981/J XXIII. GP

Eingelangt am 18.06.2007
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Anfrage

der Abgeordneten Franz Morak
Kolleginnen und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend Stiftung
Pro Austria"

Im Rahmen der Eröffnung des österreichischen Pavillons auf der 52.Kunstbiennale
Venedig am 8. Juni 2007 haben Sie in Ihrer Er
öffnungsrede angekündigt, die Stiftung
Pro Austria" für bildende Kunst einrichten zu wollen. Abgesehen davon, dass es
erstaunlich ist, dass diese Ank
ündigung nicht von der für Kunst und Kultur
zust
ändigen Ministerin kommt, stellt sich die Frage, was genau hinter dieser
Ank
ündigung steht, welche Vorarbeiten geleistet wurden und was genau Ziel und
Konzept dieser Stiftung ist.

Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundeskanzler folgende

A n f r a g e :

1.             Wie soll die Stiftung Pro Austria" rechtlich konstruiert werden?

2.             Wie wird das Finanzierungsmodell der Stiftung aussehen?

3.             Wer sind die Stifter?

4.      Wie hoch wird das jeweilige Stammkapital der Stifter sein?

5.             Wie wurde der Stiftungszweck definiert?

6.             Wer wird die Stiftung verwalten?

7.             Wer entscheidet über die Vergabe der Mittel?

8.             Mit welchen Kunstexpertinnen und -experten wurde das Konzept der Stiftung
ausgearbeitet?

9.             Wurden auch die Museumsdirektoren in die Vorbereitungen einbezogen?

10.     Mit welchen Stiftungsexpertinnen und -experten wurde das Konzept der
Stiftung ausgearbeitet?

11.Ab wann soll die Stiftung ihre Tätigkeit aufnehmen?

12.    Warum soll diese Stiftung ausschließlich dem Zweck der Förderung der
bildenden Kunst gewidmet sein?

13.    Stehen Gelder der Stiftung auch den Bundesmuseen zur Verfügung?

14.    Inwieweit wird diese Stiftung Leihgaben, Schenkungen und Sponsorenmittel,
die sonst an Museen ergehen, abziehen?