Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Im Namen des VdPÖ (Verband der Professoren Österreichs) nehme ich Stellung zum Entwurf des Rot Kreuz-Gesetzes. Es ist uns ein Anliegen, die Verpflichtung der Schulbehörden zur Unterstützung der Tätigkeiten der MitarbeiterInnen des Roten Kreuzes herauszustreichen und daher schlagen wir vor, den § 3 RKG am Ende des Absatzes wie folgt zu ergänzen:

 

"Insbesondere sind die Schulbehörden verpflichtet, den auf ihrer jeweiligen Ebene tätigen ehrenamtlichen Mitarbeitern des Österreichischen Jugendrotkreuzes die nötige Unterstützung im Sinne des Erlasses des BMBWK, Zl.: 33.359/1-V/3/2001 bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben im Rahmen des Österreichischen Roten Kreuzes zu gewähren."

 

Im Hinblick auf diesen Vorschlag halten wir fest, dass uns bewusst ist, dass ein Auftrag an die Behörden zur Unterstützung des Roten Kreuzes im § 2 Abs. 3 RKG zu finden ist. Dieser kann auch auf die Tätigkeit des Jugendrotkreuzes ausgedehnt werden, ist jedoch sehr kurz und allgemein gehalten und wird von manch einem Behördenleiter nicht so verstanden oder ausgelegt.

 

Mit freundlichen Grüßen,

 

Dr. Erhart Priesner, VdPÖ

 

PS: Ergeht mit gleicher eMail an die Begutachtungsstelle des Parlamentes