983/J XXIII. GP

Eingelangt am 19.06.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Anfrage

der Abgeordneten Mag. Johann Maier

und GenossInnen

an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend

betreffend „Trinkwasserqualität - Hausbrunnen - Untersuchungen 2006"

Mit der AB 4322/XXII.GP vom 07.08.2006 wurden zur Anfrage 4339/J ausführlich die Fragen
beantwortet. Aus systematischen Gründen werden bei dieser Anfrage ähnliche Fragen wieder
gestellt, um die Zahlen für 2006 zu erhalten.

Die unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie
und Jugend nachstehende

Anfrage:

1.  Haben sich im Jahr 2006 aus Sicht des Ressorts Änderungen in den Antworten zu den Fragen 1 -
8 in der Anfrage 4339/XXII.GP ergeben (siehe auch 1.1. -1.9.)? Wenn ja, welche?

1.1.     Wie viele Hausbrunnen (Einzelversorgungsanlagen) gibt es in Österreich (Aufschlüsselung
nach einzelnen Bundesländern)? Wenn diese nicht erfasst sind, ist Ihnen eine Schätzung
bekannt?

1.2.     Wie oft wurden periodische Überprüfungen dieser Hausbrunnen aufgrund bestehender
gesetzlicher Bestimmungen im Jahr 2006 vorgenommen (Aufschlüsselung nach einzelnen
Bundesländern)? Welche konkreten Ergebnisse gab es bei den jeweiligen Untersuchungen
(Aufschlüsselung auf die einzelnen Bundesländer)?

1.3.     Sehen Sie zur Hebung bzw. Sicherung der Wasserqualität in
Einzelwasserversorgungsanlagen zurzeit einen legistischen Handlungsbedarf? Wenn ja,
welchen? Wenn nein, warum nicht?

1.4. Sehen Sie grundsätzlich einen Handlungsbedarf in der Vollziehung des Bundes bzw. der
Länder (mittelbare Bundesverwaltung etc.), um die Qualität von Trinkwasser


(Wassergüte) in Hausbrunnen (Einzelwasserversorgungsanlagen) in Österreich zu
verbessern? Wenn ja, welchen? Wenn nein, weshalb nicht?

1.5. Haben Sie im Jahr 2006 in dieser Frage auch mit den jeweils zuständigen Stellen der
Landesregierungen (Landeshauptmann/hauptfrau) bereits Kontakt aufgenommen? Wenn ja,
was war das Ergebnis dieser Gespräche? Wenn nein, werden Sie zu diesen Fragen und
Problemen mit den jeweils zuständigen Stellen der Landesregierung Kontakt aufnehmen? Falls
nein, weshalb nicht ?

1.6. Worin liegen aus Ihrer Sicht die Hauptprobleme für die Einhaltung der notwendigen und
vorgeschriebenen Wasserqualität aus Hausbrunnen?

1.7. Welche Maßnahmen wären zur Behebung dieser bekannt gewordenen Mängel (z.B.
Nitratbelastung), aus Sicht ihres Ressorts, notwendig?

1.8. Trinkwasser aus Hausbrunnen unterliegt in der Regel keiner behördlichen Kontrolle.
Halten Sie das im Lichte der bekannten Probleme für änderungswürdig?

a.) Wenn ja, in welcher Form sollte eine Änderung erfolgen?

b.) Wenn nein, weshalb sehen Sie keinen Handlungsbedarf?

c.) Halten Sie das Prinzip der Eigenkontrolle der Hausbrunnenbesitzer weiterhin für

sinnvoll?

1.9. Halten Sie nun eine generelle - behördliche - Bestandsaufnahme des Zustandes von
Hausbrunnen und der Qualität von Trinkwasser aus Einzelwasserversorgungsanlagen
(Hausbrunnen) aus gesundheitspolitischen Gründen für Österreich für sinnvoll und
notwendig? Wenn nein, warum nicht?

2.   Wurden auch 2006 bundesweite Schwerpunktaktionen betreffend Wasserqualität und

mikrobiologische Mängel bei Einzelwasserversorgungsanlagen (Hausbrunnen) durchgeführt?
Wenn nein, warum nicht? Wenn ja:

a)        Wie viele Proben wurden bei dieser Schwerpunktaktion gezogen?

b)   Wo wurden diese Proben gezogen (Auflistung auf Bundesländer und einzelne
Bezirke)?


c)        Welche Untersuchungen (Parameter) wurden bei diesen Schwerpunktaktionen
durchgeführt?

d)       Wie lauten die konkreten Ergebnisse (Auflistung auf Bundesländer und einzelne
Betriebe)?

e)        Welche Erkenntnisse ziehen Sie aus den vorliegenden Ergebnissen?

f)           Sehen Sie in den Ergebnissen aus Ihrer Sicht einen Handlungsbedarf?
Wenn ja - wie sieht dieser aus?

Wenn nein - weshalb nicht?

(Ersuche in der Beantwortung jeweils Aufschlüsselung auf die Bundesländer)

3.         Wer führte die Untersuchungen (Analysen) bei diesen Schwerpunktaktionen des
Gesundheitsministeriums durch?

4.  Wird auch 2007 eine derartige Schwerpunktaktion durchgeführt? Wenn nein, warum nicht?
Wenn ja, welche Ergebnisse liegen bislang vor? Falls noch keine Ergebnisse vorliegen, wann
ist mit diesen zu rechnen?

5.  Welche Kontroll- und Analyseergebnisse über Hausbrunnen von den
Lebensmittelaufsichtsorganen liegen für das Jahr 2006 vor (Aufschlüsselung
auf Bundesländer)?

6.         Welche Maßnahmen wurden 2006 durchgeführt bzw. sind 2007 geplant, um die
Eigenkontrolle der Hausbrunnenbesitzer bzw. Hausbrunnennutzer zu erhöhen?

7.         Welche Verpflichtung von Hausbrunnenbetreibern (Wasserversorgungsanlagen) in
bäuerlichen Betrieben zum Reinigen (z.B. Milchbetriebe) gibt es?

 


8.                Wie viele Hausbrunnen - deren Trinkwasser im Rahmen einer Beherbergung oder
Verköstigung Gästen angeboten wird - wurden 2006 durch Lebensmittelaufsichtsorgane auf
Sicherheit, Hygiene Verkehrsfähigkeit etc. kontrolliert?

9.                Was war das Ergebnis dieser Kontrollen und Untersuchungen (Aufschlüsselung auf
Bundesländer)?


10. Wurden durch Ihr Ressort 2006 gegenüber dem BM für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt
und Wasserwirtschaft Maßnahmen zur Hebung der Grund- bzw. Trinkwasserqualität von
Wasser aus Hausbrunnen angeregt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche?

11. Welche lebensmittelrechtlichen Maßnahmen können sie nach der geltenden Rechtslage als
ressortzuständige Bundesministerin veranlassen, wenn es sich bei Verunreinigungen im
Wasser von Hausbrunnen um flächendeckende Verunreinigungen wie z.B. erhöhte
Nitratwerte oder Bakterien handelt? Welche diesbezüglichen Maßnahmen können vom
Landeshauptmann/Landeshauptfrau veranlasst werden?

12. Liegen entsprechende Daten vor? Welche und wie viele diesbezüglicher Maßnahmen wurden von
ihnen bzw. ihren Ressort 2006 veranlasst? Welche von den Landeshauptleuten/
Landeshauptfrauen?

13. Welche Behörden können die Schließung (Sperre) eines Hausbrunnen bei Vorliegen bau-
oder installationstechnischer Mängel bzw. aus gesundheitlichen Gründen veranlassen
(gleichgültig ob es sich um bewilligter oder beiwilligungsfreier Grund- und bzw.
Quellwassernutzung handelt)

 

a)       bei verseuchten oder mit Schadstoffen (z.B. Atrazin, Nitrat) belastetem Wasser für den
eigenen Haus- und Wirtschaftsbedarf

b)  bei verseuchten oder mit Schadstoffen belastetem Wasser, das lebensmittelrechtlich in
Verkehr gebracht wird?

c)       Bei bau- oder installationstechnischen Mängeln?

 

14.     Unter welchen Voraussetzungen bzw. wann kann die zuständige Lebensmittel- oder
Sanitätspolizei eine Schließung (Sperre) von Hausbrunnen veranlassen?

15. Können auch zusätzliche Maßnahmen (z.B. Einbau von Entkeimungsanlagen) verlangt
werden?

16.     Wie viele Hausbrunnen mussten durch die jeweils zuständigen Behörden 2006 gesperrt werden
(Aufschlüsselung auf Bundesländer)? Wie viele bereits im Jahr 2007?


17.      Wie sieht das aktuelle Krisenkonzept des Bundesministeriums für Gesundheit und Frauen
für die betroffene Bevölkerung aus, wenn das Quell- bzw. Grundwasser die Hausbrunnen
versorgen versiegt bzw. Hausbrunnen aus baulichen oder gesundheitspolitischen Gründen
gesperrt werden müssen (z.B. Trockenperiode)?

18.      Wie oft musste im Jahr 2006 ein Notfallplan zum Schutz vor unmittelbaren oder mittelbaren
Risiken für die menschliche Gesundheit erstellt werden (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

19. Wie oft wurden im Jahr 2006 Hausbrunnen aufbauliche und installationstechnische Mängel
überprüft (Anzahl der überprüften Hausbrunnen und Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

20.      Welches Ergebnis erbrachten diese Überprüfungen (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?

21.      Wie sah die gezogene Probenanzahl für Trinkwasser und abgefüllte Wässer im Jahr 2006 aus?

22.      Welches konkrete Ergebnis erbrachten die Untersuchungen im Jahr 2006?

23.      Wie sieht die Probenanzahl für Trinkwasser und abgefüllte Wässer im Jahr 2007 aus?

24.      Welches Ergebnis erbrachten die bereits in diesem Jahr vorgenommenen Überprüfungen?

25.      Weshalb müsste die Mineralwasser- und Quellwasserverordnung geändert werden?