Bundesministerium
für Landesverteidigung

                FLeg

 

Sachbearbeiter:

Michael HENKEL

Tel:         01/5200/21540
IFMIN:   1222340

GZ S91039/35-FLeg/2007

 

 

Entwurf eines Bundesgesetz, mit dem das Flughafen-Bodenabfertigungsgesetz geändert wird;Stellungnahme

 

 

An das

Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie Radetzkystrasse 21030 Wien

l1@bmvit.gv.at

 

 

Zu dem mit der do. Note vom 20. August 2007, GZ BMVIT‑58.548/0002‑II/L1/2007, übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Flughafen-Bodenabfertigungsgesetz geändert wird, nimmt das Bundesministerium für Landesverteidigung wie folgt Stellung:

 

Seitens des ho. Ressorts wird es begrüßt, dass durch den vorliegenden Entwurf klargestellt wird, dass das Flughafen-Bodenabfertigungsgesetz ausschließlich auf solche Militärflugplätze anzuwenden ist, auf denen im Rahmen einer Mitbenützung gemäß § 62 Abs. 3 des Luftfahrtgesetzes ein ziviler Flughafen betrieben wird.

 

Im Sinne der militärischen Sicherheit erscheint es in jenen Fällen, in denen ein Flughafenbetrieb im Rahmen einer Mitbenützungen im Sinne des § 62 Abs. 3 des Luftfahrtgesetzes betrieben wird, notwendig, vor der Bewilligung für die Erbringung von Bodenabfertigungsdiensten durch die Genehmigungsbehörde das Einvernehmen mit dem ho. Ressort herzustellen.

 

Dem § 7 Abs. 1 FBG sollte daher folgender Satz angefügt werden:

 

„Im Falle einer Mitbenützung für Zwecke der Zivilluftfahrt gemäß § 62 Abs. 3 LFG ist das Einvernehmen mit dem Bundesminister für Landesverteidigung herzustellen.“

 

Zur Aufnahme von Gesprächen auf Beamtenebene wird eingeladen.

 

 

Dem Präsidium des Nationalrates wurden 25 Kopien dieser Stellungnahme in Papier­form sowie eine Ausfertigung auf elektronischem Wege übermittelt.

 

 

 

2. Oktober 2007

Für den Bundesminister:
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