927/J XXIII. GP
Eingelangt am 06.06.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Dr.in Sabine Oberhauser und GenossInnen
an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie
und Jugend
betreffend „Ankauf von Grippe-Schutzmasken“
Zur Prävention
einer Grippe-Pandemie wurden 2006 eine gemeinsame Aktion der
Schutzmasken-Herstellerfirmen Dräger und 3M, der Handelsunternehmen
SPAR,
REWE, HOFER, dm Drogeriemarkt und ADEG sowie dem Bundesministerium für
Gesundheit und Frauen unter der damaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat
gestartet.
Die Produktion der Schutzmasken
wurden von den Herstellerfirmen im Jahr 2006
verstärkt und in den angegebenen
Handelsfirmen zum Verkauf angeboten. Das
BMGF hat in der Beantwortung der Anfrage 65/G mitgeteilt, das das
Bundesministerium diesbezüglich
keine Verträge mit den Herstellern und den
Handelsunternehmen abgeschlossen hat. Zur
Anfragebeantwortung konnten noch
keine Aussagen über die verkauften Einheiten
gegeben werden. Was mit
Restbeständen
passiert, konnte in der Beantwortung ebenfalls noch nicht mitgeteilt
werden.
In einem Artikel der Tageszeitung
DER STANDARD vom 22.11.2006 sagte die
REWE-Unternehmenssprecherin Corinna Tinkler
“Was nicht verkauft wird, geht
zurück. So haben wir es mit dem
Ministerium ausgemacht“, Verluste drohten den
Supermärkten keine:
“Wir haben lediglich den Verkaufsraum zur Verfügung
gestellt,
weil wir Grippevorsorge
für wichtig erachten.“
Johann
Geist, Produktspezialist für Atemschutz bei der Firma Dräger sagte im
selben
Artikel, dass nach
Abschluss der Aktion das Ministerium Dräger “den Erlös
zukommen lassen“ würde.
Stelle sich heraus, dass dieser niedriger als das
Auftragsvolumen ist, sei die Restsumme der
Firma vertragsgemäß “bis Mitte
2007 zu
überweisen“.
Die angekauften Schutzmasken der
Schutzklasse P1 bieten nicht ausreichenden
Schutz gegen Tröpfcheninfektion, der
wissenschaftliche Beweis, dass mit
Schutzmasken Pandemien verhindert werden könnten konnte
nicht erbracht werden.
Das BMFG hat für die Bewerbung dieser Aktion laut eigenen
Angaben rund 50.000,-
Euro ausgegeben. Ob
die Kosten der nicht verkauften Masken aus Steuergeldern
finanziert und was mit den Restbeständen
weiter geschehen soll ist unklar..
Die
unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an die Bundesministerin für
Gesundheit, Familie
und Jugend nachstehende
Anfrage:
1.
Mit welchen
Firmen und/oder Institutionen hat das Ministerium oder
Agenturen/Firmen in denen das
Bundesministerium Gesellschafterrechte
ausübt Verträge im Rahmen dieser Aktion abgeschlossen?
2.
Welche Vereinbarungen wurden bezüglich nicht verkaufter
Masken mit in
dieser Aktion involvierten Institutionen, Firmen und Agenturen getroffen?
3.
Welche Kosten sind für das Ministerium für diese
Aktion bisher entstanden
(inkl. Lagerhaltung)?
4.
Wie viele Einheiten an Schutzmasken wurden im Rahmen dieser Aktion
verkauft?
5.
Wie viele Einheiten an Schutzmasken wurden im Rahmen dieser Aktion
nicht
verkauft?
6.
Welche Hilfestellungen hat das Ministerium den Herstellerfirmen
geleistet, um
die nicht verkauften
Einheiten am freien Markt zu verkaufen?
7. Was geschieht mit den nicht verkauften Masken?
8. Welche Kosten werden dem Ministerium dadurch entstehen?