Z E N T R A L A U S S C H U S S

beim Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

für Bundeslehrer und Bundeserzieher

an berufsbildenden mittleren und höheren Schulen

und an Anstalten der Lehrer- und der Erzieherbildung

1080 Wien, Strozzigasse 2/4. Stock Tel.: 01/533 62 98, Fax: 01/533 47 98, E-Mail: za.bmhs@bmukk.gv.at

 

 

 

per E-Mail an: begutachtung@bmukk.gv.at

An das

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

SB: Dr. Gerhard MÜNSTER

Minoritenplatz 5

1014 Wien

 

Wien, am 5. September 2007

ZA-Zl. 2007/234, Mag. Rai/Ka

 

Stellungnahme des ZA-BMHS zum

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Bildungsdokumentationsgesetz geändert wird

 

zu GZ 13.469/0007-III/2/2007 vom 26. Juni 2007

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Der ZA-BMHS stimmt dem Entwurf zur Änderung des Bildungsdokumentationsgesetzes unabhängig der datenschutzrechtlichen Bedenken nicht zu, da der zeitliche Mehraufwand durch die Umsetzung des Bildungsdokumentationsgesetzes an den Schulen in keiner Weise finanzielle Berücksichtigung findet.

 

Im Detail zum Entwurf:

 

Zu § 5 Abs. 2, § 6 Abs. 2, § 7 Abs. 2 und § 9 Abs. 2:

In den Erläuterungen wird ausgeführt, dass Begleitmaßnahmen in Zusammenarbeit mit den Schulerhaltern im Zuge der Umsetzung dieser Novelle sicherstellen sollen, dass die Datensicherheitsmaßnahmen an den Schulstandorten regelmäßig auf den aktuellen Stand der Technologie gebracht werden und ein Datensicherheitsniveau erreicht wird, das in weiterer Folge eine Dezentralisierung der Verschlüsselungsaufgabe in den Schulen erlaubt.

 

Der ZA-BMHS fordert daher die Übernahme der damit verbundenen Kosten (welche z.B. durch die Entwicklung, Programmierung sowie Testung eines entsprechenden EDV-Programms entstehen) durch den Bund und nicht durch die einzelnen Schulen.

 

An den Schulen ist durch die Umsetzung des Bildungsdokumentationsgesetzes ein Mehraufwand entstanden, der sich schulabhängig zwischen Verwaltungspersonal, Administratoren bzw. Abteilungsvorständen und Lehrer/innen verteilt und derzeit überhaupt nicht abgegolten wird.

 

 

 

 

Da mit dieser Änderung des Bildungsdokumentationsgesetzes weitere EDV-technische und verwaltungstechnische Umstellungen zu erwarten sind, fordern wir einerseits eine angemessene Unterstützung (Hotline, Techniker/innen an den Schulen, Einschulungen), so wie eine adäquate Abgeltung des auch jetzt schon vorhandenen Mehraufwandes.

 

Unklar erscheint uns, welche zeitliche Mehrbelastung die Löschung sämtlicher Datensätze in den Gesamtevidenzen sowie die Neubefüllung gemäß § 14 Abs. 4 für die einzelnen Schulen bringt.

 

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

für den Zentralausschuss

Prof. Mag. Jürgen RAINER

Vorsitzender

 

 

 

 

 

 

 

 

 

cc: begutachtungsverfahren@parlament.gv.at