise eine Religi-
onslehrerin wie Arzu
Cem akzeptiert?
7.
Halten Sie die IGGiÖ für die
geeignete Approbationsinstanz für islamische Re-
ligionsbücher?
8.
Ist Ihnen bekannt, in welchen Schulen das Buch „Erlaubtes
und Verbotenes im
Islam“ noch eingesetzt wird?
9.
Gibt es seitens der Behörden eine Kontrolle der Lehrmittel bezüglich des
isla-
mischen
Religionsunterrichts?
10.
Haben Sie Bedenken, dass islamische Fundamentalisten für die Aus- und
Fortbildung
islamischer Religionslehrer in Österreich
zuständig sind?
11.Wenn Ja, welche Maßnahmen gedenken Sie zu ergreifen?