959/J XXIII. GP
Eingelangt am 13.06.2007
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Anfrage
der Abgeordneten Dr. Maria Fekter
Kolleginnen und Kollegen
an die Bundesministerin für Justiz
betreffend Korrekturen von Entscheidungen des Obersten Gerichtshofes
In der Ausgabe der Kronen-Zeitung vom 3.6.2007 wurde der Fall einer Frau geschildert, die auf Grund des Angriffs eines Hundes verletzt und psychisch schwer geschädigt wurde.
Bei näherer Betrachtung des Falles ergeben sich Zweifel an der Richtigkeit der Feststellungen und rechtlichen Beurteilung des Falles durch den OGH.
Im Hinblick darauf richten die unterfertigten Abgeordneten an die Bundesministerin für Justiz folgende
Anfrage:
1. Welche rechtlichen Möglichkeiten zur Überprüfung eines oberstgerichtlichen Verfahrens sehen Sie, sofern nicht neue Tatsachen und Beweismittel die Erhebung einer Wiederaufnahmeklage ermöglichen?
2. Ist es Ihrer Ansicht nach vertretbar, die Überprüfung oberstgerichtlicher Entscheidungen auszuschließen?
3. Können Sie sich gesetzliche Regelungen vorstellen, die eine Überprüfung von Zivilurteilen - vergleichbar der Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes - ermöglichen?
4. Wie könnte eine solche Überprüfbarkeit innerhalb des Systems der Justiz gestaltet werden?
5. Sind Sie bereit, dem Parlament einen entsprechenden Gesetzesvorschlag zuzuleiten?