Vorblatt

Problem:

In den vergangenen zehn Jahren ist die Anzahl der Menschen, die auf eine Hilfe zur Sicherung des Lebensbedarfes für sich und ihre Angehörigen aus dem Titel der Sozialhilfe der Länder angewiesen sind, stark gestiegen. Armut ist gesellschaftspolitisch kein klassisches Randgruppenthema mehr.

Ziele der Gesetzesinitiative:

Zur weiteren Verstärkung der Armutsbekämpfung und Herstellung eines bundesweit einheitlichen Mindeststandards sowie harmonisierter landesgesetzlicher Regelungen soll das Instrument der Bedarfsorientierten Mindestsicherung eingeführt werden. Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung ist ein Gesamtpaket und besteht aus einem Bündel von Maßnahmen.

Um die inhaltliche Ausgestaltung und Finanzierung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung langfristig sicherzustellen, ist ein Zusammenwirken aller Gebietskörperschaften erforderlich.

Als Basis für die vorliegende Vereinbarung dienen die Ergebnisse der Finanzausgleichsverhandlungen für die Periode 1. Jänner 2008 bis 31. Dezember 2013 und das vorgeschlagene Modell der Arbeitsgruppe „Bedarfsorientierte Mindestsicherung“.

Inhalt:

Mit der gegenständlichen Vereinbarung sollen gemeinsame Zielsetzungen und Grundsätze für eine Bedarfsorientierte Mindestsicherung zwischen dem Bund und den Ländern festgelegt werden.

Alternativen:

Keine

Finanzielle Auswirkungen:

Der Bund und die Länder tragen die in ihren Zuständigkeitsbereich fallenden Finanzierungsanteile.

Finanzielle Auswirkungen auf Seiten des Bundes:

Erhöhung der Ausgleichszulagenrichtsätze                                                                            rund 91 Mio. Euro

Anhebung des Erhöhungsbetrages für Kinder von

AusgleichszulagenbezieherInnen                                                                                             rund   7 Mio. Euro

Ausbau der mindestsichernden Elemente im Bereich

des Arbeitslosenversicherungsgesetzes                                                                                 rund 80 Mio. Euro

Ausfallshaftung des Bundes im Krankenversicherungsbereich                                          rund 20 Mio. Euro

Finanzielle Auswirkungen auf Seiten der Länder:

Die jährlichen Nettozusatzkosten für Länder und Gemeinden werden für die Jahre 2009 und 2010 mit jeweils 50 Mio. Euro gedeckelt. Im Falle einer Überschreitung der im Finanzausgleich vereinbarten Deckelung von 50 Mio. Euro im Evaluierungszeitraum sind zwischen Bund, Ländern und Gemeinden über die künftige Kostentragung erneut Verhandlungen zu führen.

Auswirkungen auf die Beschäftigung und den Wirtschaftsstandort Österreich:

Durch die Einführung der Bedarfsorientierten Mindestsicherung und die Etablierung eines One-Stop-Shops, der eine Antragstellung auf Leistungen der Bedarfsorientierten Mindestsicherung beim Arbeitsmarktservice Österreich vorsieht, soll der Fokus auch auf die Reintegration von LeistungsempfängerInnen in den Arbeitsmarkt gerichtet werden. Durch gezielte Weiterbildungsangebote und Fördermaßnahmen sollen die Vermittlungschancen der LeistungsbezieherInnen am Arbeitsmarkt wesentlich verbessert und somit die Verweildauer in der bedarfsorientierten Mindestsicherung verkürzt werden.

Darüber hinaus wird durch die Anhebung der Höhe der bisherigen Leistungen der Sozialhilfe auf das Niveau der Mindeststandards der Bedarfsorientierten Mindestsicherung die Kaufkraft bestimmter Bevölkerungsgruppen gestärkt.

Beides wird positive Auswirkungen auf den Beschäftigungsstandort Österreich haben.

Auswirkungen auf die Verwaltungslasten für Unternehmen:

Es sind keine Informationsverpflichtungen für Unternehmen vorgesehen.

Auswirkungen in umweltpolitischer, konsumentenschutzpolitischer sowie sozialer Hinsicht:

Die Bedarfsorientierte Mindestsicherung trägt durch die Verbesserung der Lebensumstände, bessere Leistungen und flankierende Maßnahmen zur Armutslinderung und Armutsbekämpfung bei.

Geschlechtsspezifische Auswirkungen:

Wie den Statistiken zu entnehmen ist, sind derzeit mehr Frauen als Männer auf Sozialhilfeleistungen angewiesen. Besonders alleinerziehende Frauen sind überdurchschnittlich häufig armutsgefährdet. Diesem Umstand soll in der Bedarfsorientierten Mindestsicherung entgegengewirkt werden, indem die Leistungshöhe für AlleinerzieherInnen jenen von Alleinstehenden angepasst wird. Die Ausgestaltung der Äquivalenzrelationen in der Bedarfsorientierten Mindestsicherung folgt einem emanzipatorischen Ansatz, welcher für (Ehe)Partner jeweils Leistungen in selber Höhe vorsieht.

Verhältnis zu Rechtsvorschriften der Europäischen Union:

EU-Konformität ist gegeben. Die ausschließlich budgetfinanzierten Geldleistungen sind nicht exportierbar.

Besonderheiten des Normerzeugungsverfahrens:

Keine