967/J XXIII. GP
Eingelangt am 14.06.2007
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möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Haubner
an den Bundesminister für Inneres
betreffend Fliegerbombenblindgänger
Nach wie vor befinden sich im Bundesgebiet und gerade im Bundesland und der Stadt Salzburg im Boden verborgene Fliegerbombenblindgänger aus dem 2. Weltkrieg. Die APA-Meldung vom 2.5.2007 steht stellvertretend für viele Kriegsreliktsfunde im Bundesland Salzburg:
„Fliegerbombe im Gewerbegebiet Hallein entdeckt
Utl.: Interspar musste kurzfristig geräumt werden =
Salzburg (APA) - Bei Grabungsarbeiten in der Nachbarschaft des neuen Interspar im Halleiner Gewerbegebiet (Tennengau) ist am Dienstag eine 150-Kilogramm-Fliegerbombe entdeckt worden. Spezialisten des Innenministeriums entschärften das amerikanische Kriegsrelikt. Während dieser Zeit musste das Kaufhaus für kurze Zeit geräumt und die Fundstelle großräumig abgesperrt werden, meldet das ORF-Landesstudio Salzburg."
Auch das Regierungsprogramm spricht auf Seite 137 davon, dass das Problem der Fliegerbombenblindgänger aus dem Zweiten Weltkrieg insbesondere im urbanen Bereich ungelöst und immer wieder aktuell sei. Auch schaffe das Freilegen für die Grundeigentümer unzumutbare Problemstellungen, weshalb eine Änderung der diesbezüglichen gesetzlichen Bestimmungen notwendig sei.
Die unterzeichnenden Abgeordneten richten daher an den Bundesminister für Inneres nachstehende
Anfrage:
1. Wie in der Einleitung erwähnt, gibt es im Boden des österreichischen Bundesgebiets noch immer verborgene Fliegerbombenblindgänger aus dem 2. Weltkrieg. Oftmals wird von so genannten Verdachtspunkten gesprochen, d. h. es ist ungewiss, ob es sich tatsächlich um einen Bombenblindgänger oder einfach nur um einen Metallgegenstand handelt. Zur Verifizierung dieser Verdachtspunkte bedarf es einerseits modernster Technik, um z.B. computerunterstützte Bohrlochsondierungen vornehmen zu können, andererseits erheblicher finanzieller Aufwendungen, die vom Grundstückseigentümer aufzubringen sind. Wie könnten von derartigen Verdachtspunkten betroffene Grundstückseigentümer, die erhebliche Mittel für die Suche nach derartigen Relikten aufbringen müssten, finanziell entlastet werden?
2. Wäre es nicht effizienter bzw. günstiger, wenn das Innenministerium, im Speziellen der Entminungsdienst, die nötigen Vorarbeiten zur Verifizierung derartiger Verdachtspunkte vornimmt?
3. Verfügt Ihr Ressort über die technischen Mittel und Möglichkeiten und über genügend ausgebildete Spezialisten, um dieser Aufgabe gerecht zu werden?
4. Wie groß ist die in Rede stehende Einheit in Ihrem Ministerium? Wie viele Mitarbeiter beschäftigt diese?
5. Welche Ausbildung braucht es, um sich aktiv an der Entminung der aufgefundenen Fliegerbombenblindgänger zu beteiligen. Wie lange dauert eine derartige Ausbildung?
6. In welchen Arbeitsschritten und in welchem zeitlichen Rahmen läuft die Entsorgung der Kriegsrelikte ab?
7. Mit welchen besonderen Herausforderungen und Gefahrenpotenzialen ist die oben genannte Einheit bei der Entminung dieser gefährlichen und unberechenbaren Kriegsrelikte konfrontiert?