19/JPR XXIII. GP
Eingelangt am 09.07.2007
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möglich.
Anfrage
der Abg. Rauch-Kallat, Steibl
Kolleginnen und Kollegen
an die Präsidentin des Nationalrates
betreffend Betriebskindergarten
des Bundeskanzleramtes - soziale Ungerechtigkeit für
parlamentarische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen
Für Bedienstete der
Parlamentsdirektion, für die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Klubs
sowie für Abgeordnete gibt es seit 1996 die Möglichkeit, den
Betriebskindergarten des
Bundeskanzleramtes am Standort Rathausplatz
in unmittelbarer Parlamentsnähe zu nutzen.
Geplant ist, den Nutzerkreis auf
parlamentarische Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ab Herbst
2008 zu erweitern. Diese Zielgruppe
wird - wie schon bisher die Abgeordneten - als
sogenannte „Externe" mit bevorzugter Zuweisung gelten.
Die Kosten pro Monat für den Betriebskindergarten belaufen sich
bei Ganztagsbetreuung auf
242,20 € für die Kinderstube, für die Familiengruppe auf 216,50
€, zusätzlich mit Essen plus
62,80 € sowie
zusätzlich mit Jause plus 16,10 €.
Parlamentarische Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen sowie Abgeordnete als sogenannte
„Externe" zahlen darüber
hinaus noch einen Betrag von 50,- € , der bei der Zielgruppe der
parlamentarischen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen aus sozialen
Erwägungen besonders
kritisch zu hinterfragen ist; verdienen diese doch nur einen Bruchteil des
Gehalts der
Abgeordneten.
Die unterfertigten Abgeordneten stellen daher an die Präsidentin des Nationalrates folgende
Anfrage:
1)
Halten Sie es
für sozial gerecht, dass auch parlamentarische Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen als sogenannte
„Externe" zusätzlich zu den monatlichen Kosten für den
Betriebskindergarten noch einen „Sonderbeitrag" in Höhe
von 50,- € zahlen müssen?
2)
Aus welchen Gründen wird dieser „Sonderbeitrag" in
Höhe von 50,- € überhaupt von
parlamentarischen
Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen eingehoben und wofür wird er konkret
verwendet?
3) Was werden Sie tun, um diese soziale Ungerechtigkeit zu beseitigen?
4) Werden Sie sich dafür
einsetzen, dass die parlamentarischen Mitarbeiter und
Mitarbeiterinnen von der Entrichtung dieses
„Sonderbeitrags" in Höhe von 50,- € zur Gänze
befreit werden bzw. zumindest eine soziale Staffelung eingeführt
wird?
5)
Wieviele
Kinder von Bediensteten der Parlamentsdirektion, von Mitarbeitern und
Mitarbeiterinnen der Klubs sowie der
Abgeordneten wurden bisher im Betriebskindergarten
des Bundeskanzleramtes pro
Kindergartenjahr untergebracht?