983/J XXIII. GP
Eingelangt am 19.06.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Anfrage
der Abgeordneten Mag. Johann Maier
und GenossInnen
an die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend
betreffend „Trinkwasserqualität - Hausbrunnen - Untersuchungen 2006"
Mit
der AB 4322/XXII.GP vom 07.08.2006 wurden zur Anfrage 4339/J ausführlich
die Fragen
beantwortet. Aus
systematischen Gründen werden bei dieser Anfrage ähnliche Fragen
wieder
gestellt, um die Zahlen für 2006 zu erhalten.
Die
unterzeichneten Abgeordneten richten daher an die Bundesministerin für
Gesundheit, Familie
und Jugend
nachstehende
Anfrage:
1. Haben sich im Jahr 2006 aus Sicht des Ressorts
Änderungen in den Antworten zu den Fragen 1 -
8
in der Anfrage 4339/XXII.GP ergeben (siehe auch 1.1. -1.9.)? Wenn ja, welche?
1.1.
Wie viele Hausbrunnen (Einzelversorgungsanlagen) gibt es in
Österreich (Aufschlüsselung
nach einzelnen Bundesländern)? Wenn diese nicht erfasst sind, ist Ihnen
eine Schätzung
bekannt?
1.2.
Wie oft wurden periodische Überprüfungen dieser Hausbrunnen
aufgrund bestehender
gesetzlicher
Bestimmungen im Jahr 2006 vorgenommen (Aufschlüsselung nach einzelnen
Bundesländern)?
Welche konkreten Ergebnisse gab es bei den jeweiligen Untersuchungen
(Aufschlüsselung
auf die einzelnen Bundesländer)?
1.3.
Sehen Sie zur
Hebung bzw. Sicherung der Wasserqualität in
Einzelwasserversorgungsanlagen zurzeit einen
legistischen Handlungsbedarf? Wenn ja,
welchen? Wenn nein, warum nicht?
1.4. Sehen Sie
grundsätzlich einen Handlungsbedarf in der Vollziehung des Bundes bzw. der
Länder
(mittelbare Bundesverwaltung etc.), um die Qualität von Trinkwasser
(Wassergüte)
in Hausbrunnen (Einzelwasserversorgungsanlagen) in Österreich zu
verbessern?
Wenn ja, welchen? Wenn nein, weshalb nicht?
1.5. Haben Sie im
Jahr 2006 in dieser Frage auch mit den jeweils zuständigen Stellen der
Landesregierungen (Landeshauptmann/hauptfrau) bereits Kontakt aufgenommen? Wenn
ja,
was war das Ergebnis dieser Gespräche? Wenn nein, werden Sie zu diesen
Fragen und
Problemen
mit den jeweils zuständigen Stellen der Landesregierung Kontakt aufnehmen?
Falls
nein,
weshalb nicht ?
1.6. Worin liegen
aus Ihrer Sicht die Hauptprobleme für die Einhaltung der notwendigen und
vorgeschriebenen
Wasserqualität aus Hausbrunnen?
1.7. Welche
Maßnahmen wären zur Behebung dieser bekannt gewordenen Mängel
(z.B.
Nitratbelastung), aus
Sicht ihres Ressorts, notwendig?
1.8. Trinkwasser
aus Hausbrunnen unterliegt in der Regel keiner behördlichen Kontrolle.
Halten Sie das im
Lichte der bekannten Probleme für änderungswürdig?
a.) Wenn ja, in welcher Form sollte eine Änderung erfolgen?
b.) Wenn nein, weshalb sehen Sie keinen Handlungsbedarf?
c.) Halten Sie das Prinzip der Eigenkontrolle der Hausbrunnenbesitzer weiterhin für
sinnvoll?
1.9. Halten Sie nun eine generelle
- behördliche - Bestandsaufnahme des Zustandes von
Hausbrunnen und der Qualität
von Trinkwasser aus Einzelwasserversorgungsanlagen
(Hausbrunnen) aus
gesundheitspolitischen Gründen für Österreich für sinnvoll
und
notwendig? Wenn nein, warum nicht?
2. Wurden auch 2006 bundesweite Schwerpunktaktionen betreffend Wasserqualität und
mikrobiologische
Mängel bei Einzelwasserversorgungsanlagen (Hausbrunnen) durchgeführt?
Wenn nein, warum
nicht? Wenn ja:
a) Wie viele Proben wurden bei dieser Schwerpunktaktion gezogen?
b) Wo wurden
diese Proben gezogen (Auflistung auf Bundesländer und einzelne
Bezirke)?
c)
Welche Untersuchungen (Parameter) wurden bei diesen Schwerpunktaktionen
durchgeführt?
d)
Wie lauten die konkreten Ergebnisse (Auflistung auf Bundesländer
und einzelne
Betriebe)?
e) Welche Erkenntnisse ziehen Sie aus den vorliegenden Ergebnissen?
f)
Sehen Sie in den Ergebnissen aus Ihrer Sicht einen Handlungsbedarf?
Wenn ja - wie sieht
dieser aus?
Wenn nein - weshalb nicht?
(Ersuche in der Beantwortung jeweils Aufschlüsselung auf die Bundesländer)
3.
Wer führte die Untersuchungen (Analysen) bei diesen
Schwerpunktaktionen des
Gesundheitsministeriums
durch?
4. Wird auch
2007 eine derartige Schwerpunktaktion durchgeführt? Wenn nein, warum
nicht?
Wenn ja, welche Ergebnisse liegen bislang vor? Falls noch keine Ergebnisse
vorliegen, wann
ist mit diesen zu
rechnen?
5. Welche Kontroll- und
Analyseergebnisse über Hausbrunnen von den
Lebensmittelaufsichtsorganen liegen
für das Jahr 2006 vor (Aufschlüsselung
auf Bundesländer)?
6.
Welche Maßnahmen wurden 2006 durchgeführt bzw. sind 2007
geplant, um die
Eigenkontrolle
der Hausbrunnenbesitzer bzw. Hausbrunnennutzer zu erhöhen?
7.
Welche
Verpflichtung von Hausbrunnenbetreibern (Wasserversorgungsanlagen) in
bäuerlichen Betrieben zum Reinigen
(z.B. Milchbetriebe) gibt es?
8.
Wie viele
Hausbrunnen - deren Trinkwasser im Rahmen einer Beherbergung oder
Verköstigung Gästen angeboten
wird - wurden 2006 durch Lebensmittelaufsichtsorgane auf
Sicherheit, Hygiene
Verkehrsfähigkeit etc. kontrolliert?
9.
Was war das Ergebnis dieser Kontrollen und Untersuchungen
(Aufschlüsselung auf
Bundesländer)?
10. Wurden durch
Ihr Ressort 2006 gegenüber dem BM für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt
und
Wasserwirtschaft Maßnahmen zur Hebung der Grund- bzw.
Trinkwasserqualität von
Wasser aus Hausbrunnen angeregt? Wenn nein, warum nicht? Wenn ja, welche?
11. Welche
lebensmittelrechtlichen Maßnahmen können sie nach der geltenden
Rechtslage als
ressortzuständige
Bundesministerin veranlassen, wenn es sich bei Verunreinigungen im
Wasser von Hausbrunnen um flächendeckende Verunreinigungen wie z.B.
erhöhte
Nitratwerte oder Bakterien handelt? Welche
diesbezüglichen Maßnahmen können vom
Landeshauptmann/Landeshauptfrau
veranlasst werden?
12. Liegen
entsprechende Daten vor? Welche und wie viele diesbezüglicher
Maßnahmen wurden von
ihnen
bzw. ihren Ressort 2006 veranlasst? Welche von den Landeshauptleuten/
Landeshauptfrauen?
13. Welche
Behörden können die Schließung (Sperre) eines Hausbrunnen bei
Vorliegen bau-
oder
installationstechnischer Mängel bzw. aus gesundheitlichen Gründen
veranlassen
(gleichgültig ob es sich um bewilligter oder beiwilligungsfreier Grund-
und bzw.
Quellwassernutzung handelt)
a)
bei verseuchten oder mit Schadstoffen (z.B. Atrazin, Nitrat) belastetem
Wasser für den
eigenen
Haus- und Wirtschaftsbedarf
b) bei
verseuchten oder mit Schadstoffen belastetem Wasser, das lebensmittelrechtlich
in
Verkehr
gebracht wird?
c) Bei bau- oder installationstechnischen Mängeln?
14.
Unter welchen Voraussetzungen bzw. wann kann die zuständige
Lebensmittel- oder
Sanitätspolizei
eine Schließung (Sperre) von Hausbrunnen veranlassen?
15. Können
auch zusätzliche Maßnahmen (z.B. Einbau von Entkeimungsanlagen)
verlangt
werden?
16.
Wie viele Hausbrunnen mussten durch die jeweils zuständigen
Behörden 2006 gesperrt werden
(Aufschlüsselung
auf Bundesländer)? Wie viele bereits im Jahr 2007?
17.
Wie sieht das aktuelle Krisenkonzept des Bundesministeriums für
Gesundheit und Frauen
für die betroffene Bevölkerung aus, wenn das Quell- bzw. Grundwasser
die Hausbrunnen
versorgen versiegt bzw. Hausbrunnen aus baulichen oder gesundheitspolitischen
Gründen
gesperrt werden
müssen (z.B. Trockenperiode)?
18.
Wie oft musste im Jahr 2006 ein Notfallplan zum Schutz vor
unmittelbaren oder mittelbaren
Risiken für die menschliche Gesundheit erstellt werden
(Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
19. Wie oft
wurden im Jahr 2006 Hausbrunnen aufbauliche und installationstechnische
Mängel
überprüft (Anzahl der überprüften Hausbrunnen und
Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
20. Welches Ergebnis erbrachten diese Überprüfungen (Aufschlüsselung auf Bundesländer)?
21. Wie sah die gezogene Probenanzahl für Trinkwasser und abgefüllte Wässer im Jahr 2006 aus?
22. Welches konkrete Ergebnis erbrachten die Untersuchungen im Jahr 2006?
23. Wie sieht die Probenanzahl für Trinkwasser und abgefüllte Wässer im Jahr 2007 aus?
24. Welches Ergebnis erbrachten die bereits in diesem Jahr vorgenommenen Überprüfungen?
25. Weshalb müsste die Mineralwasser- und Quellwasserverordnung geändert werden?