An das

Bundesministerium für Verkehr,

Innovation und Technologie

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Schwechat, 21.3.2008

 

 

Betrifft:             BG, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird, Entwurf Stellungnahme der ARGE von Bürgerinitiativen und Siedlervereinen um den Flughafen Wien, in der Folge kurz ARGE genannt (zu BMVIT 58.502/0010-II/L1/2007 vom 21.2.2008)

Das Dialogforum ist ein Ergebnis des Mediationsverfahrens Flughafen Wien. Im Dialogforum wird der Diskussions- und Kommunikationsprozess zwischen den Anrainerinnen und Anrainern, den Gemeinden, die vom Fluggeschehen des Flughafens Wien betroffen sind, den Ländern Wien, Niederösterreich und Burgenland und allen am Fluggeschehen am Flughafen Wien Beteiligten, insbesondere der Flughafen Wien AG, der Austro Control GmbH oder der AUA fortgesetzt mit dem Ziel, die Flughafenregion als Lebens-, Erholungs- und Arbeitsraum auch in Zukunft zu erhalten. Die ARGE von Bürgerinitiativen und Siedlervereinen um den Flughafen Wien ist Teil dieses Dialogforums. Zur Wahrung dieser von der ARGE von Bürgerinitiativen  und Siedlervereinen um den Flughafen Wien zu vertretenden Interessen wird zum Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem das Luftfahrtgesetz geändert wird, folgende

Stellungnahme

abgegeben:

1.             Die Erläuterungen nennen als Hauptanliegen des Entwurfes die Umsetzung der Regelungen der Europäischen Gemeinschaft zur Schaffung eines „Einheitlichen Europäischen Luftraums“.

Tatsächlich soll mit diesem Entwurf der Luftverkehr und insbesondere die Flugsicherung neu geregelt werden, wobei als Ziel die

·         „sichere, geordnete und flüssige Abwicklung des Flugverkehrs“

·         unter Bedachtnahme auf die Abwehr von den der Allgemeinheit drohenden Gefahren aus dem Flugverkehr

genannt werden (vgl. §§ 119 und 120a des Entwurfes).

Damit werden

·         entgegen der verfassungsrechtlichen und einfachgesetzlichen Vorgaben und

·         entgegen der europarechtlichen Vorgaben und völkerrechtlichen Verpflichtungen

die Anforderungen an den

·         Umweltschutz und insbesondere dem Schutz der Anrainer, bzw. der durch Fluglärm belasteten Bevölkerung

gänzlich außer Acht gelassen (vgl. BVG BGBl 1984/491, die Zielvorgaben auf europäischer Ebene – „Lissabon- und Göteborg-Ziele und die „Österreichische Nachhaltigkeitsstrategie“). So nennen europarechtliche Vorgaben für den Einheitlichen Europäischen Luftraum als Grundsätze „eine sichere, wirtschaftliche effiziente und umweltfreundliche Nutzung des Luftraums“ (vgl. Art. 6 „Flugsicherungsdienste-Verordnung“ EG Nr. 551/2004).

Daher hat die Novelle der Luftverkehrsregeln neben

·         dem Interesse an der sicheren, geordneten und flüssigen Abwicklung des Flugverkehrs insbesondere

·         die umweltfreundliche Nutzung des Luftraums

zu gewährleisten.

2.             Die ARGE regt daher an, dass die Grundsätze des Umweltschutzes und insbesondere des Anrainerschutzes bzw. zum Schutz der durch Fluglärm belasteten Bevölkerung sowohl

·         in den Allgemeinen Bestimmungen (I. Teil)

verankert werden, als auch in den

·         Regelungen über Flugplätze (IV. Teil) und den

·         Regelungen über Sicherung der Luftfahrt (VIII. Teil).

Diese Grundsätze sollten insbesondere auch im Rahmen der

·         Luftverkehrsregeln (§ 124 LFG) und

·         der Aufgaben der Flugsicherung (§ 119 und 120a LFG)

verankert werden. So wäre der Vorschlag zur Neufassung der zuletzt genannten Bestimmung (§ 120a LFG) beispielsweise dahingehend zu ergänzen, dass es Aufgabe der Austro Control GmbH bei Festlegung der An- und Abflugverfahren, sowie der An- und Abflugrouten und der Verfahren für den Streckenflug ist, neben

·         sicherer geordneter und flüssiger Abwicklung des Flugverkehrs und

·         Abwehr von der Allgemeinheit drohenden Gefahren

insbesondere darauf Bedacht zu nehmen, dass

·         die Interessen des Umweltschutzes und die Erhaltung der Flughafenregionen als Lebens-, Erholungs- und Arbeitsraum

gewährleistet wird. Ziel sollte es sein, eine ausreichende gesetzliche Grundlage für die bestehenden Regelungen bzw. eine Neuregelung der „Luftverkehrsregeln“ zu schaffen (vgl. §§ 3 Abs 3, 7 Abs 3 oder 19 Abs 1 und Abs 5 LFR).

3.             Die Europäische Gemeinschaft geht in ihren Erwägungen zur Schaffung eines Einheitlichen Europäischen Luftraums („Rahmenverordnung“ EG Nr. 449/2004) davon aus, dass die Ausarbeitung der zur Schaffung des Einheitlichen Europäischen Luftraums erforderlichen Maßnahmen „einer umfassenden Anhörung der interessierten Kreise in Wirtschaft und Gesellschaft“ bedarf (Z 16).

Das Mediationsverfahren Flughafen Wien ist ein gutes Beispiel dafür, dass durch die Einbindung aller beteiligten Kreise (Bürgerinnen und Bürger, Gemeinden, Länder, Flughafen, Flugsicherung, Flugunternehmen, Sozialpartner) ein fairer Interessensausgleich zwischen dem öffentlichen Interesse am Anrainer– und Umweltschutz, den sonstigen öffentlichen Interessen und wirtschaftlichen Interessen gelingen kann.

Die ARGE regt daher an, dass im Zuge der Novelle des LFG die Möglichkeit geschaffen wird, institutionalisierte Konfliktmanagementverfahren bei Regelungen der Luftraumnutzung einzubinden:

Für den Fall, dass es

·         institutionalisierte Konfliktmanagementverfahren zur Lösung von Konflikten um die Abwicklung des Flugverkehrs gibt, sollen

·         deren Institutionen in den jeweiligen Verfahren gehört werden und

·         die Ergebnisse dieser Konfliktmanagementverfahren berücksichtigt werden.

Solche ergänzende Regelungen sollten nicht nur

·         im Rahmen der Regelungen betreffend das Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz (§ 145b LFG) verankert werden, sondern

·         in sämtlichen vom LFG geregelten Verfahren zur Abwicklung des Flugverkehrs und Festlegung von An- und Abflugverfahren und Verfahren für den Streckenflug, sowie Festlegung von An- und Abflugrouten.

Die Erfahrung der ARGE als Mitglied des Dialogforums zeigt, dass die Gestaltung des Flugverkehrssystems einen ständigen Diskussions- und Kommunikationsprozess erfordert, damit Verbesserungen durch neue Technologien oder Verbesserungen bei An- und Abflugverfahren im Interesse der Flugplatzregion und ihrer Bewohnerrinnen und Bewohner umgesetzt werden können.

Die ARGE ersucht, für die Berücksichtigung dieser Interessen in der Regierungsvorlage die ausreichenden Grundlagen zu schaffen.

 

 

Alfred Höllrigl e.h.                                                      Erich Kohlhauser e.h.

                                                          

Alfred Höllrigl, Obmann                                                                 Erich Kohlhauser, Schriftführer

 

Arbeitsgemeinschaft

von Bürgerinitiativen

und Siedlervereinen

um den Flughafen Wien

 

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