917/J XXIII. GP

Eingelangt am 05.06.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

des Abgeordneten Strache, Dr. Graf
und weiterer Abgeordneter

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur
betreffend islamischer Religionsunterricht

In einem Interview für die Wiener Zeitung“ (Ausgabe 4. 1. 2007) verweigerte Anas
Schakfeh eine Antwort auf die Frage, wie viele Wahlberechtigte zum Nationalrat in
Österreich es in der Islamischen Gemeinschaft in Österreich (IGGiö)“ gebe. Er
meinte, die IGGiÖ könne Aufnahmeanträge von Muslimen ablehnen und unterstrich
das mit der Aussage "Sicherlich können wir das. Das kann jeder Verein, das ist rech-
tens und demokratisch, zumindest in
Österreich.“ Auf die Frage, ob er Taxifahrer und
Zeitungsverk
äufer für geeignete Religionslehrer halte, antwortete er: Wenn sie quali-
fiziert sind, warum nicht.“ Auf die Frage, was er dazu sage, dass Religionslehrer, Do-
zenten und Imame geringe Deutschkenntnisse haben, erwiderte er:
Es gibt Imame
mit geringen Deutschkenntnissen. Na und?“

In Oberösterreich kommt es vermehrt zu Beschwerden über in fachlicher und sprach-
licher Hinsicht unqualifizierte islamische Religionslehrer. Diesbez
üglich im Mittelpunkt
steht immer wieder die Stadt Wels. Die Deutschkenntnisse von Religionslehrer Mid-
hat Kupinic sind ausgesprochen mangelhaft. Dar
über hinaus kann er lediglich auf
eine Ausbildung an der islamischen Medresa in Sarajewo hinweisen, die nach drei
von sechs Jahren abgebrochen wurde. Als Ibrahim Cem, ein anderer islamischer
Religionslehrer in Wels, in seiner Funktion untragbar geworden war, folgte ihm seine
Frau Arzu Cem nach. Diese hat bis auf einen Schnellkurs in Wien keinerlei p
ädago-
gische Ausbildung. Ihre fr
ühere berufliche Tätigkeit hat nichts mit dem Islam zu tun,
sie arbeitete als Reinigungskraft, was die Welser Rundschau“ am 26. April 2006
Skurril - Putzfrau lehrt jetzt in Schule islamische Religion“ titeln ließ.

Weiters wurde über mehrere Jahre von der Islamischen Glaubensgemeinschaft in
Österreich (IGGiÖ) für den islamischen Religionsunterricht im Pflichtschulbereich das
Buch
Erlaubtes und Verbotenes im Islam“ verwendet. Als sich Widerstand gegen die
verfassungsfeindlichen Inhalte des Autors Jussuf al Quaradawi, eines international
bekannten Extremisten, regte, lie
ß die IGGiÖ im Jahre 2005 von diesem Buch ab.
Angeblich wird dieses Religionsbuch aber noch punktuell an Wiener Schulen ver-
wendet.

Für die Aus- bzw. Fortbildung der islamischen Religionslehrer in Österreich sind die
Islamische Religionsp
ädagogische Akademie (IRPA) bzw. das Islamische Religions-
p
ädagogische Institut (IRPI) zuständig. Beide unterstehen der Islamischen Glau-
bensgemeinschaft in Österreich (IGGiÖ).

Von drei Personen, die zumindest in einer der beiden genannten Institutionen tätig
ist, ist eine islamistische Ausrichtung bekannt: Elsayed Muhammed Elshahed, Leiter
der IRPA, lehnt die Trennung von Religion und Staat ab. Amir Zaidan, Lehrer an der
IRPA und Leiter des IRPI, sorgte in Hessen mit der sog.
Kamel-Fatwa“ für Aufsehen
und wurde von bundesdeutschen Verfassungssch
ützern und Islam-Experten als Is-
lamist eingestuft. lyman Salwa Alzayed, Lehrerin an der IRPA, beschäftigte ebenfalls
in der Bundesrepublik den Verfassungsschutz.

 


In diesem Zusammenhang stellen die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesmi-
nisterin für Unterricht, Kunst und Kultur folgende

Anfrage:

1.             Ist die IGGiÖ eine Körperschaft öffentlichen Rechts oder ein Verein?

2.             Gibt es eine staatliche Aufsichtspflicht über die Qualifikation von Religionsleh-
rern an
öffentlichen Schulen?

3.             Sind Religionslehrer an öffentlichen Schulen zur Beherrschung der deutschen
Sprache verpflichtet?

4.             Ist Ihnen bekannt, warum Landesschulinspektor Rudolf Mattle trotz der Kennt-
nis, dass Midhat Kupinic
über eine mangelhafte Ausbildung und über mangel-
hafte Deutschkenntnisse verf
ügt, an diesem festhielt?

5.             Begrüßen Sie dieses Verhalten?

6.             Wie kann es sein, dass das Land Oberösterreich beispielsweise eine Religi-
onslehrerin wie Arzu Cem akzeptiert?

7.             Halten Sie die IGGiÖ für die geeignete Approbationsinstanz für islamische Re-
ligionsb
ücher?

8.             Ist Ihnen bekannt, in welchen Schulen das Buch Erlaubtes und Verbotenes im
Islam“ noch eingesetzt wird?

9.             Gibt es seitens der Behörden eine Kontrolle der Lehrmittel bezüglich des isla-
mischen Religionsunterrichts?

10.     Haben Sie Bedenken, dass islamische Fundamentalisten für die Aus- und
Fortbildung islamischer Religionslehrer in Österreich zuständig sind?

11.Wenn Ja, welche Maßnahmen gedenken Sie zu ergreifen?