26/PET XXIII. GP
Eingebracht am 06.12.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Petition
Frau Präsidentin
des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
im Hause
Wien, am 6.Dezember 2007
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
In der Anlage übermittle ich die
Petition: Vermögenverhandlungen mit den Bundeländern
gemäß § 11 Abs. 2 ÜG 1920 (z.B. über
Liegschaften der Bundesforste AG) im Sinne des
§ 100 Abs. 1 Z 1 GOG mit dem Ersuchen um
geschäftsordnungsmäßige Behandlung.
Mit freundlichen Grüßen
Einreicher:
LAbg. Robert ZEHENTNER
Hundsdorf 11
5660 Taxenbach
Petition
betreffend
Vermögensverhandlungen mit
den Bundesländern gemäß
§ 11 Abs. 2 ÜG 1920 (z.B. über Liegenschaften der
Bundesforste AG)
Die Vermögensregelung
zwischen Bund und Ländern, die im Zusammenhang mit der
Bundesverfassung 1920 ausgeklammert geblieben ist, wurde einer späteren
Regelung
vorbehalten. Diese
Regelung war aus Sicht der Bundesländer
bislang nicht erfolgt.
Am
29. Juni 2002 hat der Verfassungsgerichtshof aufgrund einer vom Land Salzburg
eingebrachten Klage
eine Entscheidung gefällt, die für alle österreichischen
Bundesländer von
geradezu historischer Bedeutung ist. Es ging um das Vermögen aus
der Zeit der
Monarchie, das im Jahr 1920 vorläufig
dem Bund zur treuhändischen
Verwaltung zugeschlagen wurde. Der
Verfassungsgerichtshof entschied, dass es diese
Vermögensregelung zwischen Bund und Länder bisher
- entgegen der Behauptung des
Bundes
- nicht gegeben hat. Rechtsgrundlage dieses Erkenntnisses war das
Übergangsgesetz (ÜG) 1920. Die Bundesländer haben mit Beschluss der
Landeshauptleutekonferenz angekündigt,
an den Bund diesbezüglich heranzutreten,
was auch am 24. April 2003 vorgenommen wurde.
In der Erkenntnis heißt es auch, dass der Bund den Ländern hinsichtlich der
Vermögensteile verantwortlich ist und
er diese beispielsweise nicht ohne weiteres
einfach verkaufen darf. Die im
Verfassungsrang stehende Substanzerhaltungspflicht nach
§ 1 Abs. 1 Bundesforstgesetz dient damit auch einer
Absicherung der Rechte der Länder,
solange
die Vermögensauseinandersetzung mit dem Bund nicht abgeschlossen
ist.
Eben
der zunehmende Verkauf von Liegenschaften hat die Bundesländer -
insbesondere Salzburg - auf den Plan gerufen. Es geht um Veräußerungen von
Liegenschaften
durch die Bundesforste ebenso, wie um den möglichen
Verkauf von
historischen Gebäuden (z.B. BIG-Verkäufe).
Gefordert wird dabei
von den Ländern nicht nur die Herausgabe von
Liegenschaften
wie, die von den Bundesforste, sondern auch
von zahlreichen historischen Gebäuden,
Kunstschätzen und Urkunden. Das Land Salzburg hat
2003 eine Liste vorgelegt
(Schreiben vom 24. April 2003), die allein
in der Stadt Salzburg 23 Objekte - von der
Festung Hohensalzburg bis zur Universitätsdirektion -
umfasst. In diesem Schreiben
wird u.a. auch ein Anteil
an jenen 22 Prozent der Bundesforste gefordert, die auf
Salzburger Landesgebiet liegen.
Mit Schreiben des
Bundesministeriums für Land- und Forstwirtschaft,
Umwelt und
Wasserwirtschaft vom 17. Februar 2003 wurde dem Bundesministerium für Finanzen
ein Schreiben des Landeshauptmannes von Salzburg vom 7. Februar 2003 an die
Österreichische Bundesforste AG (ÖBf-AG) vorgelegt, in dem Landeshauptmann
Dr.
Schausberger ersuchte, bei künftigen Veräußerungen von
Grundstücken „...die Position
des Landes in dieser
Vermögensfrage zu berücksichtigen und daher keine größeren
Veräußerungen aus
diesem (Anm.: aus dem Reichsfürstentum Salzburg herrührenden)
Vermögen vorzunehmen...“.
Der
geplante Verkauf von 800 Hektar Bundesforstefläche im
Salzburger Tennengebirge
bzw. der Verkauf von
24 Hektar im Pass Lueg Gebiet durch die Österreichischen
Bundesforste hat die Notwendigkeit dieser Vermögensabwicklung zwischen Bund und
den Ländern erneut bestätigt. Diese „Privatisierung" von Teilen des
Tennengebirges
führte daher in Salzburg u.a. auch
zur Gründung einer Bürgerinitiative gegen den
Ausverkauf der Bergwelt. Entschieden abgelehnt wurde dieser Verkauf zur
Geldbeschaffung bzw. Budgetsanierung der Bundesforste. Gleiches gilt auch für den
Verkauf von rund 24 Hektar des Tennengebirges um den Pass Lueg mit dem „Struber-
Denkmal". Darüber wurde
nicht einmal die Gemeinde informiert. Gefordert wurde daher
u.a. eine Rückabwicklung dieser Verkäufe.
Neben den befürchteten Einschränkungen der Wegefreiheit für Wanderer und Ski-
Tourengeher wird konkret mit dem Verkauf von 800 Hektar in bedeutende
Grundwasservorkommen eingegriffen. Im
Gutachten „Wasserversorgung Zentralraum
Salzburg" aus
dem Jahr 1995 wird dargestellt, dass im Bereich des Tennengebirges
und des nördlich vorgelagerten Lammertales
ein Trinkwasserpotential von mehr als
1.000 l/s vorhanden ist. Demnach müssen diese
Wasserressourcen als überregional
bedeutsam und
strategisch wichtig eingestuft werden.
Aus Sicht des Landes Salzburg ist daher der Verkauf solcher Flächen ohne genaue
rechtliche Prüfung schlichtweg verantwortungslos, es wird durch das Land Salzburg der Gerichtsweg beschriften. Strategisch wichtige Wasserressourcen müssen für die
kommenden Generationen bewahrt werden, betonte auch Landeshauptfrau
Gabi Burgstaller, die erneut zu Geschlossenheit im Sinne der Salzburger Interessen
aufrief.
Der Salzburger Landtag hat daher 2006 auch nachstehenden Beschluss gefasst:
1. Die Salzburger Landesregierung wird ersucht, den Verkauf von Liegenschaften des Bundes durch die Österreichische Bundesforste AG im Land Salzburg – unter Beiziehung der obersten Wasserrechtsbehörde - im Hinblick auf die Rechtslage in § 1 Abs. 3a Bundesforstegesetz (Verkaufsverbot bei strategisch wichtigen Wasserressourcen) und § 5 Abs. 2 Grundverkehrsgesetz zu prüfen.
2.
Die
Bundesregierung und die Landesregierung werden aufgefordert, die
begonnenen Gespräche über die Vermögensauseinandersetzung
rasch und
ergebnisorientiert zu führen und zügig zum
Abschluss zu bringen.
3. Sofern es nicht zu ernsthaften inhaltlichen Gesprächen mit dem Bund (laut Punkt 2) kommt, wird die Landesregierung aufgefordert den VfGH neuerlich anzurufen.
Petition
Der unterzeichnete Abgeordnete ersucht daher den Bundesminister für Finanzen
1. auf Basis der vorliegenden Entscheidung
des VfGH die Verhandlungen mit den
Bundesländern ergebnisorientiert aufzunehmen und zum Abschluss
zu bringen;
2.
bis 30. Juni
2008 dem Österreichischen Nationalrat einen
(Zwischen-)Bericht über
den Stand der Vermögensverhandlungen mit den Bundesländern vorzulegen;
3.
in Abstimmung mit dem Bundesminister für Land- und
Forstwirtschaft, Umwelt und
Wasserwirtschaft über die Eigentümervertreter des Bundes - somit auch über den
des Bundesministeriums für Finanzen -
im Aufsichtsrat der Österreichischen
Bundesforste AG
sicherzustellen, dass Liegenschaftsverkäufe durch die
Bundesforste AG bis zum Abschluss dieser Vermögensauseinandersetzung
ausgesetzt werden und die Aufsichtsräte
bei geplanten Verkäufen ihr Vetorecht
ausüben;
4.
in Abstimmung
mit dem Bundesminister für
Wirtschaft und Arbeit über die
Eigentümervertreter des Bundes in der BIG
sicherzustellen, dass auch keine
sonstigen Liegenschaften und Gebäude aus
dieser Vermögensmasse verkauft
werden.