172/KOMM XXIII. GP
Kommuniqué
des Verfassungsausschusses
über den Bericht der Bundesregierung gemäß § 9 Abs. 7 des Volksgruppengesetzes über die Volksgruppenförderung für das Jahr 2006 (III-102 der Beilagen)
Der Bundeskanzler hat dem Nationalrat am 26. November 2007 den gegenständlichen Bericht der Bundesregierung gemäß § 9 Abs. 7 des Volksgruppengesetzes über die Volksgruppenförderung für das Jahr 2006 (III-102 der Beilagen) zur geschäftsordnungsmäßigen Behandlung vorgelegt.
Der Verfassungsausschuss hat den gegenständlichen Bericht in öffentlicher Sitzung am 19. Juni 2008 in Verhandlung genommen und gemäß § 28b GOG enderledigt.
An der Debatte beteiligten sich außer der Berichterstatterin Abgeordnete Marianne Hagenhofer die Abgeordneten Silvia Fuhrmann, Herbert Scheibner, Mag. Dr. Wolfgang Zinggl, Dr. Robert Aspöck und Franz Morak sowie die Staatssekretärin im Bundeskanzleramt Heidrun Silhavy.
Bei der Abstimmung wurde der Bericht der Bundesregierung gemäß § 9 Abs. 7 des Volksgruppengesetzes über die Volksgruppenförderung für das Jahr 2006 (III-102 der Beilagen) mit Stimmenmehrheit – und zwar mit den Stimmen der Abgeordneten der Sozialdemokratischen Parlamentsfraktion, des Parlamentsklubs der Österreichischen Volkspartei und des Parlamentsklubs des BZÖ – zur Kenntnis genommen.
Das vorliegende Kommuniqué wurde vom Verfassungsausschuss einstimmig beschlossen.
Wien, 2008 06 19
Maria Grander Dr. Peter Wittmann
Schriftführerin Obmann