Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Stubenring 1 1011 Wien E-Mail: post@III7.bmwa.gv.at
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ZAHL |
DATUM |
CHIEMSEEHOF |
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2001-BG-602/15-2007 |
22.5.2007 |
* POSTFACH 527, 5010 SALZBURG |
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landeslegistik@salzburg.gv.at |
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FAX (0662) 8042 - |
2164 |
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TEL (0662) 8042 - |
2290 |
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Herr Mag. Feichtenschlager
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BETREFF
Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden; Stellungnahme |
Bezug: Zl BMWA-462.301/0021-III/7/2007
Sehr geehrte Damen und Herren!
Zu dem im Gegenstand bezeichneten Gesetzentwurf gibt das Amt der Salzburger Landesregierung folgende Stellungnahme bekannt:
1. Die in § 1a des Arbeitszeitgesetzes und § 55a des Landarbeitsgesetzes 1984 geplante Ermächtigung, Arbeitszeitregelungen durch Betriebsvereinbarung zu treffen, ist bedenklich: Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass vor allem jene überwiegend weiblichen Arbeitskräfte von solchen in Betriebsvereinbarungen getroffenen Arbeitszeitregelungen betroffen sein werden, die bereits jetzt auf erhebliche Schwierigkeiten und Herausforderungen bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie stoßen. Dadurch könnten sich insbesondere die Chancen von Alleinerziehenden auf dem Arbeitsmarkt deutlich verschlechtern, vor allem in jenen Regionen, in denen die dadurch ermöglichte Flexibilisierung der Arbeitszeit einer Flexibilisierung der Öffnungszeiten von Kinderbetreuungseinrichtungen vorauseilt.
2. Der in § 19d Abs 3a bis 3f des Arbeitszeitgesetzes und § 10a Abs 4a bis 4f des Landarbeitsgesetzes 1984 geplante Zuschlag für Mehrarbeitsstunden von 25% ist zwar ein Schritt in Richtung Kostengerechtigkeit von Teilzeitarbeitsplätzen, allerdings wird eine tatsächliche Kostengerechtigkeit erst dann erreicht, wenn die Höhe der Zuschläge für Mehrarbeitsstunden der Höhe der Überstundenzuschläge entspricht.
Gleichschriften dieser Stellungnahme ergehen ue an die Verbindungsstelle der Bundesländer, an die übrigen Ämter der Landesregierungen, an das Präsidium des Nationalrates und an das Präsidium des Bundesrates.
Mit freundlichen Grüßen
Für die Landesregierung:
Dr. Heinrich Christian Marckhgott
Landesamtsdirektor
Ergeht nachrichtlich an:
1. – 8. E-Mail an: Alle Ämter der Landesregierungen
9. E-Mail an: Verbindungsstelle der Bundesländer vst@vst.gv.at
10. E-Mail an: Präsidium des Nationalrates services@parlament.gv.at
11. E-Mail an: Präsidium des Bundesrates peter.michels@parlament.gv.at
12. E-Mail an: Bundeskanzleramt vpost@bka.gv.at
13. E-Mail an: Institut für Föderalismus institut@foederalismus.at
14. E-Mail an: Parlament begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at
15. E-Mail an: Abteilung 2 zu do Zl 20204-BG-852/181-2007
zur gefl Kenntnis.