967/J XXIII. GP

Eingelangt am 14.06.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

 

der Abgeordneten Haubner

an den Bundesminister für Inneres

betreffend Fliegerbombenblindgänger

Nach wie vor befinden sich im Bundesgebiet und gerade im Bundesland und der Stadt Salzburg im Boden verborgene Fliegerbombenblindgänger aus dem 2. Weltkrieg. Die  APA-Meldung  vom   2.5.2007  steht  stellvertretend  für  viele   Kriegsreliktsfunde   im Bundesland Salzburg:

Fliegerbombe im Gewerbegebiet Hallein entdeckt

Utl.: Interspar musste kurzfristig geräumt werden =

Salzburg (APA) - Bei Grabungsarbeiten in der Nachbarschaft des neuen Interspar im Halleiner Gewerbegebiet (Tennengau) ist am Dienstag eine 150-Kilogramm-Fliegerbombe entdeckt worden. Spezialisten des Innenministeriums entschärften das amerikanische Kriegsrelikt. Während dieser Zeit musste das Kaufhaus für kurze Zeit geräumt und die Fundstelle großräumig abgesperrt werden, meldet das ORF-Landesstudio Salzburg."

Auch das Regierungsprogramm spricht auf Seite 137 davon, dass das Problem der Fliegerbombenblindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg insbesondere im urbanen Bereich ungelöst und immer wieder aktuell sei. Auch schaffe das Freilegen für die Grundeigentümer unzumutbare Problemstellungen, weshalb eine Änderung der diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen notwendig sei.

Die unterzeichnenden Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres nachstehende

 

 

Anfrage:

1.              Wie in der Einleitung erwähnt, gibt es im Boden des österreichischen Bundesgebiets noch immer verborgene Fliegerbombenblindgänger aus dem 2. Weltkrieg. Oftmals wird von so genannten Verdachtspunkten gesprochen, d. h. es ist ungewiss, ob es sich   tatsächlich   um   einen   Bombenblindgänger   oder   einfach   nur   um   einen Metallgegenstand  handelt.   Zur  Verifizierung  dieser  Verdachtspunkte  bedarf  es einerseits modernster Technik, um z.B. computerunterstützte Bohrlochsondierungen vornehmen zu können, andererseits erheblicher finanzieller Aufwendungen, die vom Grundstückseigentümer    aufzubringen     sind.    Wie    könnten    von     derartigen Verdachtspunkten betroffene Grundstückseigentümer, die erhebliche Mittel für die Suche nach derartigen Relikten aufbringen müssten, finanziell entlastet werden?

2.              Wäre es nicht effizienter bzw. günstiger, wenn das Innenministerium, im Speziellen der   Entminungsdienst,    die   nötigen   Vorarbeiten   zur   Verifizierung   derartiger Verdachtspunkte vornimmt?

 


3.              Verfügt Ihr Ressort über die technischen Mittel und Möglichkeiten und über genügend ausgebildete Spezialisten, um dieser Aufgabe gerecht zu werden?

4.              Wie groß ist die in Rede stehende Einheit in Ihrem Ministerium? Wie viele Mitarbeiter beschäftigt diese?

5.              Welche Ausbildung braucht es, um sich aktiv an der Entminung der aufgefundenen Fliegerbombenblindgänger   zu    beteiligen.   Wie    lange   dauert   eine    derartige Ausbildung?

6.              In welchen Arbeitsschritten und in welchem zeitlichen Rahmen läuft die Entsorgung der Kriegsrelikte ab?

7.              Mit welchen besonderen Herausforderungen und Gefahrenpotenzialen ist die oben genannte  Einheit bei der Entminung dieser gefährlichen  und  unberechenbaren Kriegsrelikte konfrontiert?