Textfeld: Bundesministerium für
Wirtschaft und Arbeit
Schwarzenbergplatz 1
1015 Wien

Eisenstadt, am 24.01.2008

E-Mail: post.vd@bgld.gv.at

Tel.: 02682/600 DW 2221

Mag.a Sandra Steiner

 

 

 

 

 

Zahl:  LAD-VD-B596-10006-6-2008

Betr: Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Bundesregierung zum Abschluss von multilateralen Regierungsübereinkommen betreffend die Sicherstellung der Öl- und Erdgasversorgung durch grenzüberschreitende Leitungen ermächtigt wird, Stellungnahme

 

Bezug:   BMWA-551.100/0093-IV/1/2007

 

 

Zu dem mit obbez. Schreiben übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem die Bundesregierung zum Abschluss von multilateralen Regierungs­übereinkommen betreffend die Sicherstellung der Öl- und Erdgasversorgung durch grenzüberschreitende Leitungen ermächtigt wird, erlaubt sich das Amt der Burgenländischen Landesregierung Folgendes mitzuteilen:

 

Art. 65 Abs. 1 B-VG besagt, dass der Bundespräsident anlässlich eines nicht unter Art. 50 B-VG fallenden Staatsvertrages oder eines Staatsvertrages gemäß Art. 16 Abs. 1, der weder gesetzändernd noch gesetzesergänzend ist, anordnen kann, diesen Staatsvertrag durch Erlassung von Verordnungen zu erfüllen. Gemäß Art. 66 Abs. 2 B-VG kann der Bundespräsident zum Abschluss bestimmter Kategorien von Staatsverträgen, die weder unter Art. 16 Abs. 1 noch unter Art. 50 fallen, die Bundesregierung oder die zuständigen Mitglieder der Bundesregierung ermächtigen.

 

Es erscheint daher verfassungsrechtlich bedenklich, dass im Rahmen eines einfachen Bundesgesetzes eine Ermächtigungsgrundlage für den Abschluss von bilateralen und multilateralen Regierungsübereinkommen geschaffen werden soll.

 

Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme ergeht an die e-mail Adresse „begutachtungsverfahren@parlinkom.gv.at“.

 

 

Für die Landesregierung:

Im Auftrag des Landesamtsdirektors:

Dr.in Handl-Thaller


Zl.u.Betr.w.v.                                                                        Eisenstadt, am 24.01.2008

 

 

1.    Präsidium des Nationalrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien

2.    Präsidium des Bundesrates, Dr. Karl Renner-Ring 3, 1017 Wien

3.    Allen Ämtern der Landesregierungen (z.H. der Herren Landesamtsdirektoren)

4.    Der Verbindungsstelle der Bundesländer beim Amt der NÖ. Landesregierung, Schenkenstraße 4, 1014 Wien

 

zur gefälligen Kenntnis.

 

 

Für die Landesregierung:

Im Auftrag des Landesamtsdirektors:

Dr.in Handl-Thaller