943/J XXIII. GP

Eingelangt am 06.06.2007
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Anfrage

der Abgeordneten Dr. Andrea Eder-Gitschthaler

Kolleginnen und Kollegen

an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz

betreffend Förderung der Besuchsbegleitung, insbesondere der

Besuchscafes

Der Gesetzgeber hat bereits im Jahre 2001 das Recht der Kinder auf Kontakt mit ihren Eltern geschaffen und im ABGB festgeschrieben. Vor allem nach Scheidungen sind Eltern oft nicht mehr in der Lage vernünftige Besuchs- regelungen zu finden. Um den Kindern aber auch in solch schwierigen
Situationen den Kontakt zu den Eltern zu ermöglichen, wurde die Einrichtung
von sogenannten Besuchscafes" ins Leben gerufen. Den Kindern soll dadurch im Beisein einer geschulten dritten Person ein Treffen mit dem anderen Elternteil ermöglicht werden.

Laut Statistik Austria leben 360.600 Kinder bei 251.300 allein erziehenden Müttern. Umgekehrt versorgen 44.400 allein erziehende Väter 60.300 Kinder. Mit Zahlen nicht belegbar sind die problematischen Vater-Kind-Beziehungen nach der Trennung der Eltern, wenn die Obsorge bei der Mutter liegt. Frustrierten Vätern, die ihre Kinder kaum oder nur sehr unregelmäßig sehen, könnte durch eine Erweiterung des Angebots der Besuchscafés Rechnung getragen werden.

Nach Auskunft der Salzburger Kinder- und Jugendanwaltschaft werden Besuchsbegleitungen mit Pädagogen und Psychologen sowie vermittelnde Elterngespräche im Beisein von ausgebildeten Mediatoren durch den Verein Kinderbrücke" ermöglicht. Jeden 2. Samstag können betroffene Elternteile und ihre Kinder in den Räumlichkeiten der Kinder- und Jugendanwaltschaft das Angebot der Kinderbrücke nützen.

Subventioniert vom Familienressort des Landes sowie der Stadt sind allerdings immer wieder private Sponsoren nötig, um die Finanzierung zu gewährleisten.

Nachdem für die Jahre 2007/08 für die Besuchsbegleitung in Ihrem Bundesministerium rund Euro 600.000 veranschlagt wurden und sich nun auch in jedem Bundesland - ausgenommen Salzburg - mindestens zwei Besuchscafes befinden, stellen die unterfertigten Abgeordneten an den Bundesminister für Soziales und Konsumentenschutz folgende



 

Anfrage:

1.             Wie viel fließt von den im Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz im Budget veranschlagten Euro 600.000 nach
Salzburg?

2.      Ist Ihnen bekannt, warum es im Gegensatz zu allen anderen Bundesländern gerade in Salzburg noch keine Besuchscafés gibt?

3.             Wie funktioniert die Besuchsbegleitung in Salzburg?


4. Was ist bezüglich der Besuchsbegleitung genau geplant und/oder gibt es Alternativen?