Nationalrat, XXIII.GPStenographisches Protokoll42. Sitzung / Seite 92

HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite

Meine Damen und Herren, im Ausschuss haben wir in einem Entschließungsantrag auch beschlossen, dass das Bundesministerium für Finanzen ersucht wird, einen beratenden Beirat einzurichten, der zu beschicken ist, um in der Umsetzung der zweiten Etappe ... – und so weiter, und so fort.

Ich möchte nur der Ordnung halber ausdrücklich darauf eingehen und festhalten, dass der Rechnungshof bereits aufgrund der gesetzlichen Vorgaben zu diesen Veränderun­gen beizuziehen ist, und wir gehen selbstverständlich davon aus, dass dem auch so nachgekommen wird.

Meine Damen und Herren, diese Reform im Zusammenhang mit der inneröster­reichischen Stabilitätspolitik ist wichtig, aber das ist auch nicht so neu. (Der Redner hält eine Broschüre in die Höhe.) Die Gemeinden Oberösterreichs haben so etwas Ähnliches schon längere Zeit, nämlich eine mittelfristige Finanzplanung in den Gemeinden. Sie sind verpflichtet, für vier Jahre im Vorhinein die mittelfristige Finanz­planung festzulegen. Wir sind das also schon gewohnt, vielleicht nicht ganz mit der Konsequenz, wie sie jetzt dann auf Bundesebene vorgegeben ist, aber es ist nicht so etwas Neues.

Was sind denn die Eckpunkte dieser Haushaltsreform? – Erster Punkt oder erster Schritt: die bessere Planbarkeit, nämlich für vier Jahre verbindliche Ausgabenober­grenzen festzulegen, und dies unterteilt in fünf Rubriken. Ich möchte aufgrund der Zeitprobleme, die wir Parlamentarier der größeren Fraktionen in diesen Tagen haben, gar nicht genau darauf eingehen.

Wichtig ist es aber schon auch, Schwerpunktsetzungen durchführen zu können, die Personalplanung unabhängiger von der Legislaturperiode zu halten und klarzustellen, dass die Budgets wie bisher im Herbst festzulegen sind. Die konjunkturabhängigen Teile flexibler zu halten, der automatische Einbau von Stabilisatoren im Budget und der Strategiebericht unterstreichen die mittelfristige Ausrichtung.

Das alles mag in seiner Gesetzesfixierung richtig sein. Wichtiger wird aber vor allem sein, wie wir die Umsetzung leben. Was meine ich damit? – Es stellt sich die Frage, ob das bisherige Ritual des Budgetausschusses zur Budgetvorberatung und so weiter noch das Richtige ist, dass wir im Ritual beinahe zehn Tag lang die verschiedensten Punkte abfragen und die tatsächlichen Auswirkungen des Budgets, den Rechnungs­abschluss dann vielleicht um 22 Uhr, 23 Uhr abends in eineinhalb Stunden sozusagen auch noch erledigen in Zwei-, Drei- oder auch in Ein-Minuten-Reden, damit sich das in den Stricherllisten verschiedenster Zuordnung dann auch noch auswirkt. Ich frage mich tatsächlich, ob das das ist, was es sein soll. (Beifall bei ÖVP und BZÖ sowie bei Abgeordneten der SPÖ.)

Meine Damen und Herren, ich wiederhole daher den Vorschlag, den ich als Vorsitzen­der des Budgetausschusses bereits bei der Budgetbeschlussfassung gemacht habe: Überlegen wir uns bei zukünftigen Budgets eine andere Art der Behandlung, eine bessere und umfangreichere Möglichkeit des Hearings, um uns von Fachleuten von außen den Blick schärfen zu lassen, die Rituale zu verkürzen, vielleicht eine inten­sivere Debatte auch hier im Haus und vor allem auch eine bessere und nachhaltigere Behandlung des Erfolges oder des Nichterfolges, sprich des Rechnungsabschlusses zu ermöglichen, denn das soll ja letztlich die Bilanz sein, um dabei nicht sozusagen mit dem Finger darauf zu zeigen, was alles negativ ist, sondern vielleicht daraus zu lernen, künftige Budgets besser, effizienter und nachhaltiger zu gestalten.

Dieser Reform stimme ich sehr gerne zu. (Beifall bei ÖVP und SPÖ.)

13.19

 


HomeSeite 1Vorherige SeiteNächste Seite