924/J XXIII. GP

Eingelangt am 06.06.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dietmar Keck, Genossinnen und Genossen

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur

betreffend Erfassung der Zahl von HauptschullehrerInnen in ‚ungeprüften’ Fächern"

Den Ergebnissen und Schlussfolgerungen der letzten Pisa-Studie und der seither in diesem
Zusammenhang erfolgten öffentlichen Diskussion zufolge, besteht im Bereich des
österreichischen Schulwesen erheblicher Korrekturbedarf.

Vor allem, da man bei uns die Ressource Wissen" stets als einen der wichtigsten Rohstoffe
bezeichnet, erscheint es immens wichtig, allen Menschen auch in Zukunft solide, kostenfreie
und auf höchstem Niveau erfolgende Ausbildungsmöglichkeiten anbieten zu können.

Nach einem Jahrzehnt der, nunmehr auch durch Pisa" dokumentierten, Falschausrichtung
der heimischen Bildungspolitik kann dies m
öglicherweise durch die Implementierung neuer
Schulformen bzw. -angebote, wie sie z.B. in Frankreich oder Finnland seit Jahrzehnten
Anwendung finden, erreicht werden. Daneben erscheint aber auch dringend notwendig, eine
kritische Analyse des Ist-Zustandes im Schulwesen
Österreichs vorzunehmen.

Dies befolgend, wurde bereits am 2. März 2006 eine parlamentarische Anfrage (Ziff. 4028/J
XXII GP) betreffend Unterricht von HauptschullehrerInnen in fremden Fächern" an die
Bundesministerin gerichtet. Hier wurde unter anderem die Frage gestellt, wie viele
HauptschullehrerInnen in Ober
österreich und in Linz an Hauptschulen in Schulfächern
unterrichten, f
ür die sie nicht geprüft sind.

In der Beantwortung (Ziff. 3980/AB XXII GP) konnte dies jedoch nicht beantwortet werden,
da
in der Schulsoftware eine derartige Auswertung nicht verfügbar ist." (Zitat Beantwortung).

Die unterzeichnenden Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
Bildung, Wissenschaft und Kultur nachstehende Anfrage.

Anfrage

§         Um welche Software handelt es sich, mit der laut parlamentarischer
Anfragebeantwortung 3980/AB
XXII GP seitens des Bundesministeriums keine
Erhebung jener LehrerInnen in Ober
österreich und Linz gemacht werden kann, die in
Hauptschulen in Gegenständen unterrichten, für die sie keine Prüfung aufweisen?
Gefragt wird nach Titel der Software, Versionsnummer und Softwarehersteller.

§         Stützt sich die Ministerin bei der Beantwortung der Anfrage auf Informationen aus
dem eigenen Hause oder auf solche aus dem Landesschulrat f
ür Oberösterreich?

§         Handelt es sich bei der, in der Beantwortung angeführten, Software um eine solche,
die ausschlie
ßlich in Verwendung des BMWUK steht, oder handelt es sich dabei um
das Programmpaket e*SA, das seit geraumer Zeit vom Landesschulrat für
Ober
österreich zur Schulverwaltung eingesetzt wird?

 


§         Wie die, via Internet öffentlich zugängliche, Bedienungsanleitung des
Programmpaketes e*SA dokumentiert, werden hiermit scheinbar nicht nur
Sch
ülerInnendaten verwaltet, sondern auch Daten der LehrerInnen und
Informationen
über jene Gegenstände, die in den einzelnen Schuljahren von ihnen
unterrichtet werden. Ist dies der Bundesministerin bekannt?

§         Welche Daten werden durch e*SA erfasst?

§         Stimmt es, dass in e*SA auch exakte Angaben zur Ausbildung bzw. Qualifikation der einzelnen abgebildeten LehrerInnen erfasst werden?

§         Welche LehrerInnen-Daten werden durch e*SA erfasst?

§         Zu welchem Zweck werden Daten über die Qualifikation
der einzelnen LehrerInnen erfasst?

§         Stimmt es, dass in e*SA erfasst wird, welcheR LehrerIn in welchem Schuljahr
welchen Unterrichtsgegenstand unterrichtet?

§         Wenn ja, zu welchem Zweck werden diese Daten erfasst?

§         Für den Fall, dass in e*SA beides - Daten zur Ausbildung der LehrerInnen und
unterrichtete F
ächer - erfasst werden, warum ist es derzeit nicht möglich, aus diesen Informationen einen Beantwortung der Frage nach der Zahl der HS-Lehrerlnnen, die ohne entsprechende Prüfung einen Gegenstand unterrichten zu beantworten?

§         Ab wann wird eine Erhebung dieser Zahl mit Hilfe einer Software möglich sein?

§         Warum wurde bisher nicht Sorge dafür getragen, eine, vor allem im Hinblick auf die Qualität des Unterrichts immens wichtige, Erhebungsmöglichkeit der Zahl aller LehrerInnen, die an Hauptschulen in Fächern unterrichten, über die sie keine Prüfung verfügen, zu erhalten?

§         Warum konnte zur Beantwortung der Frage 1 der Anfrage 4028/J XXII GP keine
andere Erhebungsform als jene mit Hilfe einer Software gewählt werden?

§         Falls eine Erhebungsmöglichkeit auf anderem Wege besteht: Wieviele LehrerInnen unterrichten in den Hauptschulen in Oberösterreich und Linz in Gegenständen, für die sie keine Prüfung haben?

§         Wieviele HauptschullehrerInnen unterrichten zum Stichtag 1. Mai 2007 in folgenden Linzer Schulen (aufgegliedert nach Schulen)

 


§         Wieviele HauptschullehrerInnen unterrichten zum Stichtag 1. Mai 2007 in folgenden Linzer Schulen (gegliedert nach Schulen) in Gegenständen, für die sie keine Prüfung aufweisen?

§         Hauptschule 3, Stelzhamerschule
Hauptschule 5, Otto-Gl
öckel-Schule
Hauptschule 10, Zeppelinschule
Hauptschule 11, Diesterwegschule
Hauptschule 12, Harbachschule
Hauptschule 14, Spalierhofschule
Hauptschule 15, Jahnschule
Hauptschule 17, Dr.-Karl-Renner-Schule
Hauptschule 18, Dr.-Karl-Renner-Schule
Hauptschule 22, Dr.-Ernst-Koref-Schule
Hauptschule 23, Ebelsberg Schule
Hauptschule 24, Auhofschule
Hauptschule 26, Ferdinand-H
üttner-Schule
Hauptschule 27, Bertha-von-Suttner-Schule
Sporthauptschule

Hauptschule der FranziskanerInnen
Hauptschule der Kreuzschwestern
Übungshauptschule der Diözese
Übungshauptschule des Bundes
Freie Waldorfschule

§         Ist der Ministerin bekannt, dass seitens der österreichischen Pädagogischen
Akademien (z.B. P
ädagogische Hochschule der Diözese Linz) Akademielehrgänge zum Erwerb eines sog. Drittfachs" angeboten werden.

§         Wie ist es aus Sicht der Ministerin zu rechtfertigen, dass hier umfangreiche
Voraussetzungen verlangt werden (Lehrveranstaltungen im Umfang von 40
Wochenstunden, 70h Unterrichtspraxis, Mindeststudiendauer 4 Semester, usw.), um in einem dritten Gegenstand unterrichten zu d
ürfen, während an diversen Schulen LehrerInnen zum Ausgleich von Beschäftigungsschwankungen" in Gegenständen unterrichten dürfen, für die sie ungeprüft sind?

§         Wie ist es aus Sicht der Ministerin zu beurteilen, dass es in der Hauptschule (auch nach Auskunft in der Anfragebeantwortung 3980/AB XXII GP) üblich ist, unter gewissen Umständen LehrerInnen zum Unterricht in Gegenständen einzusetzen, für die sie keine Prüfung aufweisen, während dies in der AHS-Unterstufe unmöglich ist?