938/J XXIII. GP

Eingelangt am 06.06.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

ANFRAGE

der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Schalle

und Kollegen

an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft

betreffend

Gesundheitsgefährdung     durch     9000     Tonnen     Asbestmülllagerung     in

Markgrafneusiedl

Wie in den Medien mehrfach berichtet lagern derzeit zwischen Markgrafneusiedl und Gänserndorf in einer aufgelassenen Grube rd 9000 Tonnen aus Italien importierter Asbestmüll.

In einer diesbezüglichen Anfragebeantwortung vom 15.01.2007 betonen Sie, dass die gegenständliche Eternitlieferung (SN 31412 Asbestzement) aus Italien folienverpackt angeliefert würde, durch die Deponieeingangskontrolle auf Beschädigungen der Verpackung zu kontrollieren sei und sodann lagenweise eingebaut und mit Erde bedeckt werden müsste.

Laut Aussagen von Betroffenen dürfte diesen Erfordernissen bei den gegenständlichen Lieferungen jedoch nicht Rechnung getragen worden sein. So wird davon berichtet, dass die mit Asbestmüll gefüllten Paletten nur mit dünnem Plastik verschweißt von den LKWs in die aufgelassene Schottergrube geworfen wurden, und dabei sowohl Paletten brachen als auch das Plastik riss. Dies führt dazu, dass - wie auch Sie in der o.a. Anfragebeantwortung ausführten - Asbestfasern und Asbeststaub austreten können, und damit eine massive Gefährdung der Gesundheit der betroffenen Anrainer sowie der Umwelt gegeben ist.

Welche katastrophalen Auswirkungen Asbeststaub auf die Gesundheit der Menschen hat, führen jüngste Berichte aus New York drastisch vor Augen, wenn dort seitens eines US-Gerichtsmediziners festgestellt wurde, dass der asbestverseuchte Staub der einstürzenden Twin Tower tödlich war. Experten gehen nach dem ersten diesbezüglichen Todesfall von einer drohenden Gefahr für die tausenden Polizisten und Feuerwehrmänner sowie zivilen Helfer aus, die dem verseuchten Staub in der Folge des 11. September ausgesetzt waren.

 


In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende

ANFRAGE:

1)   Wurden im Zuge der gegenständlichen Asbestmülllieferung aus Italien seitens
der Deponieeingangskontrolle entsprechende
Überprüfungen durchgeführt?

2)   Wurden dabei insbesondere Beschädigungen der Verpackungen festgestellt?
2a) Wenn ja, in welcher Form wurden diese Beschädigungen dokumentiert?

3)   Wurde    der    lagenweise    Einbau    des    Materials    mit    entsprechender
Erdbedeckung
überwacht?

3)a) Wenn nein, warum nicht?

4)            Ist  der  bloßAbwurf des Asbestzements von  LKWs"  als  lege  artis -
insbesondere vor dem Hintergrund des großen Gefahrenpotentials in Folge
von allfälligen Beschädigungen der Verpackungen - zu bezeichnen?

5)            Wurde bei den gegenständlichen Lieferungen insbesondere den Auflagen 18
und 19 des Bescheides vom  1. August 2003,  RU4-K-231/045, Rechnung
getragen?

5)a) Wurde die  Erfüllung dieser Auflagen durch  die  Behörde entsprechend

überprüft?

 5)b) Wenn nein, warum nicht?

6)   Wurde seitens der Behörde von dem in der Auflage 20 des  Bescheides vom
1.   August    2003,    RU4-K-231/045,   festgeschriebenen    Recht,   sich   die
Aufzeichnungen über alle für den Gewässerschutz bedeutsamen Ereignisse
und Maßnahmen vorlegen zu lassen, seit Deponierung der gegenständlichen
Lieferung Gebrauch gemacht?

6)a) Wenn ja, welche Ergebnisse ergaben diese Aufzeichnungen? 6)b) Wenn nein, warum nicht?

7)   Wurde      die      seitens      der      Deponiebetreiberin      im      Zuge     einer
Überprüfungsverhandlung     am     29.     November     2006     angekündigte
Untersuchung des Sickerwassers auf Asbestfasern bereits durchgef
ührt?

7)a) Wenn ja,  wurden  die  Behörden  über die  entsprechenden  Ergebnisse unterrichtet?


7)b) Welche Ergebnisse ergaben diese Untersuchungen?
7)c) Wenn nein, warum noch nicht?

8)   Erfolgte seit Lieferung  des gegenständlichen Asbestzements seitens der
Behörde bereits eine Qualitätskontrolle der Deponie?

9)a) Wenn ja, zu welchen Ergebnissen führte diese Kontrolle?

9)b) Wenn nein, warum nicht?

10) Welche Maßnahmen gedenken Sie zu setzen, um die für die Gesundheit der

Bevölkerung  und   die   Umwelt  derzeit  bestehenden   Gefahren   aufgrund  der

gegenständlichen Asbestmülllagerung abzuwenden und künftig auszuschließen?