Amt der Kärntner Landesregierung

 

Abteilung 2V – Verfassungsdienst

 

 

 

 

 

 

 

Datum:

 

29. April 2008

 

 

 

Zahl:

 

--2V-BG-5417/3-2008

 

Betreff:

 

(Bei Eingaben bitte Geschäftszahl anführen!)

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem

das Schulunterrichtsgesetz geändert wird;

Stellungnahme

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auskünfte:

 

Dr. Glantschnig

 

Telefon:

 

050 536 – 30201

 

Fax:

 

050 536 – 30200

 

e-mail:

 

post.abt2V@ktn.gv.at

 

 

 

 

 

 

An das

Präsidium des Nationalrates

E-mail: begutachtungsverfahren@parlament.gv.at

 

1017  W I E N

 

Beiliegend wird eine Ausfertigung der Stellungnahme des Amtes der Kärntner Landesregierung zum Entwurf   eines Bundesgesetzes, mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird, übermittelt.

 

Anlage

 

Für die Kärntner Landesregierung:

Dr. Glantschnig:

 

FdRdA

 


 

 

Amt der Kärntner Landesregierung

 

Abteilung 2V – Verfassungsdienst

 

 

 

 

 

 

 

Datum:

 

29. April 2008

 

 

 

Zahl:

 

--2V-BG-5417/3-2008

 

Betreff:

 

(Bei Eingaben bitte Geschäftszahl anführen!)

Entwurf eines Bundesgesetzes, mit dem

das Schulunterrichtsgesetz geändert wird;

Stellungnahme

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Auskünfte:

 

Dr. Glantschnig

 

Telefon:

 

050 536 – 30201

 

Fax:

 

050 536 – 30200

 

e-mail:

 

post.abt2V@ktn.gv.at

 

 

 

 

 

 

An das

Bundesministerium für Unterricht, Kunst und Kultur

 

Minoritenplatz 5

1014 Wien

 

E-Mail: begutachtung@bmukk.gv.at

 

 

Zu dem mit Schreiben vom 14. April 2008, GZ BMUKK-12.640/1-III/2/2008, zur  Stellungnahme übermittelte Entwurf eines Gesetzes mit dem das Schulunterrichtsgesetz geändert wird, nimmt das  Amt der Kärntner Landesregierung wie folgt Stellung:

 

Gegen die rechtliche Verankerung von Bildungsstandards im österreichischen Bildungssystem und Schaffung einer rechtlichen Grundlage für standardisierte Aufgabenstellungen und zentrale Prüfungstermine besteht aus der Sicht des Amtes der Kärntner Landesregierung kein Einwand. Für den Fall, dass Landeslehrer als Fachexperten für die Landeskoordination und Testabwicklung herangezogen werden sollten, müsste die finanzielle Abgeltung dieser zusätzlichen Tätigkeiten von Bundesseite gewährleistet werden.

 

 

Eine Ausfertigung dieser Stellungnahme wird unter einem dem Präsidium des Nationalrates elektronisch übermittelt.

 

 

Für die Kärntner Landesregierung:

Dr. Glantschnig:

 

FdRdA