GZ.: BMI-LR1426/0002-III/1/a/2007

 

 

Wien, am 11. September 2007

 

An das

 

Präsidium des

Nationalrates

 

Parlament

1017   W I E N

 

 

 

 

 

Rita Ranftl
BMI - III/1 (Abteilung III/1)
Herrengasse 7, 1014 Wien
Tel.: +43 (01) 531262046
Pers. E-Mail: Rita.Ranftl@bmi.gv.at

Org.-E-Mail: BMI-III-1@bmi.gv.at
WWW.BMI.GV.AT
DVR: 0000051

Antwortschreiben bitte unter Anführung der GZ an die Org.-E-Mail-Adresse.

 

 

                       

Betreff:

Legistik und Recht; Fremdlegistik; BG-BMLV

Fuhrparkmanagement der Zentralstellen des Bundes, Einrichtung einer Leitstelle im BMLV;

Entwurf eines Bundesfuhrparkgesetzes (BFuPG) und einer Flexibilisierungsverordnung Bundesfuhrpark,

Stellungnahme des Bundesministeriums für Inneres

 

 

In der Anlage wird zu dem im Betreff bezeichneten Entwurf die Stellungnahme des Bundesministeriums für Inneres übermittelt.

 

 

Beilage

 

 

Für den Bundesminister:

 

Mag. Sabine Halbauer

 

 

elektronisch gefertigt


 

GZ.: BMI-LR1426/0002-III/1/a/2007

 

 

Wien, am 11. September 2007

 

An das

 

Bundesministerium für

Landesverteidigung

ELeg

 

Roßauer Lände 1

1090   W I E N

 

Zu Zl. S91000/4-ELeg/2007

 

 

 

 

 

 

Rita Ranftl
BMI - III/1 (Abteilung III/1)
Herrengasse 7, 1014 Wien
Tel.: +43 (01) 531262046
Pers. E-Mail: Rita.Ranftl@bmi.gv.at

Org.-E-Mail: BMI-III-1@bmi.gv.at
WWW.BMI.GV.AT
DVR: 0000051

Antwortschreiben bitte unter Anführung der GZ an die Org.-E-Mail-Adresse.

 

 

                       

Betreff:

Legistik und Recht; Fremdlegistik; BG-BMLV

Fuhrparkmanagement der Zentralstellen des Bundes, Einrichtung einer Leitstelle im BMLV;

Entwurf eines Bundesfuhrparkgesetzes (BFuPG) und einer Flexibilisierungsverordnung Bundesfuhrpark;

Stellungnahme des Bundesministeriums für Inneres

 

 

Aus der Sicht des Bundesministeriums für Inneres ergeben sich zu dem im Betreff bezeichneten Entwurf folgende Bemerkungen:

 

Das Bundesministerium für Inneres kann insbesondere aufgrund nachstehend angeführten Gründe dem gegenständlichen Entwurf unter keinen Umständen die Zustimmung erteilen:

 

Die finanziellen Einsparungspotentiale sind nicht plausibel dargestellt und können nicht nachvollzogen werden,  darauf wurde bereits in den Projektsitzungen hingewiesen.

Ebenso sind auch die in der Begründung angegebenen finanziellen Auswirkungen sowie die Leistungskennzahlen (Punkt 7 der Anlage zum Verordnungsentwurf) nicht nachvollziehbar.

 

Aus den Umständen der Entstehung ist zwar erkennbar, welches Ziel und welchen Umfang der vorliegende Entwurf verfolgt, allerdings scheint eine gesetzliche Regelung für ein „Fuhrparkmanagement“ des Bundes überzogen, bindet die Verwaltung unnötig und macht eine allenfalls notwendige Optimierung sehr schwierig.

 

Es wird daher angeregt bessere Möglichkeiten einer gemeinsamen Nutzung der Ressortfahrzeuge mit weniger gesetzlichem und administrativem Aufwand zu finden. Vorgeschlagen wird die bereits bisher in Ansätzen gepflogenen Kooperationen in diesem Bereich zu intensivieren.

 

Im Entwurf selbst findet sich nicht, wie vom BM.I gefordert, eine Bestimmung, die Fahrer und Kraftfahrzeuge des öffentlichen Sicherheitsdienstes der Zentralstelle des BM.I ausnimmt.

 

Der Umfang des Aufgabenbereiches sollte klarer ausformuliert werden. So ist der Aufgabenbereich des § 2 des Entwurfes sehr weit umschrieben.  Lediglich aus einer Zusammenschau der §§ 4, 5 und 8  ist ersichtlich, dass nur die dort angeführten Fahrzeuge und die mit den angeführten Planstellen verbundenen Bediensteten wechseln.

 

Das Fahrzeug  des HBM für Inneres ist ein Fahrzeug im Sinne des § 26a StVO, welches   von speziell geschultem Personal gefahren wird und daher jedenfalls von einer Einvernehmensregelung gem. § 7 auszunehmen ist.

 

Die Übertragung der in der Anlage 2 angeführten Kraftfahrzeuge (zwei Transporter) des BMI entspricht der Vereinbarung im Projektteam.

 

 

 

 

Für den Bundesminister:

 

Mag. Sabine Halbauer

 

 

elektronisch gefertigt