Stellungnahme des Stadtschulrates für Wien vom 26. 9. 2007 zum Entwurf eines Bundesgesetzes mit dem das Schulzeitgesetz geändert wird

(000 012/0048-kanz0/2007)

 

Mit Verfügung der Amtsführenden Präsidentin gemäß § 7 Abs. 3 des Bundes-Schulaufsichtsgesetzes, BGBl. Nr. 240/1962, wird folgende Stellungnahme abgegeben:

 

 

Der Stadtschulrat für Wien ist grundsätzlich gegen zusätzliche schulfreie Tage und lehnt daher den vorliegenden Entwurf ab.

 

Die bestehende Ferialordnung und die im Gesetz verankerte Möglichkeit, durch Verordnung der Schulbehörde 1. Instanz in bestimmten Situationen einzelne Tage schulfrei zu erklären, reicht vollkommen aus.

 

Wenn die Intention des Gesetzgebers eine Unterstützung der Erziehungsberechtigten ist, schlägt der Stadtschulrat für Wien vor eine gesetzliche Regelung anzustreben, nach der die Eltern ihre Kinder bis zu 3 Tagen individuell vom Unterricht befreien können.

 

Darüber hinaus ist der gegenwärtige Vorschlag mit der Intention, wenigstens einen Teil der unterrichtsfreien Tage zur Schulentwicklung gemeinsam mit den Lehrer/innen zu verwenden, nicht vereinbar.

 

 

Die Amtsführende Präsidentin

Dr. Susanne Brandsteidl e.h.