Textfeld: Bundesministerium für
Verkehr, Innovation und Technologie
Stubenring 1
1011 Wien

Eisenstadt, am 11.7.2007

E-Mail: post.vd@bgld.gv.at

Tel.: 02682/600 DW 2221

Mag.a Sandra Steiner

 

 

 

 

Zahl:  LAD-VD-B266-10045-9-2007

Betr: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (11. Führerscheingesetz-Novelle); Stellungnahme

 

Bezug: BMVIT-170.706/0001-II/ST4/2007

 

 

Zu dem mit obbez. Schreiben übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Führerscheingesetz geändert wird (11. Führerscheingesetz-Novelle), erlaubt sich das Amt der Burgenländischen Landesregierung folgende Stellungnahme abzugeben:

 

Zu § 16 Abs. 1:

 

Die letzten beiden Sätze des § 16b Abs. 1 sollen bestehen bleiben, damit es zu keiner Änderung im behördlichen Ablauf kommt. Auf Grund der vorgesehenen  Änderung des § 16 Abs. 1 sollen Führerscheinanträge nicht sofort von der Fahrschule zur Wohnsitzbehörde (zwecks Prüfung der Verkehrszuverlässigkeit) weitergeleitet werden können, sondern zuerst zur verfahrensführenden Standortbehörde zwecks Ermittlung der Wohnsitzbehörde übermittelt werden müssen. Dies führt zu einer Erhöhung des Verwaltungsaufwandes sowie zu einer unnötigen Verlangsamung im Zuge der ZMR-Abfragen.

 

Da sich die bisherige Regelung bewährt hat, sollte diese auch beibehalten werden.

 

Mit freundlichen Grüßen!

 

Für die Landesregierung:

Im Auftrag des Landesamtsdirektors:

Mag. Muskovich


Zl.u.Betr.w.v.                                                                        Eisenstadt, am 11.7.2007

 

 

1.    Allen Ämtern der Landesregierungen (z.H. der Herren Landesamtsdirektoren)

2.    Der Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der NÖ Landesregierung, Schenkenstraße 4, 1014 Wien

 

zur gefälligen Kenntnis.

 

Für die Landesregierung:

Im Auftrag des Landesamtsdirektors:

Mag. Muskovich