DGKS Petronella Spitzbart, MBA

Akademische Pflegedienstleiterin

Ringofenweg 3

4840 Vöcklabruck                                                               Vöcklabruck am 21.02.2008

 

 

 

 

Stellungnahme: Novelle 2008 zum Bundesgesetz,

Gesundheits- und Krankenpflegegesetz (GuKG)

 

 

Der vorliegende Entwurf sieht Neuerungen in Bezug auf persönliche Assistenz und Personenbetreuung durch Personen, die nicht zur Ausübung eines Gesundheits- und Pflegeberufes berechtigt sind, vor.

Die vorgeschlagene Fassung ist für mich unkonkret und lässt viele Fragen offen.

 

Der Entwurf in der vorliegenden Form ist aufgrund oben genannter Fragen weder vertret- noch umsetzbar.

Da sich Angehörige des gehobenen Dienstes der Einlassungs- und Übernahmeverantwortung bewusst sind, empfinden wir es als grob fahrlässig, den Entwurf in der vorgeschlagenen Form umzusetzen.

Um den geforderten Anforderungen gerecht werden zu können, benötigt der gehobene Dienst eine Veränderung der Tätigkeitsbereiche. Konkret: Viele der Tätigkeiten aus dem mitverantwortlichen Bereich müssen in die Eigenverantwortung der Pflege übergehen. Darüber hinaus benötigen wir erweitertes und vertieftes Wissen und Kompetenzen. Erweitert in Bezug auf Management (z.B.: Case- und Caremanagement…) Gesundheitsförderung und Beratung in Familiensystemen (psychologisches systemisches Grundwissen und erweiterte kommunikative Fähigkeiten….). Vertieftes und spezialisiertes Wissen, um entsprechende Diagnose, Analyse und Verordnung vornehmen zu können.

Aus diesen Gründen fordern wir die Anhebung der Grundausbildung im gehobenen Dienst mindestens auf FH Niveau.

Die Diskussion um ein qualitätsgesichertes Betreuungsmodell im Rahmen der

24 Stundenbetreuung halten auch wir für sinnvoll und wichtig. Eine voreilige Gesetzgebung aus politischem Anlass ist hier jedoch weder zielführend noch wünschenswert.

Die Sicherstellung der Lebensqualität unserer pflege- und betreuungsbedürftigen Mitmenschen und deren Angehörigen ist als Eckpfeiler unseres wirtschaftlichen und gesellschaftspolitischen Systems anzusehen.

Bleibt abschließend die Frage: Was ist in unserer ach so sozialen Demokratie der alte, kranke, demente Mensch wert?

 

 

 

Dazu noch einige spontane Gedanken:

Die Erfahrung zeigt - gestützt auf eigene Beobachtungen - dass die Laienpersonen Pflegetätigkeiten fast immer alleine - das heißt ohne Kontrolle bei schwer hilfsbedürftigen (sich oft nicht wehrenden) Menschen leisten. Sie bekommen fast nie von einem Fachmann ein konkretes Feedback über ihr Handeln.

Daher ist bei Fehlern (ggf. bei bewussten Unzulänglichkeiten) das Vertuschen Tür und Tor geöffnet.

Dazu der Vergleich in gewerblichen Betrieben:

Dort arbeiten auch unausgebildete Mitarbeiter mit -  nur die direkte laufende Draufsicht ist gegeben.

 

Aufgrund des gegebenen Kontextes ist den DGKS/P kaum eine adäquate Qualitätskontrolle, außer in den Anleitungsphasen, möglich.

 

Anmerken möchte ich noch, die gesellschaftspolitische Schande in dieser Diskussion. Ich möchte, dies mit den Aussagen von Prof. Erwin Böhm verdeutlichen. Er sagte sinngemäß schon vor zirka 20 Jahren: "Wenn der Mensch sehr schwer erkrankt und /oder hilflos ist, und er seinen Willen nicht mehr kundtun kann, wird er nur mehr von minderqualifizierten Personal umgeben. Menschen, die ihren Willen äußern, und scheinbar medizinisch interessant sind, sind für viele Therapeuten anziehend"

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

DGKS Petronella Spitzbart, MBA

Akademische Pflegedienstleiterin

Ringofenweg 3

4840 Vöcklabruck