938/J XXIII. GP
Eingelangt am 06.06.2007
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ANFRAGE
der Abgeordneten Ing. Westenthaler, Schalle
und Kollegen
an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft
betreffend
Gesundheitsgefährdung durch 9000 Tonnen Asbestmülllagerung in
Markgrafneusiedl
Wie in den Medien mehrfach berichtet lagern derzeit zwischen Markgrafneusiedl und Gänserndorf in einer aufgelassenen Grube rd 9000 Tonnen aus Italien importierter Asbestmüll.
In einer diesbezüglichen Anfragebeantwortung vom 15.01.2007 betonen Sie, dass die gegenständliche Eternitlieferung (SN 31412 Asbestzement) aus Italien folienverpackt angeliefert würde, durch die Deponieeingangskontrolle auf Beschädigungen der Verpackung zu kontrollieren sei und sodann lagenweise eingebaut und mit Erde bedeckt werden müsste.
Laut Aussagen von Betroffenen dürfte diesen Erfordernissen bei den gegenständlichen Lieferungen jedoch nicht Rechnung getragen worden sein. So wird davon berichtet, dass die mit Asbestmüll gefüllten Paletten nur mit dünnem Plastik verschweißt von den LKWs in die aufgelassene Schottergrube geworfen wurden, und dabei sowohl Paletten brachen als auch das Plastik riss. Dies führt dazu, dass - wie auch Sie in der o.a. Anfragebeantwortung ausführten - Asbestfasern und Asbeststaub austreten können, und damit eine massive Gefährdung der Gesundheit der betroffenen Anrainer sowie der Umwelt gegeben ist.
Welche katastrophalen Auswirkungen Asbeststaub auf die Gesundheit der Menschen hat, führen jüngste Berichte aus New York drastisch vor Augen, wenn dort seitens eines US-Gerichtsmediziners festgestellt wurde, dass der asbestverseuchte Staub der einstürzenden Twin Tower tödlich war. Experten gehen nach dem ersten diesbezüglichen Todesfall von einer drohenden Gefahr für die tausenden Polizisten und Feuerwehrmänner sowie zivilen Helfer aus, die dem verseuchten Staub in der Folge des 11. September ausgesetzt waren.
In diesem Zusammenhang richten die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft nachstehende
ANFRAGE:
1) Wurden im Zuge der gegenständlichen Asbestmülllieferung aus Italien seitens
der Deponieeingangskontrolle entsprechende Überprüfungen
durchgeführt?
2) Wurden dabei insbesondere Beschädigungen der
Verpackungen festgestellt?
2a)
Wenn ja, in welcher Form wurden diese Beschädigungen
dokumentiert?
3) Wurde der
lagenweise Einbau des
Materials mit entsprechender
Erdbedeckung überwacht?
3)a) Wenn nein, warum nicht?
4)
Ist der bloße „Abwurf des
Asbestzements von LKWs" als lege artis -
insbesondere
vor dem Hintergrund des großen Gefahrenpotentials in Folge
von allfälligen Beschädigungen der Verpackungen - zu bezeichnen?
5)
Wurde bei den gegenständlichen Lieferungen insbesondere den
Auflagen 18
und
19 des Bescheides vom 1. August 2003, RU4-K-231/045, Rechnung
getragen?
5)a) Wurde die Erfüllung dieser Auflagen durch die Behörde entsprechend
überprüft?
5)b) Wenn nein, warum nicht?
6) Wurde seitens der
Behörde von dem in der Auflage 20 des Bescheides vom
1.
August 2003, RU4-K-231/045,
festgeschriebenen Recht, sich die
Aufzeichnungen
über alle für den Gewässerschutz
bedeutsamen Ereignisse
und Maßnahmen vorlegen zu lassen, seit
Deponierung der gegenständlichen
Lieferung Gebrauch gemacht?
6)a) Wenn ja, welche Ergebnisse ergaben diese Aufzeichnungen? 6)b) Wenn nein, warum nicht?
7) Wurde
die seitens
der
Deponiebetreiberin
im Zuge einer
Überprüfungsverhandlung
am 29.
November 2006 angekündigte
Untersuchung des Sickerwassers auf
Asbestfasern bereits durchgeführt?
7)a) Wenn ja, wurden die Behörden über die entsprechenden Ergebnisse unterrichtet?
7)b) Welche
Ergebnisse ergaben diese Untersuchungen?
7)c) Wenn nein, warum
noch nicht?
8) Erfolgte seit
Lieferung des gegenständlichen Asbestzements seitens der
Behörde bereits eine Qualitätskontrolle der Deponie?
9)a) Wenn ja, zu welchen Ergebnissen führte diese Kontrolle?
9)b) Wenn nein, warum nicht?
10) Welche Maßnahmen gedenken Sie zu setzen, um die für die Gesundheit der
Bevölkerung und die Umwelt derzeit bestehenden Gefahren aufgrund der
gegenständlichen Asbestmülllagerung abzuwenden und künftig auszuschließen?