26/PET XXIII. GP

Eingebracht am 06.12.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind möglich.

Petition

Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer

im   Hause

Wien, am 6.Dezember 2007

Sehr geehrte Frau Präsidentin!

In der Anlage übermittle ich die Petition: Vermögenverhandlungen mit den Bundeländern
gemäß § 11 Abs. 2 ÜG 1920 (z.B. über Liegschaften der Bundesforste AG) im Sinne des
§ 100 Abs. 1 Z 1 GOG mit dem Ersuchen um geschäftsordnungsmäßige Behandlung.

Mit freundlichen Grüßen    


Einreicher:

LAbg. Robert ZEHENTNER

Hundsdorf 11

5660 Taxenbach

Petition

betreffend

Vermögensverhandlungen mit den Bundesländern gemäß
§ 11 Abs. 2 ÜG 1920 (z.B. über Liegenschaften der

Bundesforste AG)

Die Vermögensregelung zwischen Bund und Ländern, die im Zusammenhang mit der
Bundesverfassung 1920 ausgeklammert geblieben ist, wurde einer sp
äteren Regelung
vorbehalten. Diese Regelung war aus Sicht der Bundesländer bislang nicht erfolgt.

Am 29. Juni 2002 hat der Verfassungsgerichtshof aufgrund einer vom Land Salzburg
eingebrachten Klage eine Entscheidung gefällt, die für alle österreichischen
Bundesl
änder von geradezu historischer Bedeutung ist. Es ging um das Vermögen aus
der Zeit der Monarchie, das im Jahr 1920 vorläufig dem Bund zur treuhändischen
Verwaltung zugeschlagen wurde. Der Verfassungsgerichtshof entschied, dass es diese
Verm
ögensregelung zwischen Bund und Länder bisher - entgegen der Behauptung des
Bundes - nicht gegeben hat. Rechtsgrundlage dieses Erkenntnisses war das
Übergangsgesetz (ÜG) 1920. Die Bundesländer haben mit Beschluss der
Landeshauptleutekonferenz angek
ündigt, an den Bund diesbezüglich heranzutreten,
was auch am 24. April 2003 vorgenommen wurde.

In der Erkenntnis heißt es auch, dass der Bund den Ländern hinsichtlich der
Verm
ögensteile verantwortlich ist und er diese beispielsweise nicht ohne weiteres
einfach verkaufen darf. Die im Verfassungsrang stehende Substanzerhaltungspflicht nach
§ 1 Abs. 1 Bundesforstgesetz dient damit auch einer Absicherung der Rechte der Länder,
solange die Vermögensauseinandersetzung mit dem Bund nicht abgeschlossen ist.

 

Eben der zunehmende Verkauf von Liegenschaften hat die Bundesländer -
insbesondere Salzburg - auf den Plan gerufen. Es geht um Ver
äußerungen von
Liegenschaften durch die Bundesforste ebenso, wie um den möglichen Verkauf von
historischen Geb
äuden (z.B. BIG-Verkäufe).

Gefordert wird dabei von den Ländern nicht nur die Herausgabe von Liegenschaften
wie, die von den Bundesforste, sondern auch von zahlreichen historischen Geb
äuden,
Kunstschätzen und Urkunden. Das Land Salzburg hat 2003 eine Liste vorgelegt
(Schreiben vom 24. April 2003), die allein in der Stadt Salzburg 23 Objekte - von der
Festung Hohensalzburg bis zur Universit
ätsdirektion - umfasst. In diesem Schreiben
wird u.a. auch ein Anteil an jenen 22 Prozent der Bundesforste gefordert, die auf
Salzburger Landesgebiet liegen.

Mit Schreiben des Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft vom 17. Februar 2003 wurde dem Bundesministerium f
ür Finanzen
ein Schreiben des Landeshauptmannes von Salzburg vom 7. Februar 2003 an die
Österreichische Bundesforste AG (ÖBf-AG) vorgelegt, in dem Landeshauptmann Dr.
Schausberger ersuchte, bei k
ünftigen Veräußerungen von Grundstücken ...die Position
des Landes in dieser Vermögensfrage zu berücksichtigen und daher keine größeren
Ver
äußerungen aus diesem (Anm.: aus dem Reichsfürstentum Salzburg herrührenden)
Vermögen vorzunehmen...“.

Der geplante Verkauf von 800 Hektar Bundesforstefläche im Salzburger Tennengebirge
bzw. der Verkauf von 24 Hektar im Pass Lueg Gebiet durch die Österreichischen
Bundesforste hat die Notwendigkeit dieser Verm
ögensabwicklung zwischen Bund und
den L
ändern erneut bestätigt. Diese Privatisierung" von Teilen des Tennengebirges
f
ührte daher in Salzburg u.a. auch zur Gründung einer Bürgerinitiative gegen den
Ausverkauf der Bergwelt. Entschieden abgelehnt wurde dieser Verkauf zur
Geldbeschaffung bzw. Budgetsanierung der Bundesforste. Gleiches gilt auch f
ür den
Verkauf von rund 24 Hektar des Tennengebirges um den Pass Lueg mit dem
Struber-
Denkmal". Dar
über wurde nicht einmal die Gemeinde informiert. Gefordert wurde daher
u.a. eine Rückabwicklung dieser Verkäufe.


Neben den befürchteten Einschränkungen der Wegefreiheit für Wanderer und Ski-
Tourengeher wird konkret mit dem Verkauf von 800 Hektar in bedeutende
Grundwasservorkommen eingegriffen. Im Gutachten
Wasserversorgung Zentralraum
Salzburg" aus dem Jahr 1995 wird dargestellt, dass im Bereich des Tennengebirges
und des n
ördlich vorgelagerten Lammertales ein Trinkwasserpotential von mehr als
1.000 l/s vorhanden ist. Demnach m
üssen diese Wasserressourcen als überregional
bedeutsam und strategisch wichtig eingestuft werden.

Aus Sicht des Landes Salzburg ist daher der Verkauf solcher Flächen ohne genaue

rechtliche Prüfung schlichtweg verantwortungslos, es wird durch das Land Salzburg der Gerichtsweg beschriften. Strategisch wichtige Wasserressourcen müssen für die

kommenden Generationen bewahrt werden, betonte auch Landeshauptfrau

Gabi Burgstaller, die erneut zu Geschlossenheit im Sinne der Salzburger Interessen

aufrief.

Der Salzburger Landtag hat daher 2006 auch nachstehenden Beschluss gefasst:

1.                   Die Salzburger Landesregierung wird ersucht, den Verkauf von Liegenschaften des Bundes durch die Österreichische Bundesforste AG im Land Salzburg – unter Beiziehung der obersten Wasserrechtsbehörde - im Hinblick auf die Rechtslage in  § 1 Abs. 3a Bundesforstegesetz (Verkaufsverbot bei strategisch wichtigen Wasserressourcen) und § 5 Abs. 2 Grundverkehrsgesetz zu prüfen.

2.         Die Bundesregierung und die Landesregierung werden aufgefordert, die
begonnenen Gespr
äche über die Vermögensauseinandersetzung rasch und
ergebnisorientiert zu f
ühren und zügig zum Abschluss zu bringen.

3.         Sofern es nicht zu ernsthaften inhaltlichen Gesprächen mit dem Bund (laut Punkt 2) kommt, wird die Landesregierung aufgefordert den VfGH neuerlich anzurufen.


Petition

Der unterzeichnete Abgeordnete ersucht daher den Bundesminister für Finanzen

1.   auf Basis der vorliegenden Entscheidung des VfGH die Verhandlungen mit den
Bundesl
ändern ergebnisorientiert aufzunehmen und zum Abschluss zu bringen;

2.            bis 30. Juni 2008 dem Österreichischen Nationalrat einen (Zwischen-)Bericht über
den Stand der Verm
ögensverhandlungen mit den Bundesländern vorzulegen;

3.            in Abstimmung mit dem Bundesminister für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft über die Eigentümervertreter des Bundes - somit auch über den
des Bundesministeriums f
ür Finanzen - im Aufsichtsrat der Österreichischen
Bundesforste AG sicherzustellen, dass Liegenschaftsverkäufe durch die
Bundesforste AG bis zum Abschluss dieser Verm
ögensauseinandersetzung
ausgesetzt werden und die Aufsichtsr
äte bei geplanten Verkäufen ihr Vetorecht
aus
üben;

4.            in Abstimmung mit dem Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit über die
Eigent
ümervertreter des Bundes in der BIG sicherzustellen, dass auch keine
sonstigen Liegenschaften und Geb
äude aus dieser Vermögensmasse verkauft
werden.