934/J XXIII. GP

Eingelangt am 06.06.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Steier und GenossInnen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend Abfallvermeidung

§ 29 Abs. 4 Z. 4 AWG 2002 beinhaltet unter anderem die Verpflichtung für Sammel- und Verwertungssystem die Vermeidung von Abfällen zu fördern. Mit der AWG- Novelle 2007 wurde vorgesehen, dass die Sammel- und Verwertungssysteme 3 Promille der Summe der jährlich für die Entpflichtung eingenommenen Entgelte für Abfallvermeidungsprojekte aufwenden sollen.

Ausgehend von Lizenzeinnahmen der ARA für 2006 mit 139,5 Mio werden nach Schätzungen des BMLFUW aufgrund dieser 3-Promille-Vorgabe des § 29 Abs. 4 Z. 4 AWG für alle Sammel- und Verwertungssysteme künftig rund 500.000 zur Förderung von Vermeidungsmaßnahmen zur Verfügung zu stellen sein.

Angesichts der finanziell nicht unbeträchtlichen Größenordnung für Maßnahmen zur Abfallvermeidung muss sichergestellt werden, dass bei der Auswahl der künftig zu fördernden Projekte die Partizipation der wichtigsten Stakeholder, die Formulierung von Zielvorgaben für die Projekte, die Kontrolle der Zielerreichung sowie des Mitteleinsatzes erfolgt und die Öffentlichkeit in Form regelmäßiger Berichte entsprechend informiert wird.

Dies vor allem auch angesichts der Tatsache, dass die ARA in den letzten Jahren zwar immer wieder die Förderung von wirksamen qualitativen und quantitativen Abfallvermeidungsmaßnahmen in den Raum gestellt hat, aber unklar ist, ob das BMLFUW eine Evaluierung der getroffenen Maßnahmen durchgeführt hat.

-   Das ARA-System hat im Jahr 2003 gemeinsam mit der TU Wien am Institut für Wassergüte, Ressourcenmanagement und Abfallwirtschaft eine Stiftungsprofessur für Ressourcenmangement eingerichtet. Mit der Einrichtung eines Lehrstuhls für Ressourcenmanagement an der TU Wien startete das ARA System vor zwei Jahren seine Mission" zur Abfallvermeidung" war dazu in der ARA-Publikation Trennt 3/2005 nachzulesen.

-   Mit der Förderungsinitiative Abfallvermeidung unterstützten das ARA System, die Stadt Wien und die Wirtschaftskammer Österreich 2005 und 2006 bereits zahlreiche Unternehmen bei der Umsetzung von Abfall vermeidenden Maßnahmen. Gefördert werden Projekte im Bereich der Vermeidung und Wiederverwendung, der Abfalllogistik und nachrangig auch der stofflichen Verwertung von Verpackungen und Nicht-Verpackungen. Darüber hinaus werden Investitionen zur Reduktion des Materialeinsatzes bei Produktionsprozessen gefördert. Diese Maßnahmen bedeuten nicht nur eine Verringerung des Abfalls und eine damit verbundene Schonung von natürlichen Ressourcen, für Unternehmen und Kommunen ergeben sich auch weit reichende Einsparungspotenziale." (Trennt 3/2005)

-   Für 2007 stellen ARA System und Stadt Wien je EUR 150.000 für Abfallvermeidungsprojekte zur Verfügung; die Förderungsinitiative Abfallvermeidung 2007" hat zum Ziel, in Klein- und Mittelunternehmen, kommunalen Dienststellen und


Betrieben sowie in Bildungs- und Gesundheitseinrichtungen u. dgl. dauerhafte Maßnahmen zur Vermeidung von Abfällen zu initiieren.

Bei den angeführten Abfallvermeidungsaktivitäten dürfte es sich aber nur um einen Teil der in den letzten Jahren getroffenen Maßnahmen handeln. Nachdem kein umfassender der Öffentlichkeit zugänglicher Bericht zur Art und zum Umfang der bisher getroffenen Maßnahmen zur Abfallvermeidung im Sinne des § 29 Abs. 4 Z 4 AWG vorliegt, richten die unterzeichneten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

Anfrage:

1.             Welche Beträge haben die einzelnen Sammel- und Verwertungssysteme seit 2002 aufgrund des § 29 (4) Z4 für Abfallvermeidungsmaßnahmen aufgewendet ? (bitte nach Systemen und Jahren gegliedert anführen)

2.             Welche Projekte wurden damit gefördert ? (bitte nach Projekten, Projektsummen und nach System und Jahren gegliedert anführen)

3.             Wie war die Verteilung der Projektsummen nach Bundesländern?

4.             In welcher Form erfolgte die Entscheidung über die Mittelvergabe? Wer war in den Prozess der Entscheidungsfindung eingebunden?

5.             Welche Summen hat die ARA für die seit Herbst 2003 bestehende Stiftungsprofessur an der TU Wien aufgewendet ? (bitte nach Jahren
gegliedert anf
ühren)

6.             Laut ARA-Geschäftsbericht 2005 förderte das ARA-System mit der Förderungsinitiative Abfallvermeidung 2005" mit den Partnern Stadt Wien und Wirtschaftskammer Österreich Investitionen zur Umsetzung von Abfallvermeidungsmaßnahmen in kleinen und mittleren Unternehmen und kommunalen Dienststellen. Im Rahmen der Initiative wurden 15 Projekte mit einem abfallwirtschaftlichen Investitionsvolumen von mehr als 820.000 EUR mit einer Gesamtförderung von 230.000 EUR unterstützt. Wie hoch war der Finanzierungsanteil der einzelnen beteiligten PartnerInnen? Welche Projekte wurden damit konkret gefördert?

7.             Diese Initiative wurde auch 2006 fortgesetzt. Wer waren die beteiligten Institutionen? Wie hoch war der Finanzierungsanteil der einzelnen beteiligten PartnerInnen? Welche Projekte wurden damit konkret gefördert?

8.             War das BMLFUW in die Projektplanung, Mittelvergabe, Ziel- und Gebarungskontrolle der aufgrund des § 29 (4) Z.4 den Sammlungs- und Verwertungssystemen auferlegten Maßnahmen zur Abfallvermeidung eingebunden? Wenn ja, in welcher Form?

9.             Auch bisher haben die Sammel- und Verwertungssysteme zur Mittelaufbringung für Abfallvermeidungsmaßnahmen gemäß §29 (4) Z.4 AWG vermutlich Lizenzentgelte - also letztlich Gelder der KonsumentInnen -


 herangezogen. Bei welchen Projekten waren auch Einrichtungen zum  Konsumentenschutz als Partner miteinbezogen? Welche Geldmittel sind aus  diesem Titel geflossen?

10. In den Erläuterungen der Regierungsvorlage zur AWG-Novelle 2007 ist nachzulesen, dass es sich bei der Förderung um allgemeine Förderungsmaßnahmen der Abfallvermeidung im Sinne des § 29 Abs. 2 Z 11 AWG 2002 handeln soll: Unmittelbar mit der Aufgabenerfüllung eines Systems verbundene Tätigkeiten, die sich insbesondere aus den Verpflichtungen zur Einhaltung der Quote oder der Informationstätigkeiten über den richtigen Umgang der Abfällen im Hinblick auf die Sammlung und Verwertung ergeben, sind in diesem Beitrag nicht zu berücksichtigen". Wurde die Verpflichtung für Sammel- und Verwertungssystem die Vermeidung von Abfällen zu fördern in der Vergangenheit auch dadurch erfüllt, dass Projekte gefördert wurden, die unmittelbar mit der Aufgabenerfüllung eines Systems verbunden sind? Wenn ja, welche?

11.Grundidee der Förderungsinitiative Abfallvermeidung ist die Unterstützung der ARA-Lizenzpartnerlnnen (Für ARA Vorstand Christian Stiglitz ist es eine gute Möglichkeit, die ARA Lizenzpartner zu unterstützen. "In der Vergangenheit standen vor allem KMU vor dem Problem, dass sie zwar gute Ideen zur Abfallvermeidung hatten, die Umsetzung aber an der Finanzierung scheiterte. Mit unserer Förderungsinitiative ebnen wir nun vielen dieser Unternehmen den Weg, entsprechende Projekte zu realisieren. Darüber hinaus erfüllen wir mit unserer Initiative auch noch unsere gesetzliche Verpflichtung über die Abfallverwertung hinaus, Maßnahmen zur Abfallvermeidung zu fördern", erklärt Stiglitz die Idee des ARA Systems zu dieser Förderung. 5.6.2006,

http://www.wien.qv.at/vtx/vtx-rk-xlink?DATUM=20060605&SEITE=020060605001, ). Wird nach dem

Inkrafttreten der AWG-Novelle 2007 die Finanzierung der Förderungsinitiative Abfallvermeidung" als mit der Aufgabenerfüllung des ARA-Systems verbundene Tätigkeit zu bewerten sein?

12.    Das ARA-System ist seit Anbeginn Teilnehmer an der Nachhaltigkeitsagenda der Getränkewirtschaft. Inwieweit hat das ARA-System hier Beiträge im Rahmen dieser Agenda erbracht, die gleichzeitig auch vom BMLFUW als Maßnahmen gemäß 29 (4) Z.4 AWG anerkannt sind?

13.    Welche finanziellen Mittel hat ARA in diesem Zusammenhang aufgewendet ? (bitte nach Maßnahme/Projekt und anrechenbaren Kosten und Jahr gegliedert anführen)