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An das Präsidium des Nationalrates Dr. Karl-Renner-Ring 1010 Wien |
Sachbearbeiter/in: Mag. Thomas Schiffler
t: +43 2742 280 5360 f: +43 2742 280 1111 e: thomas.schiffler@lsr-noe.gv.at |
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Beilage(n): 1 Bezug: kein |
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*300000_34695147* |
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I-103/77-2007 |
Datum: 04.10.2007 |
Begutachtungs- und Konsultationsverfahren
Änderung des SCHZG
Der Landesschulrat für NÖ legt zum Entwurf, mit dem das Schulzeitgesetz 1985 geändert wird, die dazu ergangene Stellungnahme vor.
Der Amtsführende Präsident
H e l m
Hofrat
LANDESSCHULRAT
FÜR
NIEDERÖSTERREICH
St. Pölten, am 4. Oktober 2007
I-103/77-2007
Betrifft: Begutachtungs- und Konsultationsverfahren
Änderung des SCHZG
Gemäß § 7 Abs. 3 des Bundes-Schulaufsichtsgesetzes erstattet der Landesschulrat für NÖ nach Behandlung in seinem Ausschuss für allgemeine Angelegenheiten folgende Stellungnahme:
Zum Entwurf, mit dem das Schulzeitgesetz 1985 (BGBl. Nr. 77, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 113/2006) geändert wird:
Zu § 2 Abs. 5a:
Die Formulierung …, kann der zuständige Bundesminister möge durch die Formulierung … hat der zuständige Bundesminister …zu ersetzen.
Weiters möge § 2 Abs. 5a dahingehend ergänzt werden, dass der erste Satz wie folgt lautet:
Für öffentliche Praxisschulen sowie für jene mit Unter- und Oberstufe geführten allgemein bildenden Schulen, alle Oberstufenformen der allgemein bildenden höheren Schulen, alle berufsbildenden mittleren und höheren Schulen und die Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und für Sozialpädagogik, an denen für alle Klassen …durch Verordnung schulfrei erklären.
Eine einheitliche österreichweite Abstimmung ist unbedingt erforderlich, um eine gemeinsame Zeitplanung in den Familien (Kinder an mehreren unterschiedlichen Schulen in verschiedenen Schulstufen, ein Elternteil ist Lehrer, Eltern sind LehrerInnen an verschiedenen Schulen) zu ermöglichen. Die im Entwurf vorgesehene Regelung ist sehr familienunfreundlich.
Der Amtsführende Präsident
H e l m
Hofrat