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G e w e r k s c h a f t Ö f f e n t l i c h e r D i e n s t G E W E R K S C H A F T PFLICHTSCHULLEHRERINNEN UND PFLICHTSCHULLEHRER 1010 Wien, Schenkenstraße 4/5. Stock, Tel. 53 454/435 DW, 452 Fax
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BMUKK
Herrn Min.Rat Dr. Gerhard MÜNSTER
Minoritenplatz 5
1014 Wien
Riegler/Wa/117/07 Wien, am 12.10.2018
Betreff: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Schulzeitgesetz 1985
geändert wird;
S T E L L U N G N A H M E
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Sehr geehrte Damen und Herren!
Die Bundesleitung der Gewerkschaft der Pflichtschullehrerinnen und Pflichtschullehrer hat schon beim Schulpartnergipfel im Frühjahr 2007 die Zustimmung zur vorgeschlagenen Regelung, zwei schulautonome Tage bundesweit einheitlich festzulegen, signalisiert.
Unsere Zustimmung kann jedoch nur dann gegeben werden, wenn das Erfordernis wegfällt, dass diese Tage der schulischen Entwicklungsarbeit zu dienen haben.
Daher sind im 1. Satz des § 5a im vorliegenden Gesetzesentwurf bzw. in den entsprechenden Bestimmungen noch zu erlassender landesgesetzlicher Vorschriften der Zusatz: „ … und der schulischen Entwicklungsarbeit dient.“
und in den Erläuterungen, Besonderer Teil, zu Z 1 und 2 (§2 Abs. 5 und 5a) der Absatz „Das weitere Erfordernis, dass diese Tage der schulischen Entwicklungsarbeit ... ..., sinnvoll an den Schulen genutzt werden.“ ersatzlos zu streichen.
Mit freundlichen Grüßen
Walter Riegler e.h.
Vorsitzender
F.d.R.d.A.: Wintner