6/PET XXIII. GP
Eingebracht am 16.01.2007
Dieser Text ist elektronisch textinterpretiert. Abweichungen vom Original sind
möglich.
Petition
Maga
Christine Muttonen
Abgeordnete
zum Nationalrat
An die
Präsidentin des Nationalrates
Mag. Barbara Prammer
Parlament
A-1017 Wien
16.01.2007
Sehr geehrte Frau Präsidentin!
In der Anlage darf ich gemäß §100 (1) GOG-NR eine Petition betreffend
„Mitwirkungsrechte
der Bevölkerung bei der Neuerrichtung von
Handymasten und Erlassung eines Grenzwertgesetzes durch den Bund"
mit der Bitte um
geschäftsordnungsmäßige Behandlung überreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Anlage: Petition
PETITION
betreffend Mitwirkungsrechte der Bevölkerung bei der
Neuerrichtung von Handymasten und Erlassung eines
Grenzwertgesetzes durch den Bund
Die Stadtgemeinde Völkermarkt ersucht die Kärntner Landesregierung sowie die Kärntner Abgeordneten zum Nationalrat und Bundesrat dafür einzutreten, dass auf Bundesebene der Bevölkerung bei der Neuerrichtung von Handymasten entsprechende Mitwirkungsrechte eingeräumt werden und dass ein für diese Handymasten geltendes Grenzwertgesetz schnellstens erlassen wird.
Begründung
Nach den nunmehr vorliegenden Ergebnissen der durch die EU in Auftrag gegebenen Reflex-Studie. lässt sich jetzt nachweisen, dass elektromagnetische Strahlung das Erbgut schädigt. So kann es nicht ausgeschlossen werden, dass Krebserkrankungen bzw.. Sterilität durch diese Strahlung verursacht werden. Zum Schutze der Bevölkerung und als präventivmedizinische Maßnahme sollen Netzbetreiber unter anderem aufgefordert werden, genaue Messdaten der Sendestationen in regelmäßigen Abständen unaufgefordert der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Vor allem sollen Gebäude, die von Kindern und Jugendlichen genützt werden, einer solchen Strahlung nicht ausgesetzt werden. Ebenso sollen Maßnahmen wie die Durchführung von Messungen, die Überprüfung der Einhaltung von Grenzwerten, die Kennzeichnung der Mobilfunktelefone betreffend SAR-Wert etc. eingeführt werden.
Grenzwerte
Für Basisstationen ist der derzeit in Deutschland gültige Grenzwert für hochfrequente elektromagnetische Felder in der 26. Verordnung zum Bundes- Immissionsschutzgesetz (26. BlmSchV) festgelegt. Die „Elektrosmog"- Verordnung erlaubt eine Belastung von 0,08 W/kg auf den ganzen Körper gerechnet.Für Handys gilt ein Teilkörpergrenzwert von 2 W/kg (es bestrahlt „nur" den Kopf). Die Internationale Strahlenschutzkommission (ICNIRP), auf deren Empfehlungen die deutschen Grenzwerte basieren, bezieht sich auf die Erwärmung des Körpergewebes. Andere Auswirkungen sind bisher für die Höhe des Grenzwertes nicht maßgeblich - obwohl neuere Studien solche beschreiben. Deswegen werden die Grenzwerte von vielen Seiten kritisiert. Die Forderung lautet deshalb: Lieber Vorsorgen als hinterher Schaden beheben. Praktisch heißt das: Grenzwerte runtersetzen. Das ECOLOG-Institut in Hannover und das Nova-Institut in Hürth fordern eine Reduktion um etwa den Faktor 1000.
Eine internationale Tagung in Salzburg im Juni 2000 kam zu dem Ergebnis: „Es wird empfohlen, für bestehende und künftige Mobilfunksendeanlagen alle technischen Möglichkeiten auszunutzen, um eine möglichst geringe Exposition von Anwohnern zu gewährleisten. Die Beurteilung von biologischen Wirkungen im Niedrigdosisbereich, ausgehend von Mobilfunksendeanlagen, ist zum gegenwärtigen Zeitpunkt schwierig, jedoch zum vorbeugenden Schutz der öffentlichen Gesundheit unbedingt erforderlich." Auf der Tagung wurde eine Resolution verfasst, die im Sinne der Vorsorge einen Wert von 1 mW/m2 fordert. Die Bundesärztekammer forderte daraufhin das Bundesamt für Strahlenschutz im September 2000 auf, „sich mit den seriösen wissenschaftlichen Ergebnissen auseinander zu setzen". Der in Deutschland derzeit gültige Grenzwert ist allein auf die Vermeidung akuter Schädigungen ausgerichtet. Er bietet aber keinen Schutz vor möglichen Langzeitschäden unter Vorsorgegesichtspunkten.
Im österreichischen Land Salzburg wird in bestimmten Bereichen ein Wert angewandt, der ca. 10.000-fach unter dem deutschen Grenzwert liegt: 1 mW/m2 - der Wert der Salzburger Resolution. Die Mobilfunkversorgung ist
dort einwandfrei. Hier wird klar, dass trotz deutlich niedrigerer Strahlenbelastungen für die Anwohner das mobile Telefonieren nicht behindert wird. Sogar das Handy-Eldorado Italien führte Anfang 1999 einen schärferen Grenzwert ein: Für Gebäude, in denen sich Menschen mehr als vier Stunden pro Tag aufhalten, gilt mit 100 mW/m2 wie in der Schweiz, Russland und China rund ein Hundertstel des deutschen Grenzwerts und damit zehnfacher Mindestabstand zwischen Wohnbereich und Basisstation. Aufgrund des Forschungsstandes wird in der Schweiz nach einem Bericht des Schweizer Umweltministeriums vom Januar 2003 überlegt, ob der Schweizer Anlagegrenzwert noch ausreicht, die Bevölkerung unter Vorsorgegesichtspunkten vor langfristigen Schäden zu schützen. Vorgeschlagen wird ein groß angelegtes Forschungsprogramm, das Kenntnislücken bei möglichen Effekten am Menschen schließen soll. Da inzwischen auch die Weltgesundheitsorganisation (WHO) entgegen ihrer bisherigen Politik seit Februar 2003 das Vorsorgeprinzip anstrebt („wir wollen nach Wegen suchen, wie wir Vorsorgemaßnahmen in die Arena der elektromagnetischen Felder einführen", Dr. M. Repacholi, Leiter des Projektes „Elektromagnetische Felder" der WHO) erhöht sich in Sachen Strahlenreduzierung auch auf internationaler Ebene der Handlungsdruck.
Grenzwerte und Empfehlungen |
Leistungsflussdichte (e-Netz, mW/m2) |
Grenzwert, Deutschland |
10.000 |
Belgien (außer Wallonien) |
1.000 |
Vorsorgewert Italien, Schweiz, Liechtenstein (innen, je Anlage), Russland, China (Summe Hochfrequenz) |
100 |
Wallonien (Belgien) |
24 |
Stadt Wien (2001, Anlagen auf städt. Gebäuden), ECOLOG-lnstitut, NOVA-lnstitut |
10 |
Öko Test 1999, Salzburger Resolution (2000, außen), BUND-Vorsorgewert (Bund für Umwelt und Naturschutz) |
1 |
Salzburger Vorsorgewert (2002, außen) Salzburger Vorsorgewert (2002, innen) |
0,01 0,001 |
Standard der Baubiologie für Schlafbereiche (innen), schwache Anomalie starke Anomalie |
0,0001 0,005 |
Bürgerforum Elektrosmog, Schlafbereich |
0,000 01 |
Zum Vergleich |
|
DECT-Schnurlostelefon in 1,5 m Entfernung |
10 |
Konzessionsbedingung Mindestversorgung Schweiz (im Freien) |
0,000 000 3 |
Planungspegel (Mindestpegel für Telefonate deutscher Mobilfunk-Netzbetreiber) |
0,000 000 1 |