42/PET XXIII. GP
Eingebracht am
09.06.2008
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Petition
An Frau
Präsidentin des Nationalrates
Mag.a Barbara Prammer
Parlamentsdirektion
A-1017 Wien
3. Juni 2008
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
In der Anlage überreiche ich Ihnen die Petition
betreffend Aufnahme der
„SARKOIDOSEERKRANKUNG"
in den Katalog der Berufskrankheiten nach § 177
ASVG.
Mit der Bitte
um geschäftsordnungsmäßige Behandlung dieser
Petition
verbleibe ich
mit freundlichen Grüßen
Anlage
Petition betreffend Aufnahme der Sarkoidoseerkrankung
in den Katalog der Berufskrankheiten nach § 177 ASVG
Die Sarkoidose (Morbus Boeck) ist eine Systemerkrankung, bei der es zur Bildung von mikroskopisch kleinen Knötchen (Granulomen) kommt. Die Erkrankung ist gekennzeichnet durch eine Vielzahl von Beschwerden, befallen sind aber immer die Lymphknoten. In über 90 Prozent der Fälle manifestiert sich die Erkrankung an der Lunge. Aber auch andere Organe wie Leber, Milz, Herz, Nieren, Haut, Augen oder Nervensystem können betroffen sein.
Die Erkrankung tritt meistens erstmals zwischen dem 20. und 40. Lebensjahr auf. Die Krankheitsursache ist bis heute nicht ausreichend geklärt. Angenommen wird, dass mehr Personen an dieser Erkrankung leiden, als in offiziellen Statistiken ausgewiesen ist.
Besonders tragisch wird die Situation für Personen, die auf Grund der Erkrankung an Sarkoidose ihrer beruflichen Tätigkeit oder einer anderen Tätigkeit (im Rahmen des Berufsschutzes) nicht mehr nachgehen und darüber hinaus auf Grund von einer frühzeitigeren Erkrankung auch nicht in die Invalidität gehen können.
Gemäß § 177 und Anlage 1 des ASVG findet sich die Sarkoidoseerkrankung nicht in der Liste der Berufskrankheiten. § 177 Abs. 2 ASVG, die Generalklausel, besagt sinngemäß: Eine Krankheit, die ihrer Art nach nicht in der Liste enthalten ist, gilt als Berufskrankheit, wenn die Unfallversicherung im konkreten Fall auf Grund gesicherter wissenschaftlicher Erkenntnisse feststellt, dass diese Krankheit ausschließlich oder überwiegend durch die Verwendung schädigender Stoffe oder Strahlen bei einer vom/von der Versicherten ausgeübten Beschäftigung entstanden ist. Diese Feststellung bedarf zu ihrer Wirksamkeit der Zustimmung der Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend.
In Deutschland und in der Schweiz ist die Sarkoidoseerkrankung als Berufskrankheit anerkannt, was - wie bereits erwähnt wurde - in Österreich nicht der Fall ist.
Die Aufnahme der Sarkoidoseerkrankung als Berufskrankheit ist wünschenswert, zumal viele Personen durch die Erkrankung in ihrer beruflichen Tätigkeit nicht nur behindert sind, sondern diese nicht mehr ausüben können.
Die Bundesregierung, insbesondere die Bundesministerin für Gesundheit, Familie und Jugend, wird daher aufgefordert, Sarkoidoseerkrankungen in den Katalog der Berufskrankheiten aufzunehmen.
Abg.z.NR Jochen Pack