981/J XXIII. GP
Eingelangt am 18.06.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der
Abgeordneten Franz Morak
Kolleginnen
und Kollegen
an den Bundeskanzler
betreffend Stiftung „Pro
Austria"
Im Rahmen der Eröffnung des österreichischen Pavillons auf der
52.Kunstbiennale
Venedig am 8. Juni 2007 haben Sie in Ihrer
Eröffnungsrede angekündigt, die Stiftung
„Pro Austria" für bildende Kunst einrichten zu wollen.
Abgesehen davon, dass es
erstaunlich ist, dass diese Ankündigung
nicht von der für Kunst und Kultur
zuständigen Ministerin kommt, stellt
sich die Frage, was genau hinter dieser
Ankündigung steht, welche Vorarbeiten
geleistet wurden und was genau Ziel und
Konzept dieser Stiftung ist.
Die unterzeichneten Abgeordneten stellen daher an den Bundeskanzler folgende
A n f r a g e :
1. Wie soll die Stiftung „Pro Austria" rechtlich konstruiert werden?
2. Wie wird das Finanzierungsmodell der Stiftung aussehen?
3. Wer sind die Stifter?
4. Wie hoch wird das jeweilige Stammkapital der Stifter sein?
5. Wie wurde der Stiftungszweck definiert?
6. Wer wird die Stiftung verwalten?
7. Wer entscheidet über die Vergabe der Mittel?
8.
Mit welchen
Kunstexpertinnen und -experten wurde das Konzept der Stiftung
ausgearbeitet?
9. Wurden auch die Museumsdirektoren in die Vorbereitungen einbezogen?
10.
Mit welchen
Stiftungsexpertinnen und -experten wurde das Konzept der
Stiftung ausgearbeitet?
11.Ab wann soll die Stiftung ihre Tätigkeit aufnehmen?
12.
Warum soll diese Stiftung ausschließlich dem
Zweck der Förderung der
bildenden Kunst gewidmet sein?
13. Stehen Gelder der Stiftung auch den Bundesmuseen zur Verfügung?
14.
Inwieweit wird diese Stiftung Leihgaben, Schenkungen und Sponsorenmittel,
die sonst an Museen
ergehen, abziehen?