Entwurf

Bundesgesetz über österreichische Beiträge an internationale Finanzinstitutionen (IFI-Beitragsgesetz 2008)

Der Nationalrat hat beschlossen:

§ 1. Der Bund beteiligt sich an den Wiederauffüllungen von Mitteln internationaler Finanzinstitutionen, bei denen die Republik Österreich Mitglied ist, mit folgenden Beträgen:

           1. fünfzehnte allgemeine Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation (IDA-15) 328 900 000 EUR

           2. außerordentliche Wiederauffüllung der Internationalen Entwicklungsorganisation (Multilaterale Entschuldungsinitiative – MDRI)......................................................................... 13 130 000 Sonderziehungsrechte (SZR)

           3. elfte allgemeine Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds (ADF-XI) 97 000 000 EUR

           4. außerordentliche Wiederauffüllung des Afrikanischen Entwicklungsfonds (Multilaterale Entschuldungsinitiative – MDRI)........................................................................................................................ 16 902 537,80 Sonderziehungsrechte (SZR)

§ 2. Der Bund leistet zum bei der Internationalen Entwicklungsorganisation eingerichteten Treuhandfonds für hochverschuldete arme Länder (HIPC-Trust Fund) einen Beitrag in Höhe von 11 770 000 EUR.

§ 3. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes ist der Bundesminister für Finanzen betraut.