VERBAND  ANGESTELLTER  APOTHEKER  ÖSTERREICHS

B  e  r  u  f  l  i  c  h  e   I  n  t  e  r  e  s  s  e  n  v  e  r  t  r  e  t  u  n g

1091 Wien, Spitalgasse 31 / 3, Postfach 85

Tel. 01 / 404 14 – 400, 01 / 402 03 69, Fax: 01 / 404 14-414, e-mail:info@vaaoe.at

 

 
                                                                                                                                           

 

 

Bundesministerium                                                                        Wien, am 27. September 2007

für Justiz                                                                                                                    Zl.304ema/sb

Museumstraße 7                                                                                              III-StellN.2007-SMG

A-1070 Wien                                                                                                 Mag. Vlasek, DW 411

 

 

 

eMail: kzl.l@bmj.gv.at

und     begutachtungen@bmgfj.gv.at

 

 

 

 

Bundesgesetz, mit dem das Suchtmittelgesetz (SMG), das Strafgesetzbuch, die Strafprozessordnung 1975, das Jugendgerichtsgesetz (JGG) und das Gesundheits- und Ernährungssicherheitsgesetz geändert werden (SMG-Novelle 2007)

 

 

 

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

 

der Verband Angestellter Apotheker Österreichs bedankt sich für die Möglichkeit, zum im Betreff genannten Gesetzesentwurf Stellung nehmen zu können.

 

Mit der vorgeschlagenen Änderung des Suchtmittelgesetzes ist sicher eine Anpassung an heutige Therapiestandards und eine praktikable Behandlung von straffällig gewordenen Drogenkranken möglich.

 

Die Möglichkeit, Cannabis zur Gewinnung von Arzneimitteln legal anzubauen, ist begrüßenswert, da diese Arzneimittel bei einer Reihe von Krankheiten als Co-Medikation sehr vielversprechende Erfolge zeigen.

 

Die Führung eines bundesweiten Substitutionsregisters über alle für die Therapie relevanten personenbezogenen Daten im Rahmen einer Substitutionsbehandlung und der geregelte Zugriff auf diese Daten für die in die Therapie von Drogenkranken involvierten Berufsgruppen ist begrüßenswert. Durch diese Maßnahme wird man in einigen Jahren zuverlässige Daten über die Effektivität der Substitutionsbehandlung erhalten können.

 

Der Grundsatz „Therapie statt Strafe“ ist eine gut eingeführte Maßnahme bei der Behandlung straffällig gewordener Drogenkranker. Wünschenswert wäre auch eine österreichweit gleiche Kostenübernahme der Therapie durch Sozialversicherungen oder eigene Fonds, ähnlich wie bei der Flüchtlingsbetreuung. Schließlich sollte die Möglichkeit einer einigermaßen gut funktionierenden Resozialisierung nicht an den Kosten scheitern.

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

 

Mag.pharm.Mag.iur. Albert Ullmer                                                Mag.iur. Norbert Valecka

                   Präsident                                                                                gf. Direktor