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Amt der Wiener Landesregierung
Dienststelle: Magistratsdirektion
Geschäftsbereich Recht
Verfassungsdienst und
EU-Angelegenheiten
Adresse: 1082 Wien, Rathaus
Telefon: 4000-82331
Telefax: 4000-99-82310
e-mail: post@mdv.magwien.gv.at
DVR: 0000191
MD-VD - 584/07 Wien, 16. April 2007
Bundesgesetz, mit dem ein Bundesge-
setz über die Vollstreckung von Geld-
strafen und Geldbußen von Verwal-
tungsbehörden im Rahmen der Euro-
päischen Union (EU-Verwaltungsstraf-
vollstreckungsgesetz - EU-VStVG) er-
lassen wird und das Verwaltungsstraf-
gesetz 1991 und das Verwaltungsvoll-
streckungsgesetz 1991 geändert werden;
Regierungsvorlage;
Stellungnahme
An die
Parlamentsdirektion Wien
Gegen die mit Schreiben des Bundeskanzleramtes vom 29. März 2007, Zl. 632 100/1-V/6/06, übermittelte, im Betreff genannte Regierungsvorlage bestehen gewichtige Bedenken. Es wird daher ersucht, die nachstehende Stellungnahme den Klubs der im Parlament vertretenen Parteien zur Verfügung zu stellen.
Die vorliegende Regierungsvorlage sieht eine getrennte Umsetzung des EU-Rahmen-beschlusses 2005/214/JI des Rates der Europäischen Union vom 24. Februar 2005 über die Anwendung des Grundsatzes der gegenseitigen Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen vor, die für das gerichtliche Strafrecht durch eine Änderung des Bundesgesetzes über die justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen mit den Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU-JZG), für das Verwaltungsstrafrecht im EU-Verwaltungs-strafvollstreckungsgesetz (EU-VStVG) erfolgen soll.
Gegen diese für das gerichtliche und verwaltungsbehördliche Strafrecht jeweils getrennte Umsetzung bestehen grundlegende Einwände. Die Vollstreckung des gesamten Strafrechtes, somit auch des Verwaltungsstrafrechtes, sollte daher aus Gründen der Effizienz und aus verwaltungsökonomischen Gründen, d. h. im Sinne einer Verwaltungsvereinfachung, ausschließlich durch die ordentlichen Gerichte erfolgen.
Für den Landesamtsdirektor:
Mag. Michael Raffler
Ergeht an:
1. Präsidium des Nationalrates
2. Bundeskanzleramt
(zu GZ 632 100/1-V/6/06)
3. alle Ämter der Landesregierungen
4. Verbindungsstelle der Bundes-
länder
5. MA 4
(zu MA 4/1 - 771/07)
mit dem Ersuchen um Weiter-
leitung an die einbezogenen
Dienststellen