Stellungnahme: GuKG Novelle 2008

 

Der vorliegende Entwurf sieht Neuerungen in Bezug auf persönliche Assistenz und Personenbetreuung durch Personen, die nicht zur Ausübung eines Gesundheits- und Pflegeberufes berechtigt sind, vor.

Die vorgeschlagene Fassung ist für mich unkonkret und lässt viele Fragen offen.

     wie kann die persönliche Sicherheit der zu betreuenden Personen gewährleistet werden? 

     wie kann Kontrolle durch den gehobenen Dienst erfolgen?

     anhand welcher Kriterien muss Berichterstattung durch die Laien erfolgen?

     bei wem liegt die Verantwortung, wenn Laien Pflegefehler begehen, Anordnungen nicht, beziehungsweise falsch ausführen?

     wie können Laien auftretende Risiken erkennen?

     wie kann die im Entwurf geforderte Anleitung von Laien durch den gehobenen Dienst erfolgen, ohne auf benötigtes theoretisches Basiswissen der Laien zurückgreifen zu können?

     wie kann der gehobene Dienst die geforderte Anleitung und Kontrolle der Laien übernehmen, ohne Strukturveränderungen im extramuralen Bereich?

 

Der Entwurf in der vorliegenden Form ist aufgrund oben genannter Fragen weder vertret- noch umsetzbar.

Da sich Angehörige des gehobenen Dienstes der Einlassungs- und Übernahmeverantwortung bewusst sind, empfinden wir es als grob fahrlässig, den Entwurf in der vorgeschlagenen Form umzusetzen.

Um den geforderten Anforderungen gerecht werden zu können, benötigt der gehobene Dienst eine Veränderung der Tätigkeitsbereiche. Konkret: Viele der Tätigkeiten aus dem mitverantwortlichen Bereich müssen in die Eigenverantwortung der Pflege übergehen. Darüber hinaus benötigen wir erweitertes und vertieftes Wissen und Kompetenzen. Erweitert in Bezug auf Management (z.B.: Case- und Caremanagement…) Gesundheitsförderung und Beratung in Familiensystemen (psychologisches systemisches Grundwissen und erweiterte kommunikative Fähigkeiten….). Vertieftes und spezialisiertes Wissen, um entsprechende Diagnose, Analyse und Verordnung vornehmen zu können.

Aus diesen Gründen fordern wir die Anhebung der Grundausbildung im gehobenen Dienst mindestens auf FH Niveau.

Die Diskussion um ein qualitätsgesichertes Betreuungsmodell im Rahmen der

24 Stundenbetreuung halten auch wir für sinnvoll und wichtig. Eine voreilige Gesetzgebung aus politischem Anlass ist hier jedoch weder zielführend noch wünschenswert.

Die Sicherstellung der Lebensqualität unserer pflege- und betreuungsbedürftigen Mitmenschen und deren Angehörigen ist als Eckpfeiler unseres wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Systems anzusehen.

Bleibt abschließend die Frage: Was ist in unserer ach so sozialen Demokratie der alte, kranke, demente Mensch wert?

 

Hochachtungsvoll

 

DGKP Klaus Pointner

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Klaus Pointner

Miller von Aichholzstrasse 42

4810 Gmunden

 

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