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Amt der Wiener Landesregierung
Dienststelle: Magistratsdirektion
Geschäftsbereich Recht
Verfassungsdienst und
EU-Angelegenheiten
Adresse: 1082 Wien, Rathaus
Telefon: 4000-82318
Telefax: 4000-99-82310
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DVR: 0000191
MD-VD - 1220-1/07 Wien, 20. September 2007
Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Ein-
führungsgesetz zu den Verwaltungsverfahrensge-
setzen 1991, das Allgemeine Verwaltungsverfah-
rensgesetz 1991 und das Zustellgesetz geändert
werden (Verwaltungsverfahrens- und Zustell-
rechtsänderungsgesetz 2007);
Begutachtung;
Stellungnahme
zu BKA-600.127/0011-V/A/1/2007
An das
Bundeskanzleramt
Zu dem mit Schreiben vom 30. Juli 2007 übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes wird nach Anhörung des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien wie folgt Stellung genommen:
Einleitend ist auszuführen, dass die Verlängerung der Übergangsfrist des § 82 Abs. 14, welche vereinfachte Formen der elektronischen Beurkundung und Zustellung bis 31. Dezember 2010 ermöglicht, ausdrücklich begrüßt wird. Ebenso wird die unbefristete Prolongierung der vereinfachten Formen der Zustellung ohne Zustellnachweis begrüßt. Im Einzelnen ist Nachstehendes auszuführen:
Durch die in Aussicht
genommene Regelung des § 37 Abs. 1 ZustG betreffend Zustellungen ohne
Zustellnachweis an eine elektronische Adresse oder über das elektronische
Kommunikationssystem und damit einhergehend die Streichung des § 4
Abs. 5 letzter Satz ZustG laufen funktionierende und auch breit genutzte Lösungen
im Bereich der Stadt Wien, wie etwa die elektronische Abwicklung der Verfahren
nach dem Wiener Ausländergrunderwerbsgesetz, Gefahr, in der bisherigen
Form nicht mehr betrieben werden zu können. Die nach der neuen Rechtslage
notwendige Zustellung über elektronische Zustelldienste oder damit
verbunden die zwingende Verwendung der Bürgerkarte durch die betroffenen
Personen würde - nach entsprechender kostenintensiver Adaptierung der
bisher eingesetzten Systeme - mangels breiter Akzeptanz der Bürgerkarte
massiv an Bedeutung verlieren und käme es damit einhergehend zu einer Ausweitung
der konventionell abgeführten Verfahren. Abgesehen von den dadurch
frustrierten Investitionen in elektronische Verfahren und zu erwartenden
Mehrkosten durch den zu prognostizierenden Anstieg der Fälle
nichtelektronischer Verfahrensabwicklung würde so auch der intendierte
Abbau von Zugangsbarrieren zu E-Government Lösungen konterkariert
werden. Es wird daher gefordert, dass gängige Mechanismen auf
Username/Passwort-Basis zur rechtsgültigen Vornahme von Zustellungen auch
mit Zustellnachweis verwendet werden können.
Für den Landesamtsdirektor:
Dr. Peter Krasa
Mag. Jürgen Fischer Obersenatsrat
Ergeht an:
1. Präsidium des Nationalrates
2. alle Ämter der Landes-
regierungen
3. Verbindungsstelle der
Bundesländer
4. Frau
SR Dr. Renate Mohr
als Sprecherin der MBÄ
5. MDZ
6. MD-OS
7. MA 1
8. MA 4
9. MA 5
10. MA 6
11. MA 7
12. MA 11
13. MA 13
14. MA 14
15. MA 15
16. MA 17
17. MA 22
18. MA 24
19. MA 26
20. MA 27
21. MA 35
22. MA 36
23. MA 37
24. MA 50
25. MA 51
26. MA 56
27. MA 57
28. MA 58
29. MA 60
30. MA 62
31. MA 63
32. MA 64
33. MA 65
34. UVS Wien
35. Bundespolizeidirektion Wien