927/J XXIII. GP

Eingelangt am 06.06.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Dr.in Sabine Oberhauser und GenossInnen
an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend

betreffend „Ankauf von Grippe-Schutzmasken“

Zur Prävention einer Grippe-Pandemie wurden 2006 eine gemeinsame Aktion der
Schutzmasken-Herstellerfirmen Dr
äger und 3M, der Handelsunternehmen SPAR,
REWE, HOFER, dm Drogeriemarkt und ADEG sowie dem Bundesministerium f
ür
Gesundheit und Frauen unter der damaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat
gestartet.

Die Produktion der Schutzmasken wurden von den Herstellerfirmen im Jahr 2006
verst
ärkt und in den angegebenen Handelsfirmen zum Verkauf angeboten. Das
BMGF hat in der Beantwortung der Anfrage 65/G mitgeteilt, das das
Bundesministerium diesbez
üglich keine Verträge mit den Herstellern und den
Handelsunternehmen abgeschlossen hat. Zur Anfragebeantwortung konnten noch
keine Aussagen
über die verkauften Einheiten gegeben werden. Was mit
Restbest
änden passiert, konnte in der Beantwortung ebenfalls noch nicht mitgeteilt
werden.

In einem Artikel der Tageszeitung DER STANDARD vom 22.11.2006 sagte die
REWE-Unternehmenssprecherin Corinna Tinkler “Was nicht verkauft wird, geht
zur
ück. So haben wir es mit dem Ministerium ausgemacht“, Verluste drohten den
Superm
ärkten keine: “Wir haben lediglich den Verkaufsraum zur Verfügung gestellt,
weil wir Grippevorsorge für wichtig erachten.“

Johann Geist, Produktspezialist für Atemschutz bei der Firma Dräger sagte im selben
Artikel, dass nach Abschluss der Aktion das Ministerium Dräger “den Erlös
zukommen lassen“ w
ürde. Stelle sich heraus, dass dieser niedriger als das
Auftragsvolumen ist, sei die Restsumme der Firma vertragsgem
äß “bis Mitte 2007 zu
überweisen“.

Die angekauften Schutzmasken der Schutzklasse P1 bieten nicht ausreichenden
Schutz gegen Tr
öpfcheninfektion, der wissenschaftliche Beweis, dass mit
Schutzmasken Pandemien verhindert werden k
önnten konnte nicht erbracht werden.
Das BMFG hat f
ür die Bewerbung dieser Aktion laut eigenen Angaben rund 50.000,-
Euro ausgegeben. Ob die Kosten der nicht verkauften Masken aus Steuergeldern
finanziert und was mit den Restbest
änden weiter geschehen soll ist unklar..

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für
Gesundheit, Familie und Jugend nachstehende


 

Anfrage:

1.             Mit welchen Firmen und/oder Institutionen hat das Ministerium oder
Agenturen/Firmen in denen das Bundesministerium Gesellschafterrechte
aus
übt Verträge im Rahmen dieser Aktion abgeschlossen?

2.             Welche Vereinbarungen wurden bezüglich nicht verkaufter Masken mit in
dieser Aktion involvierten Institutionen, Firmen und Agenturen getroffen?

3.             Welche Kosten sind für das Ministerium für diese Aktion bisher entstanden
(inkl. Lagerhaltung)?

4.             Wie viele Einheiten an Schutzmasken wurden im Rahmen dieser Aktion
verkauft?

5.             Wie viele Einheiten an Schutzmasken wurden im Rahmen dieser Aktion nicht
verkauft?

6.             Welche Hilfestellungen hat das Ministerium den Herstellerfirmen geleistet, um
die nicht verkauften Einheiten am freien Markt zu verkaufen?

7.             Was geschieht mit den nicht verkauften Masken?

8.             Welche Kosten werden dem Ministerium dadurch entstehen?