Bundesministerium für

Landesverteidigung

Roßauerlände 1

1090 Wien

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Fuhrparkmanagement der Zentralstellen des Bundes;

Entwicklung einer Leitstelle im BMLV; Entwurf eines

„Bundesfuhrparkgesetzes (BFuPG)“ und einer

„Flexibilisierungsverordnung Bundesfuhrpark“;

Ressortstellungnahme

 

 

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung nimmt zu den mit dem unten angeführten Schreiben vom 25. Juli 2007 zur Begutachtung ausgesandten Entwürfen eines “Bundesfuhrparkgesetzes“ sowie einer „Flexibilisierungsverordnung Bundesfuhrpark“ wie folgt Stellung:

 

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung spricht sich gegen eine gesetzliche Lösung aus, wäre aber an einer Teilnahme an einem Bundsfuhrpark auf nichtgesetzlicher Basis (Ressortübereinkommen) bereit. Grundsätzlich ist die Einrichtung eines Bundesfuhrparkes als gemeinsame Servicestelle aller Ressorts mit möglichen Einsparungseffekten und einer besseren Auslastung positiv. Eine gesetzliche Lösung schafft jedoch vollendete Tatsachen und verhindert ein Rückgängigmachen, falls die entsprechende Servicierung, Funktionalität und letztlich Einsparung entgegen den optimistischen Prognosen nicht erreicht werden kann. Ein Ressortübereinkommen aller Ministerien könnte daher als Probe- und Beobachtungszeitraum (z.B. für einen Zeitraum von zwei bis drei Jahren) abgeschlossen werden, eine spätere gesetzliche Lösung allenfalls nach einer Evaluierung erfolgen.

 

Weiters wird die Sinnhaftigkeit der Einbindung der Ministerchauffeure und der Ministerautos in den Bundesfuhrpark angezweifelt. Diese verbleiben örtlich am Amtssitz des Ministers, auch eine Neuauswahl erfolgt durch den Herrn Bundesminister. Es war diese Einbindung auch im bisherigen Projekt nicht vorgesehen und nach Ansicht des Bundesministeriums für Wissenschaft und Forschung sollten sie auch weiterhin ausgenommen bleiben. Auch die Servicierung der Ministerwagen über den Bundesfuhrpark erscheint seitens des ho. Ressorts nicht sinnvoll.

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung spricht sich daher strikt gegen eine Übertragung aus.


 

 

Dies gilt auch für die im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung bzw. im Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur (gemeinsamer Fuhrpark) verbleibenden KFZ (VW-Bus für Post und Kopierstelle).

 

Zu § 3 Abs. 4 Z 2 iVm § 6 Abs. 2: Der Nutzerbeirat sollte nicht nur Empfehlungen für die Tarifgestaltung abgeben können, sondern diese Empfehlungen sollten bindenden Charakter haben. Ein Abweichen von dieser Empfehlung sollte nur nach entsprechender Begründung des Bundesministeriums für Landesverteidigung und Zustimmung des Nutzerbeirates möglich sein. In der vorgeschlagenen Fassung hätten die Ressort einen zu geringen Einfluss auf die Tariffestlegung bzw. -entwicklung.

 

Zu Anlage 1: Die Daten beruhen noch auf alten Daten im Zuge des Projektes "Serviceleistungen im Bund". In dieser Projektphase war eine Einbindung der Ministerchauffeure nicht geplant. Im Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung wäre nur eine Planstelle A3/GL für den Chauffeur des Herrn Bundesministers zu übertragen, da nur einer im Bundesdienst beschäftigt ist. (Der andere Ministerchauffeur ist mit Arbeitsleihvertrag ohne Planstellenbindungspflicht beschäftigt.)

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung spricht sich aber strikt gegen eine   Übertragung aus.

 

Zu Anlage 2: Die Daten beruhen noch auf alten Daten im Zuge des Projektes "Serviceleistungen im Bund" bzw. dem damaligen Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Kultur.

 

Folgende KFZ sind für das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur aufzunehmen:

W-10696 A      Audi A8 (FBM Dr. Schmied)

W-63466 C     Audi A6

W-95504 N      Audi A6

W-6321 R       Anhänger

 

Folgende KFZ wären beim Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung anzuführen:

W-51.731 P     Audi A8 (HBM Dr. Hahn)

W-84959 B      Audi A6

W-65.391 L     Ford Transit (Bus)

 

Das Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung und das Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur verfügen im gemeinsamen Fuhrpark weiters über zwei Busse für den Posttransfer und die Kopierstelle (zusätzlich gemeinsam mit dem Stadtschulrat für  Wien). Diese werden nicht in den Bundesfuhrpark eingebracht, da sie ständig in den beiden Ministerien im Einsatz sind.

W-84337 E      VW Transporter (Post)

W-744 LR       VW Kombi (Kopierstelle)

 


 

 

Zu den Erläuterungen betreffend § 6: Derzeit fallen für den ressorteigenen Fuhrpark Kosten aus der UT 0, UT 3, UT 7 und UT 8 an, zukünftig erfolgen die Zahlungen an den Bundesfuhrpark nur mehr aus der UT 8. Hier ist zwar in den Erläuterungen eine Überstellung auf die UT 8 angeführt, gesetzlich jedoch nirgends festgelegt (wichtig sind hier insbesondere die Personalkosten aus der UT 0). Diese Problematik wurde in der Projektphase seitens des Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur bereits mehrfach angemerkt, jedoch seitens des Bundesministeriums für Finanzen nie befriedigend klargestellt. Diese Ansicht teilt auch das erst seit 1. März 2007 bestehende Bundesministerium für Wissenschaft und Forschung. Ohne vorherige verbindliche Zusage dieser Übertragung wird die Einrichtung des Bundesfuhrparkes strikt abgelehnt.

 

Ein Exemplar dieser Stellungnahme wird dem Präsidium des Nationalrates in elektronischer Form zur Verfügung gestellt.

 

 

Wien, 7. September 2007

Für den Bundesminister:

Mag. Lucas Sobotka

 

 

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