23/PET XXIII. GP

Eingebracht am 17.10.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

Dietmar Keck

Abgeordneter zum Nationalrat

der Republik Österreich

An die

Präsidentin des

Nationalrates

Mag.a Barbara Prammer

Im Hause

Sehr geehrte Frau Präsidentin,

in der Anlage überreiche ich gemäß §100 Abs. 1 Z 1 GOG die Petition betreffend
JA! zur Wohnqualität! NEIN! zum LKW-Dauerparken im Wohngebiet" mit der Bitte
um geschäftsordnungsgemäße Behandlung.

Mit freundlichen Grüßen
NR Dietmar Keck


Petition: JA! zur Wohnqualität!

NEIN! zum LKW-Dauer-Parken im Wohngebiet!

Im Zeitalter der internationalen Produktionsstandorte und des globalen Handels stellt das
Transportgewerbe einen wichtigen Pfeiler im täglichen Wirtschaftsleben dar. Neben der
Nutzung von Bahn- und Seewegen sind es hier vor allem die Lastkraftwägen, die die
Hauptaufgabe der Waren- und Rohstoffdistribution übernehmen.

Was im Wirtschaftsleben eine bedeutende Rolle einnimmt, kann jedoch für Wohn- und
Siedlungsgebiete ein massives Problem darstellen. Die, dem allgemeinen Eindruck
entsprechend, in den letzten Jahren massiv gestiegene Unsitte des LKW-Dauerparkens" im
Siedlungsgebiet beschert" den betroffenen AnrainerInnen nicht nur eine optische
Beeinträchtigung ihres Wohnumfeldes, sondern bewirkt auch eine massive Benachteiligung im
Hinblick auf die Verkehrssicherheit, die Lärmentwicklung und den Umweltschutz.

Probleme im Straßenverkehr

LKWs verstellen oftmals auch bei korrektem Parkieren im Sinne der StVO die Sicht, verdecken
einparkende wie abfahrende PKWs oder zwingen Erwachsene und Kinder, die eine Stra
ße
überqueren wollen, weit auf die Fahrbahn hervorzutreten, um Sicht auf den fließenden Verkehr
zu erhalten. Vor allem bei Nebel, Niederschlag oder Schneefall verwandeln sich abgestellte
Lastkraftw
ägen regelmäßig zu unerwarteten Schikanen, sodass Kollisionen infolge eines
Ausweichman
övers oder Auffahrunfälle mit den LKWs selbst nicht selten unausweichlich sind.

Umweltschutz, Lärm

Auch Argumente der Lärmentwicklung und des Umweltschutzes sind es, die gegen das LKW-
Parken in Wohngebietsnähe sprechen. Viele Lastkraftwägen müssen noch nach dem Abstellen
oder schon lange vor ihrer Abfahrt mit laufendem Motor betrieben werden, um z.B. eine
Bremsanlage in Gang zu bringen oder um mit K
ühl- oder Wärmevorrichtungen zu hantieren.

Dies stellt für nahegelegene Wohngebiete nicht nur eine Quelle unnötiger Lärmbelastung dar,
sondern bewirkt auch eine gesundheitliche Bedrohung durch Feinstaub, etwaiger ablaufender
Öle oder Kondensate. Je mehr Lastkraftwägen - in der Realität kann festgestellt werden, dass
sich
etablierte" LKW-Abstellorte in rascher Zeit vergrößern - an einem Ort in Wohngebietnähe
abgestellt wurde, umso größer wird diese Problematik.


Rolle des Berufskraftverkehrs

Es ist eine Tatsache, dass das Transportgewerbe ein wichtiges und hartes Geschäft ist Die Arbeit
der BerufskraftfahrerInnen ist eine, die höchsten Respekt abverlangt Dennoch ist unklar, warum
es den Transportunternehmen scheinbar unmöglich ist, Heimathäfen" für ihre Firmenfahrzeuge
anzubieten. Es stellt sich die Frage: Wie würden die Wohngebiete aussehen, wenn alle, die ein
berufliches Fahrzeug nutzen - die MitarbeiterInnen der Müllabfuhr, der Polizei, des
Bautransportgewerbes etwa - es ebenfalls mit nachhause nehmen m
üssten?

Zur Lösung des Problems wird daher eine Novellierung der geltenden
Straßenverkehrsordnung (StVO) gefordert. Dort steht seit 1960 im §24
geschrieben:

Das Parken ist... verboten:

... In der Zeit des Fahrverbotes gemäß § 42 Abs. 1 sowie sonst von 22 Uhr bis 6 Uhr im Ortsgebiet
weniger als 25 m von Häusern entfernt, die ausschließlich oder vorwiegend Wohnzwecken dienen
oder die Krankenanstalten, Kuranstalten oder Altersheime sind, mit Lastkraftwagen, Anhängern
und Sattelzugfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen Gesamtgewicht von jeweils mehr als 3,5t.

Die Forderung lautet, den, im Paragraph §24 StVO erwähnten Abstand von 25m auf 100m zu
erweitern. Sie deckt sich mit einer Resolution des Linzer Gemeinderates vom 28.10.2004 an die
damalige ÖVP/BZÖ Bundesregierung, die einstimmig beschlossen wurde.

Weiters wurde unsererseits bereits einmal eine Petition, der die Sammlung von Unterschriften
vorangegangen war, zum Thema LKW-Parken im Wohngebiet" im Österreichischen Parlament
eingerecht. Deren Behandlung wurde mit Ende der XXII. Gesetzgebungsperiode gesetzeskonform
-jedoch zum Nachteil der betroffenen BürgerInnen ergebnislos -eingestellt.

Nach jahrelangem Stillstand in der Sache, und nachdem auch das einhellige Anliegen des Linzer
Gemeinderates seitens der letzten
ÖVP/BZÖ-Regierung leidiglich zur Kenntnis genommen, nicht
aber einer L
ösung zugeführt wurde, soll diese Petition den Anstoß zu einer echten Verbesserung
für die österreichische Bevölkerung bilden.