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Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das
Ausfuhrförderungsgesetz für eine österreichische
Entwicklungsbank geändert wird Wien, 3. Sept. 2007
Die Landwirtschaftskammer Österreich nimmt zu dem im Betreff genannten Entwurf wie folgt Stellung:
Laut "Aid Watch Bericht" 2007 sind 59 % der österreichischen Entwicklungszusammenarbeits- (EZA-)Ausgaben in Österreich keine EZA-Ausgaben im eigentlichen Sinn. Österreich ist mit diesem Anteil letzter im EU-weiten Ranking. 1.200 Mio. Euro oder 0,48 % des BNE betrugen die EZA-Ausgaben Österreichs im Jahr 2006, 0,7 % des BNE sind seit den 1970er-Jahren versprochen. Knapp 50 % von den EZA-Mitteln 2006 entfielen auf Entschuldungsmaßnahmen, hauptsächlich auf Kamerun, den Irak und Serbien, was entwicklungspolitisch äußerst fragwürdig ist.
Auf europäischer Ebene und im aktuellen Regierungsprogramm hat sich Österreich verpflichtet, bis 2010 0,51 % des BNE für EZA aufzuwenden, was bedeutet, dass aufgrund der auslaufenden Entschuldungen im Jahr 2010 ca. 500 Mio. Euro zusätzlich notwendig
sein werden.
Die negativen Folgen der Globalisierung unter ungleichen Rahmenbedingungen haben zu einer neuen verstärkten Wertschätzung der kleinen und überschaubaren Systeme geführt. Regionale Kreisläufe in den ländlichen Regionen bei fairen globalen Wettbewerbsbedingungen müssen daher in der zukünftigen Entwicklung ein wesentliches Strategieelement sein, um nachhaltige Effekte für die ländlichen Räume zu erbringen.
Die Landwirtschaftskammer Österreich spricht sich bei Projektvergaben für eine Politik der Nachhaltigkeit aus. Dabei sollte die Ernährungssouveränität der begünstigten Staaten sowie soziale und ökologische Mindeststandards in der landwirtschaftlichen Produktion besondere Beachtung finden.
Dem do Ersuchen entsprechend wird diese Stellungnahme dem Präsidium des Nationalrates auf elektronischem Weg übermittelt.
Mit freundlichen Grüßen
Gerhard Wlodkowski August Astl
Präsident der Generalsekretär der
Landwirtschaftskammer Österreich Landwirtschaftskammer Österreich