23/PET XXIII. GP
Eingebracht am 17.10.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Petition
Dietmar Keck
Abgeordneter zum Nationalrat
der Republik Österreich
An die
Präsidentin des
Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Im Hause
Sehr geehrte Frau Präsidentin,
in der
Anlage überreiche ich gemäß §100 Abs. 1 Z
1 GOG die Petition betreffend
„JA! zur
Wohnqualität! NEIN! zum LKW-Dauerparken im Wohngebiet" mit der
Bitte
um
geschäftsordnungsgemäße Behandlung.
Mit
freundlichen Grüßen
NR
Dietmar Keck

Petition: JA! zur Wohnqualität!
NEIN! zum LKW-Dauer-Parken im Wohngebiet!
Im Zeitalter der internationalen Produktionsstandorte und des globalen
Handels stellt das
Transportgewerbe einen wichtigen Pfeiler im täglichen
Wirtschaftsleben dar. Neben der
Nutzung von Bahn- und Seewegen sind es hier vor allem die Lastkraftwägen, die die
Hauptaufgabe der Waren- und Rohstoffdistribution übernehmen.
Was
im Wirtschaftsleben eine bedeutende Rolle einnimmt, kann jedoch für Wohn- und
Siedlungsgebiete
ein massives Problem darstellen. Die, dem allgemeinen Eindruck
entsprechend,
in den letzten Jahren massiv gestiegene Unsitte des „LKW-Dauerparkens"
im
Siedlungsgebiet
„beschert"
den betroffenen AnrainerInnen nicht nur eine optische
Beeinträchtigung
ihres Wohnumfeldes, sondern bewirkt auch eine massive Benachteiligung im
Hinblick
auf die Verkehrssicherheit, die Lärmentwicklung und den Umweltschutz.
Probleme im Straßenverkehr
LKWs
verstellen oftmals auch bei korrektem Parkieren im Sinne der StVO die Sicht,
verdecken
einparkende wie abfahrende PKWs oder zwingen Erwachsene und Kinder, die eine
Straße
überqueren
wollen, weit auf die Fahrbahn hervorzutreten, um Sicht auf den fließenden
Verkehr
zu erhalten. Vor allem bei Nebel, Niederschlag oder Schneefall verwandeln sich abgestellte
Lastkraftwägen regelmäßig zu unerwarteten
Schikanen, sodass Kollisionen infolge eines
Ausweichmanövers oder Auffahrunfälle mit den
LKWs selbst nicht selten unausweichlich sind.
Umweltschutz, Lärm
Auch
Argumente der Lärmentwicklung und des Umweltschutzes sind es,
die gegen das LKW-
Parken
in Wohngebietsnähe sprechen. Viele Lastkraftwägen müssen noch
nach dem Abstellen
oder
schon lange vor ihrer Abfahrt mit laufendem Motor betrieben werden, um z.B.
eine
Bremsanlage in Gang zu bringen oder um mit Kühl- oder Wärmevorrichtungen
zu hantieren.
Dies stellt
für
nahegelegene Wohngebiete nicht nur eine Quelle unnötiger Lärmbelastung
dar,
sondern bewirkt auch eine gesundheitliche Bedrohung durch Feinstaub, etwaiger
ablaufender
Öle oder
Kondensate. Je mehr Lastkraftwägen - in der Realität kann
festgestellt werden, dass
sich „etablierte" LKW-Abstellorte in rascher Zeit vergrößern - an
einem Ort in Wohngebietnähe
abgestellt
wurde, umso größer wird diese Problematik.
Rolle des Berufskraftverkehrs
Es
ist eine Tatsache, dass das Transportgewerbe ein wichtiges und hartes Geschäft ist Die
Arbeit
der
BerufskraftfahrerInnen ist eine, die höchsten Respekt
abverlangt Dennoch ist unklar, warum
es
den Transportunternehmen scheinbar unmöglich ist, „Heimathäfen" für ihre
Firmenfahrzeuge
anzubieten.
Es stellt sich die Frage: Wie würden die Wohngebiete aussehen, wenn
alle, die ein
berufliches
Fahrzeug nutzen - die MitarbeiterInnen der Müllabfuhr, der
Polizei, des
Bautransportgewerbes etwa - es ebenfalls mit nachhause nehmen müssten?
Zur Lösung des Problems wird daher eine
Novellierung der geltenden
Straßenverkehrsordnung (StVO) gefordert.
Dort steht seit 1960 im §24
geschrieben:
Das Parken ist... verboten:
... In der
Zeit des Fahrverbotes gemäß § 42 Abs. 1
sowie sonst von 22 Uhr bis 6 Uhr im Ortsgebiet
weniger als 25 m von Häusern entfernt, die
ausschließlich oder vorwiegend Wohnzwecken dienen
oder die Krankenanstalten, Kuranstalten oder Altersheime sind, mit
Lastkraftwagen, Anhängern
und Sattelzugfahrzeugen mit einem höchsten zulässigen
Gesamtgewicht von jeweils mehr als 3,5t.
Die
Forderung lautet, den, im Paragraph §24 StVO erwähnten
Abstand von 25m auf 100m zu
erweitern. Sie deckt sich mit einer Resolution des Linzer Gemeinderates
vom 28.10.2004 an die
damalige ÖVP/BZÖ
Bundesregierung, die einstimmig beschlossen wurde.
Weiters
wurde unsererseits bereits einmal eine Petition, der die Sammlung von
Unterschriften
vorangegangen
war, zum Thema „LKW-Parken im Wohngebiet" im Österreichischen
Parlament
eingerecht.
Deren Behandlung wurde mit Ende der XXII. Gesetzgebungsperiode gesetzeskonform
-jedoch zum Nachteil
der betroffenen BürgerInnen ergebnislos
-eingestellt.
Nach
jahrelangem Stillstand in der Sache, und nachdem auch das einhellige Anliegen
des Linzer
Gemeinderates seitens der letzten ÖVP/BZÖ-Regierung
leidiglich zur Kenntnis genommen, nicht
aber einer Lösung zugeführt wurde,
soll diese Petition den Anstoß zu einer echten Verbesserung
für die österreichische
Bevölkerung bilden.