126/KOMM XXIII. GP

 

Kommuniqué

des Finanzausschusses

über den Bericht des Bundesministers für Finanzen und der Bundesministerin für Justiz über die Absenkung der Meldeschwelle gem. § 91 BörseG und Verbesserungsvorschläge für das Übernahmerecht aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 29. März 2007, E 14-NR/XXIII. GP (III-89 der Beilagen)

 

Der Bundesminister für Finanzen und die Bundesministerin für Justiz haben dem Nationalrat am 14. September 2007 den gegenständlichen Bericht zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.

 

Der Finanzausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 29. November 2007 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.

 

An der Debatte beteiligten sich außer dem Berichterstatter Abgeordnete Ing. Hermann Schultes die Abgeordneten Mag. Bruno Rossmann, Lutz Weinzinger, Josef Bucher und der Ausschussobmann Abgeordneter Dkfm. Dr. Günter Stummvoll sowie der Staatssekretär im Bundesministerium für Finanzen Dr. Christoph Matznetter.

 

Bei der Abstimmung wurde der Bericht des Bundesministers für Finanzen und der Bundesministerin für Justiz über die Absenkung der Meldeschwelle gem. § 91 BörseG und Verbesserungsvorschläge für das Übernahmerecht aufgrund der Entschließung des Nationalrates vom 29. März 2007, E 14-NR/XXIII. GP (III-89 der Beilagen) einstimmig zur Kenntnis genommen.

 

Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Finanzausschuss einstimmig beschlossen.

Wien, 2007 11 29

                           Marianne Hagenhofer                                                Dkfm. Dr. Günter Stummvoll

                                    Schriftführerin                                                                            Obmann