Bundesministerium für

Wirtschaft und Arbeit

Stubenring 1

1011 Wien

E-Mail: post@III7.bmwa.gv.at

 

 

ZAHL

DATUM

CHIEMSEEHOF

2001-BG-602/15-2007

22.5.2007

* POSTFACH 527, 5010 SALZBURG

 

 

landeslegistik@salzburg.gv.at

 

FAX (0662) 8042 -

2164

TEL  (0662) 8042 -

2290

 

 

Herr Mag. Feichtenschlager

 

BETREFF

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Arbeitszeitgesetz, das Arbeitsruhegesetz und das Landarbeitsgesetz 1984 geändert werden; Stellungnahme

Bezug: Zl BMWA-462.301/0021-III/7/2007

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Zu dem im Gegenstand bezeichneten Gesetzentwurf gibt das Amt der Salzburger Landesregierung folgende Stellungnahme bekannt:

 

1. Die in § 1a des Arbeitszeitgesetzes und § 55a des Landarbeitsgesetzes 1984 geplante Ermächtigung, Arbeitszeitregelungen durch Betriebsvereinbarung zu treffen, ist bedenklich: Es kann nicht ausgeschlossen werden, dass vor allem jene überwiegend weiblichen Arbeitskräfte von solchen in Betriebsvereinbarungen getroffenen Arbeitszeitregelungen betroffen sein werden, die bereits jetzt auf erhebliche Schwierigkeiten und Herausforderungen bei der Vereinbarkeit von Beruf und Familie stoßen. Dadurch könnten sich insbesondere die Chancen von Alleinerziehenden auf dem Arbeitsmarkt deutlich verschlechtern, vor allem in jenen Regionen, in denen die dadurch ermöglichte Flexibilisierung der Arbeitszeit einer Flexibilisierung der Öffnungszeiten von Kinderbetreuungseinrichtungen vorauseilt.

2. Der in § 19d Abs 3a bis 3f des Arbeitszeitgesetzes und § 10a Abs 4a bis 4f des Landarbeitsgesetzes 1984 geplante Zuschlag für Mehrarbeitsstunden von 25% ist zwar ein Schritt in Richtung Kostengerechtigkeit von Teilzeitarbeitsplätzen, allerdings wird eine tatsächliche Kostengerechtigkeit erst dann erreicht, wenn die Höhe der Zuschläge für Mehrarbeitsstunden der Höhe der Überstundenzuschläge entspricht.

 

Gleichschriften dieser Stellungnahme ergehen ue an die Verbindungsstelle der Bundesländer, an die übrigen Ämter der Landesregierungen, an das Präsidium des Nationalrates und an das Präsidium des Bundesrates.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

Für die Landesregierung:

Dr. Heinrich Christian Marckhgott

Landesamtsdirektor

 

 

Ergeht nachrichtlich an:

1. – 8.    E-Mail an: Alle Ämter der Landesregierungen

9.           E-Mail an: Verbindungsstelle der Bundesländer vst@vst.gv.at

10.         E-Mail an: Präsidium des Nationalrates services@parlament.gv.at

11.         E-Mail an: Präsidium des Bundesrates peter.michels@parlament.gv.at

12.         E-Mail an: Bundeskanzleramt vpost@bka.gv.at

13.         E-Mail an: Institut für Föderalismus institut@foederalismus.at

14.         E-Mail an: Parlament begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at

15.         E-Mail an: Abteilung 2 zu do Zl 20204-BG-852/181-2007

 

zur gefl Kenntnis.