926/J XXIII. GP

Eingelangt am 06.06.2007
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Anfrage

des Abgeordneten Franz Riepl und GenossInnen

an die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur Dr. Claudia Schmied

betreffend Schulerweiterung im BRG 16, Wien Schuhmeierplatz 7, 1160 Wien

Bereits seit rund zehn Jahren gibt es intensive Diskussionen rund um die höchst notwendige Schulerweiterung des BRG 16 in Wien Ottakring. Trotz akuten Platzmangels und Rahmenbedingungen, die den Anforderungen der heutigen Zeit keinesfalls mehr gerecht werden, ist das dort tätige Lehrpersonal Tag für Tag mit größtem Einsatz bei der Sache und versucht hoch motiviert und mit viel pädagogischem Geschick die widrigen Rahmenbedingungen vergessen zu machen.

Bereits im September 2005 hat Abgeordneter Franz Riepl gemeinsam mit anderen SPÖ-Mandataren in dieser Causa eine parlamentarische Anfrage an die damalige Bundesministerin Gehrer gerichtet, um auf die baulichen Missstände an besagter Schule aufmerksam zu machen. In der Beantwortung der Anfrage wurden von Bundesministerin Gehrer zwar die baulichen und funktionalen Defizite am Schulstandort im Wesentlichen bestätigt, für die dringend notwendige Sanierung bzw. den erforderlichen Ausbau jedoch keine Perspektive genannt. Wiederholt hat sich auch der Elternverein, gemeinsam mit der Schulleitung, für eine Erweiterung ausgesprochen.

Da sich durch das Eintreten der Sozialdemokratie in die österreichische Bundesregierung die Prioritätensetzung in der Bildungspolitik eindeutig zu Gunsten der Auszubildenden verschoben hat - im Regierungsprogramm wird ja unter anderem festgehalten, dass Bildungspolitik Chancenpolitik ist und die Kinder und Jugendlichen deshalb im Mittelpunkt aller zukunftsorientierten Maßnahmen stehen müssen - , darf davon ausgegangen werden, dass auch in gegenständlicher Causa seitens der zuständigen Bundesministerin im Gegensatz zu früher nun mit einem entschiedeneren und vor allem rascheren Vorgehen zu rechnen ist.

Die unterfertigenden Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für Bildung, Kunst und Kultur nachstehende

ANFRAGE

1.  Halten Sie im gegenständlichen Fall die Forderung einer Schulerweiterung, wie sie der Elternverein der Schule, die Schulleitung selbst, aber auch der Ottakringer Bezirksvorsteher verlangen, für gerechtfertigt?


2.            Wie weit ist die Planung, das angrenzende Grundstück in der Arltgasse in den Schulstandort mit einzubeziehen, bereits gediehen?

3.            Stimmt es, dass bereits eine fertige Funktions- und Raumplanung für die Erweiterung vorliegt?

4.            Welchen verbindlichen Zeitrahmen für die Erweiterung der Schule können Sie angeben?