Stellungnahme des ÖAMTC

zum Entwurf einer Zivilverfahrens-Novelle 2007

 

 

 

Der ÖAMTC dankt für die Übermittlung des vorliegenden Entwurfs zur Stellungnahme. Entgegen der sonstigen Gewohnheiten des ÖAMTC wird nicht zu den einzelnen Bestimmungen im Detail Stellung bezogen. Da die Kernkompetenz des ÖAMTC in anderen Bereichen als der Führung derartiger Massenverfahren liegt, die durch den vorliegenden Entwurf einer Regelung zugeführt werden sollen, begnügt sich der ÖAMTC mit grundsätzlichen Ausführungen:

 

Der ÖAMTC teilt die Ansicht des Bundesministeriums für Justiz, wonach bisher Schadensfälle mit einer Vielzahl an Geschädigten klare Defizite der österreichischen Zivilverfahrensgesetze aufgezeigt haben. Parallelverfahren sind prozessunökonomisch und die Kosten solcher Verfahren stellen ein Hemmnis für Konsumenten dar, ihre Rechte gerichtlich durchzusetzen.

 

Gerade in dem für den ÖAMTC wichtigen Bereich von reiserechtlichen Problemstellungen - aber auch im Falle von Verkehrsunfällen mit einer Vielzahl an Geschädigten - bringt die Einführung der Gruppenklage deutliche Verbesserungen in der Rechtsdurchsetzung, da nicht mehr der Umweg über eine Abtretung der Ansprüche an Dritte („Sammelklage nach österreichischem Recht“) gegangen werden muss. Dies führt zu einer Vereinfachung und zu einer Verbilligung der Rechtsdurchsetzung, die im Sinne der Konsumenten und Autofahrer uneingeschränkt begrüßt wird.

 

Auch wenn vielleicht an der Praktikabilität des vorliegenden Entwurfes noch weiter gearbeitet werden muss, wird seitens des ÖAMTC die Einführung des Gruppenverfahrens ausdrücklich begrüßt.

 

Weiters begrüßt der ÖAMTC sämtliche vorgesehenen Regelungen, die das Gruppenverfahren in der Praxis leist- und durchführbar machen sollen.

 

Gerne steht der ÖAMTC im Interesse der österreichischen Autofahrer und Konsumenten bei weiteren Gesprächen zur Optimierung des Verfahrens zur Verfügung.

 

 

 

 

ÖAMTC-Rechtsdienste

Mag. Verena Hirtler

Juli 2007