GZ: BMSK-40101/0013-IV/9/2008

Wien, 16.04.2008

 

 

 

 

Betreff:  Entwurf einer Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen

dem Bund und den Ländern über eine bundesweite Bedarfsorientierte

Mindestsicherung; Begutachtungsverfahren

 

 

An

das Bundeskanzleramt,

das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst,

die Österreichische Präsidentschaftskanzlei,

die Parlamentsdirektion,

das Büro der Gleichbehandlungskommission beim Bundeskanzleramt,

das Büro des Herrn Vizekanzlers,

alle Büros der StaatssekretärInnen,

alle Bundesministerien,

den Datenschutzrat,

den Parlamentsklub der Sozialdemokratischen Partei Österreichs,

den Parlamentsklub der Österreichischen Volkspartei,

den Parlamentsklub der Freiheitlichen,

den Parlamentsklub der Grüne Klub,

den Parlamentsklub des BZÖ,

den Familienpolitischen Beirat beim Bundesministerium für Gesundheit, Familie und Jugend,

den Verfassungsgerichtshof,

den Verwaltungsgerichtshof,

den Rechnungshof,

die Finanzprokuratur,

die Volksanwaltschaft,

die Bundes-Jugendvertretung

die Bundesanstalt “Statistik Austria”,

die Bundesarbeitskammer,

die Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ),

den Österreichischen Landarbeiterkammertag,

die Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs,

den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag,          

die Österreichische Notariatskammer,

die Bundeskonferenz der Kammern der freien Berufe Österreichs,

die Österreichische Ärztekammer,

die Österreichische Zahnärztekammer,

die Österreichische Apothekerkammer,

die Bundeskammer der Architekten und Ingenieurkonsulenten,

die Kammer der Wirtschaftstreuhänder in Wien,

die Österreichische Patentanwaltskammer,

den Österreichischen Seniorenrat und das Büro der Seniorenkurie des Bundesseniorenbeirates beim Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz,

die Österreichische Arbeitsgemeinschaft für Rehabilitation,

die Lebenshilfe Österreich, Bundesvereinigung für Menschen mit geistiger und mehrfacher Behinderung,

den Zivilinvalidenverband – Bundeszentrale,

die Lebenshilfe Wien,

die Volkshilfe Österreich,

den Österreichischen Blinden- und Sehbehindertenverband,

die Caritas Österreich,

den Verein für Sachwalterschaft und Patientenanwaltschaft,

den Berufsverband österreichischer Diplom-SozialarbeiterInnen,

den Verein für Fachbetreuer geistig und mehrfach behinderter Menschen in Österreich,

den österreichischen Bundesverband für Psychotherapie,

den Kriegsopfer- und Behindertenverband Österreich,

den Bundesverband der Israelitischen Kultusgemeinden Österreichs,

den Österreichischen Gewerkschaftsbund,

die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst,

den Zentralausschuss beim Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz,

den Bund Österreichischer Frauenvereine,

die Vereinigung der Österreichischen Industrie,

den Österreichischen Familienbund,

den Katholischen Familienverband Österreichs,

die Bundesorganisation der Österreichischen Kinderfreunde,

den Freiheitlichen Familienverband,

die Österreichische Rektorenkonferenz,

die Österreichische Gesellschaft für Gesetzgebungslehre, p.A. Juridikum, Institut für Staats- und Verwaltungsrecht,

die Mietervereinigung Österreichs,

die Österreichische Bischofskonferenz,

den Evangelischen Oberkirchenrat A und HB,

das Wirtschaftsforum der Führungskräfte,

das Österreichische Bundesinstitut für Gesundheitswesen,

die ARGE DATEN,

die Bundesrechenzentrum GmbH,

die Bundeskammer der Tierärzte Österreichs,

die Behindertenanwaltschaft,

das Österreichische Rote Kreuz,

den HPE-Österreich – Hilfe für Angehörige psychisch Erkrankter,

den Obersten Gerichtshof,

das österreichische Hilfswerk,

den Menschenrechtsbeirat der Republik Österreich,

 

das Österreichische Hilfswerk,

die Armutskonferenz,

die Diakonie Österreich,

die BAWO Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe,

den Verein DOWAS,

die Katholische Sozialakademie Österreichs,

das Europäische Zentrum für Wohlfahrspolitik u. Sozialforschung,

den Verein Neustart,

die Österr. Plattform f. Alleinerziehende,

das österr. Institut f. Wirtschaftsforschung,

das Institut f. höhere Studien,

Pro mente Österreich,

den Verein Autonome österr. Frauenhäuser,

das Österr. Komitee f. Soziale Arbeit,

die Dachorganisation der Schuldnerberatungen,

die BPWA-Austria Gesellschaft berufstätiger Frauen Österreichs,

die Geschäftsführung d. Gewaltschutzzentrums Salzburg,

Hrn. Professor Dr. Walter Pfeil,

den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger.

 

 

Das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz übermittelt den Entwurf einer Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über eine bundesweite Bedarfsorientierte Mindestsicherung samt Vorblatt und Erläuterungen und ersucht um allfällige Stellungnahme bis spätestens

 

15. Mai 2008

 

an die E-Mail-Adresse andrea.otter@bmsk.gv.at.

 

Sollte bis zu diesem Zeitpunkt keine Stellungnahme einlangen, so wird das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz davon ausgehen, dass gegen den Entwurf keine Einwendungen bestehen.

 

Es wird ebenfalls ersucht,

 

Ø      die Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrates im Wege elektronischer Post an folgende Adresse zu übermitteln:

begutachtungsverfahren@parlament.gv.at

Ø      und das Bundesministerium für Soziales und Konsumentenschutz davon in Kenntnis zu setzen.

Der Entwurf wird auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Soziales und Konsumentenschutz unter

http://www.bmsk.gv.at/cms/site/liste.html?channel=CH0397

veröffentlicht.

 

Es wird angemerkt, dass die Aussendung zur Begutachtung nur mehr auf elektronischem Weg erfolgt.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Für den Bundesminister:

 

Mag. Manfred Pallinger

 

 

 

Beilagen:

Vereinbarungsentwurf samt Vorblatt

Erläuterungen

Anlage Statistik

 

 

 

Elektronisch gefertigt.