Präsidium des Nationalrates

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1017 Wien

 

 

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Österreichisches Patentamt; Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem

das Patentanwaltsgesetz geändert wird; Ressortstellungnahme

 

 

 

In der Anlage übermittelt das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung seine Stellungnahme zu dem oben angeführten  vom Österreichischen Patentamt zur Begutachtung ausgesandten Gesetzentwurf (GZ: 911-ÖPA/2007 vom 22. Juni 2007) zur gefälligen Kenntnis.

 

Beilage

 

 

Wien, 30. Juli 2007

Für den Bundesminister:

Dr. Iris Hornig

 

Elektronisch gefertigt


 

Österreichisches Patentamt

Dresdner Straße 87

1200 Wien

 

 

 

 

 

 

 

 

Österreichisches Patentamt; Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem

das Patentanwaltsgesetz geändert wird; Ressortstellungnahme

 

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung nimmt zu dem mit dem unten angeführten Schreiben vom 22. Juni 2007 zur Begutachtung ausgesandten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Patentanwaltsgesetz geändert wird wie folgt Stellung:

 

Zu § 2 Abs. 1 lit. d:

In § 2 Abs. 1 lit. d der geplanten Novelle wird als ein Eintragungserfordernis in die Liste der Patentanwälte die Vollendung eines insgesamt mindestens fünfjährigen Studiums an einer inländischen Universität oder ein gleichwertiges Studium einer Universität im Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweizerischen Eidgenossenschaft, das ein Gebiet der Technik oder der Naturwissenschaften zum Gegenstand hat, oder die Nostrifizierung entsprechender ausländischer akademischer Grade gefordert.

 

Es wird darauf hingewiesen, dass diese Formulierung missverständlich ist, da Bachelorstudien (Arbeitsaufwand von 180 ECTS-Anrechnungspunkten – 3 Jahre) und Masterstudien (Arbeitsaufwand von 120 ECTS-Anrechnungspunkten – 2 Jahre) als verschiedene Studien zu qualifizieren sind und die gewählte Formulierung daher mit der Terminologie und den Studiengegebenheiten nach dem Universitätsgesetz 2002 nicht in Einklang steht.

 

Außerdem ist es sachlich nicht nachvollziehbar, warum ausschließlich auf Universitätsstudien Bezug genommen wird, da es auch technische Fachhochschul-Studiengänge gibt. Der Gesetzestext sollte um Fachhochschul-Studiengänge erweitert werden.

 

Ein Exemplar dieser Stellungnahme wird dem Präsidium des Nationalrates in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.

 

 

Wien, 30. Juli 2007

Für den Bundesminister:

Dr. Iris Hornig

 

Elektronisch gefertigt