Entwurf

Bundesgesetz, mit dem das Bundesgesetz über die Neuorganisation der Bundestheater(Bundestheaterorganisationsgesetz - BThOG) geändert wird

Der Nationalrat hat beschlossen:

Das Bundesgesetz über die Neuorganisation der Bundestheater(Bundestheaterorganisationsgesetz - BThOG), BGBl. I Nr. 108/1998, in der Fassung BGBl. I Nr. 136/2001, wird wie folgt geändert:

1. In § 3 Abs. 1 und 3, § 18 Abs. 2, § 32 Z 1 und Z 10 wird jeweils die Wortfolge „der Bundeskanzler“ sowie in § 12 Abs. 3 die Wortfolge „den Bundeskanzler“ durch die Wortfolge „die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur“ ersetzt.

2. In § 3 Abs. 5, § 13 Abs. 6 und § 32 Z 2 wird jeweils die Wortfolge „dem Bundeskanzler“ sowie in § 17 Abs. 1 die Wortfolge „des Bundeskanzlers“ durch die Wortfolge „der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur“ ersetzt.

3. In § 3 Abs. 7, § 13 Abs. 3 Z 1 und Z 2, § 13 Abs. 4 Z 1 und Z 2, § 13 Abs. 12 wird jeweils die Wortfolge „vom Bundeskanzler“ durch die Wortfolge „von der Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur“ ersetzt.

4. § 4 Abs. 1 Z 1 wird durch folgende lit. j ergänzt:

          „j. Aufteilung der Mittel gemäß § 7 Abs. 4.“

5. § 4 Abs. 1 Z 4 lautet:

         „4. die Instandhaltungs- und Herstellungsmaßnahmen an den in den Fruchtgenuß übertragenen Liegenschaften und Gebäuden;“

6. In § 7 Abs. 2 wird der Betrag „133,645 Millionen Euro“ durch die Wortfolge „XXXX Millionen Euro im Jahr 2007 und ab dem Jahr 2008 XXXX Millionen Euro“ ersetzt.

7. In § 7 Abs. 4 lautet:

„(4) Über die Aufteilung der Mittel entscheidet, nach Genehmigung des Anteils für die Bundestheater-Holding GmbH durch die Bundesministerin für Unterricht, Kunst und Kultur, die Bundestheater-Holding GmbH nach Anhörung der Bühnengesellschaften, wobei möglichst das Einvernehmen zu erzielen ist.“

8. In § 12 Abs. 3 wird nach dem 1. Satz folgender Satz eingefügt:

„Die erstmalige Wiederbestellung kann ohne Ausschreibung erfolgen.“

9. In § 13 Abs. 3 Z 4, Abs. 4 Z 4 und in § 32 Z 5 wird jeweils die Wortfolge „vom Bundesminister für Unterricht und kulturelle Angelegenheiten“ durch die Wortfolge „vom Bundeskanzler“ ersetzt.

10. § 13 Abs. 9 Z 13 lautet:

       „13. Genehmigung der Aufteilung gemäß § 7 Abs. 4;“

11. In § 17 Abs. 1 wird die Wortfolge „dem Bundeskanzleramt“ durch die Wortfolge „dem Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur“ ersetzt.

12. § 31a. wird nach der Paragrafenbezeichnung „§ 31a.“ durch die Absatzbezeichnung „(1)“ und durch folgenden Abs. 2 ergänzt:

„(2) Es treten mit 1. Jänner 2007 § 7 Abs. 2 und 4 sowie mit 1. März 2007 §§ 3, 13, 17, 18 und 32 in der Fassung, BGBl. I Nr. XXX/2007, in Kraft.“

13. In § 32 Z 4 wird die Wortfolge „Bundesminister für Arbeit, Gesundheit und Soziales“ und in Z 7 die Wortfolge „Bundesminister für wirtschaftliche Angelegenheiten“ durch die Wortfolge „Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit“ ersetzt.