Bearbeiter:

Telefon:

Fax:

 

 

 

Mag. Robert Stein

01 53126/2051

01 53126/2110

 

 

 

DVR:0000051

 

GZ:

BMI-LR1310/0010-III/6/2007

Betreff:

Bundesgesetz, mit dem die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, die Europawahlordnung, das Wählerevidenzgesetz 1973, das Europa-Wählerevidenzgesetz, das Volksbegehrengesetz 1973, das Volksabstimmungsgesetz 1972 und das Volksbefragungsgesetz 1989 geändert werden (Wahlrechtsänderungsgesetz 2007); weiterer Begutachtungsentwurf

 

 

 

                                                                                                             Wien, am 11. April 2007

 

 

An die

Parlamentsdirektion

1017 Wien

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

 

Das Bundesministerium für Inneres übermittelt in der Anlage den Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Nationalrats-Wahlordnung 1992, das Bundespräsidentenwahlgesetz 1971, die Europawahlordnung, das Wählerevidenzgesetz 1973, das Europa-Wählerevidenzgesetz, das Volksbegehrengesetz 1973, das Volksabstimmungsgesetz 1972 und das Volksbefragungsgesetz 1989 geändert werden (Wahlrechtsänderungsgesetz 2007) samt Vorblatt und Erläuterungen in 25-facher Ausfertigung mit dem Ersuchen um Kenntnisnahme zu übermitteln.

 

Beim gegenständlichen Entwurf handelt es sich um eine Erweiterung des mit Schreiben vom 30. März 2007, Zl. BMI-LR1300/0005-III/6/2007 versendeten Begutachtungsentwurfs. Insbesondere bezüglich nachstehender Bestimmungen wurden Veränderungen gegenüber dem seinerzeit weitergereichten Entwurf vorgenommen:

 

Nationalrats-Wahlordnung 1992

§ 14 Abs. 1 und 5

§ 15 Abs. 2

§ 39

§ 40 Abs. 3

§ 45 Abs. 2  + Überschrift

§ 46 Abs. 3

§ 60 Abs. 2 und 3

§ 76 Abs. 3

§ 106 (außer Abs. 1)

Anlage 3: Abbildung der Wahlkarte

 

 

Bundespräsidentenwahlgesetz 1971

§ 5a (außer Abs. 2 und 3)

§ 10 Abs. 3 und 3

§ 10a Abs. 2

§ 14 Abs. 3

§ 25 Abs. 2 und 3

Anlagen 4 und 5: Abbildung der Wahlkarten

 

 

Europa-Wahlordnung

§ 27

§ 33 Abs. 2 + Überschrift

§ 46 Abs. 2 und 3

§ 54 Abs. 2

§ 85 Abs. 2 und 3

Anlage 2: Abbildung der Wahlkarte

 

 

Wählerevidenzgesetz 1973

§ 1 Abs. 3

§ 2 Abs. 3

§ 2a Abs. 4 bis 7

§ 9 (außer Abs. 1 und 2)

§ 12 Abs. 2 und 3

§ 13 Abs. 2

§ 14

 

 

Europa-Wählerevidenzgesetz

§ 2 Abs. 3

§ 4 ( außer Abs. 1 bis 3)

§ 12 (außer Abs. 1 und 2)

§ 15 Abs. 2 und 3

§ 16 Abs. 2

§ 19

 

 

 

 

Volksbegehrengesetz 1973

§ 3 Abs. 2 und 5

§ 6

§ 7 Abs. 1

§ 10 Abs. 2

§ 22 Abs. 3

§ 23 Abs. 2 und 3

§ 24

 

 

Volksabstimmungsgesetz 1972

§ 6 Abs. 3

§ 10 Abs. 2

§ 12 Abs. 1

§ 18 Abs. 2 und 3

§ 19 Abs. 1

§ 20

 

 

Volksbefragungsgesetz 1989

§ 5a Abs. 2

§ 6 Abs. 3

§ 8

§ 11 Abs. 2

§ 13 Abs. 1

§ 19 Abs. 2 und 3

§ 20 Abs. 2

§ 21

 

 

Der Entwurf ist auch auf der Homepage des Bundesministeriums für Inneres (www.bmi.gv.at/begutachtungen/) abrufbar.

 

Nachstehende im Begutachtungsverfahren befasste Stellen wurden um Stellungnahme bis

 

20. April 2007

ersucht:

 

 

die Österreichische Präsidentschaftskanzlei

den Rechnungshof

die Volksanwaltschaft

den Verfassungsgerichtshof

den Verwaltungsgerichtshof

die Finanzprokuratur

alle Bundesministerien

das Bundeskanzleramt-Verfassungsdienst

das Sekretariat von Frau Staatssekretärin Heidrun Silhavy

das Sekretariat von Herrn Staatssekretär Dr. Reinhold Lopatka

das Sekretariat von Herrn Staatssekretär Dr. Christoph Matznetter

das Sekretariat von Frau Staatssekretärin Christa Kranzl

das Sekretariat von Frau Staatssekretärin Christine Marek

das Sekretariat von Herrn Staatssekretär Dr. Hans Winkler

den Rat für Forschung u. Technologieentwicklung

die Generaldirektion der Österreichischen Bundesforste

die Generaldirektion der Österreichischen Bundesbahnen

die Österreichische Post AG, Unternehmenszentrale

alle Ämter der Landesregierungen

die Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung

alle Unabhängigen Verwaltungssenate

die Datenschutzkommission

den Datenschutzrat

den Österreichischen Städtebund

den Österreichischen Gemeindebund

die Bundeskammer der gewerblichen Wirtschaft

die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte

die Präsidentenkonferenz der Landwirtschaftskammern Österreichs

den Österreichischen Landarbeiterkammertag

den Österreichischen Rechtsanwaltskammertag

alle Rechtsanwaltskammern

die Österreichische Notariatskammer

die Österreichische Patentanwaltskammer

die Österreichische Ärztekammer

die Österreichische Dentistenkammer

die Bundeskammer der Tierärzte Österreichs

die Österreichische Apothekerkammer

die Bundesingenieurkammer

die Kammer der Wirtschaftstreuhänder

die Bundeskomitee freie Berufe Österreichs

die Vereinigung österreichischer Industrieller

den Österreichischen Gewerkschaftsbund

die Gewerkschaft Öffentlicher Dienst

den Verhandlungsausschuß der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes

den Hauptverband der österreichischen Sozialversicherungsträger

die Österreichische Bischofskonferenz

den Österreichischen Bundestheaterverband

die Österreichische Hochschülerschaft

die Österreichische Rektorenkonferenz

den Verband der Professoren Österreichs

das Österreichische Normungsinstitut

den Österreichischen Bundesjugendring

den Verband Österreichischer Zeitungen

die Bundessportorganisation

den Auto-, Motor- und Radfahrerbund Österreichs

den Österreichischen Automobil-, Motorrad- und Touringclub

den Verein Österreichische Gesellschaft für Gesetzgebungslehre

die Vereinigung österreichischer Richter

die Bundessektion Richter und Staatsanwälte in der Gewerkschaft öffentlicher Dienst

die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Wien

die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Graz

die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Linz

die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Salzburg

die rechtswissenschaftliche Fakultät der Universität Innsbruck

das Institut für Verfassungs- und Verwaltungsrecht der Wirtschaftsuniversität Wien

den österreichischen Bundesfeuerwehrverband

den österreichischen Ingenieur- und Architekten-Verein

den evangelischen Oberkirchenrat AB und HB Wien

das Diakonische Werk für Österreich

den Verband österreichischer Mittel- und Großbetriebe

Österreichisches Rotes Kreuz, Generalsekretariat

den Zentralverein der Wiener Lehrerschaft

die Arge Daten

Verein für Bewährungshilfe

das Österreichische Institut für Menschenrechte

Geschäftsstelle des Menschenrechtsbeirates

das Rechtskomitee Lambda

den österreichischen Bundesverband für Psychotherapie

den Verein der Mitglieder der Unabhängigen Verwaltungssenate in den Ländern

die Kinder- und Jugendanwaltschaft Salzburg

die Kinder- und Jugendanwaltschaft Tirol

das Büro des Bundesseniorenbeirates beim Bundesministerium für soziale Sicherheit und Genera­tionen

die Österreichische Caritaszentrale

den Hochkommissär der Vereinten Nationen für die Flüchtlinge, Regionalbüro in Wien

Österreichischer Seniorenbund Bundesorganisation

Österreichischer Seniorenrat

Volkshilfe Österreich  

SOS Mitmensch

Amnesty International

Sicherheitspolitische Angelegenheiten /Sekretariat des Nationalen Sicherheitsrates

Österreichisches Institut für Wirtschaftsforschung

Berufsverband österreichischen Psychologinnen und Psychologen

Mit freundlichen Grüßen

 

 

 

Beilagen

 

Für den Bundesminister:

VOGL