ÖSTERREICHISCHERGEMEINDEBUND _________________________________________________________________________________________________________________ A-1010 Wien Löwelstraße 6 e-mail: oesterreichischer@gemeindebund.gv.at www.gemeindebund.at Telefax: 512 14 80-72 Telefon: 512 14 80 |
An das
Bundesministerium für
Wirtschaft und Arbeit
Stubenring 1
1010 Wien
Wien, am 19. Oktober 2007
Zl.: B-026/171007/ Dr,Ne
BMWA-433.001/0054-II/1/2007
Betr.: BG, mit dem das
Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977,
das Arbeitsmarktpolitik-Finanzierungsgesetz,
das Arbeitsmarktförderungsgesetz,
das Arbeitsmarktservicegesetz, das Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz, das
Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz und das Nachtschwerarbeitsgesetz
geändert werden
Sehr geehrte Damen und Herren!
Der Österreichische Gemeindebund erlaubt sich mitzuteilen, dass zu obig angeführtem Gesetzesentwurf nachstehende Stellungnahme abgegeben wird:
Der Österreichische Gemeindebund fordert entscheiden, dass künftig auch Inhaber und Inhaberinnen des Bürgermeisteramtes zu den anspruchsberechtigten Personen zu zählen sind.
Es ist demokratiepolitisch bedenklich, wenn diese wichtige Funktion nicht in der Arbeitslosenversicherung mitversichert ist. Bekanntlich aber bietet die Bürgermeisterfunktion keinerlei „Amtsgarantie“, vielmehr kann ein Bürgermeister tatsächlich von heute auf Morgen seiner Funktion entledigt sein. Und keineswegs ist es üblich, dass Bürgermeister mangels Kandidatur oder Wiederwahl ohne weiteres in ihren bisher angestammten Beruf zurückkehren können.
Für den Fall, dass der oder die Betroffene dann keine Beschäftigung findet oder nicht auf eigenes Vermögen zurückgreifen kann, können solcherart engagierte Menschen im wahrsten Sinn des Wortes zum „Sozialfall“ werden, da nur über die Sozialhilfe eine Absicherung besteht.
Der Österreichische Gemeindebund hält diesen sozialrechtlichen Missstand objektiv für untragbar und ersucht hier über eine entsprechende Passage in der Gesetzesnovelle Abhilfe zu schaffen.
Für den Österreichischen Gemeindebund:
Der Generalsekretär: |
Der Präsident: |
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Hink e.h. |
Mödlhammer e.h.
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vortr. HR Dr. Robert Hink |
Bgm. Helmut Mödlhammer |