Amt der Wiener Landesregierung

 

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MD-VD - 598-1/08                                                            Wien, 6. Mai 2008

Entwurf eines Bundesgesetzes,

mit dem das Bundesgesetz

über die Berufsreifeprüfung

geändert wird;

Begutachtung;

Stellungnahme

 

zu BMUKK-14.160/7-III/2/2008

 

 

An das

Bundesministerium für

Unterricht, Kunst und Kultur

 

 

Zu dem mit Schreiben vom 2. April 2008 übermittelten Entwurf eines Bundesgesetzes wird nach Anhörung des Unabhängigen Verwaltungssenates Wien wie folgt Stellung genommen:

 

I. Grundsätzliches:

 

Mit dem vorliegenden Entwurf werden weitere Schritte im Hinblick auf eine Steigerung der Attraktivität der Berufsreifeprüfung geschaffen. Dies betrifft sowohl den Zugang zur Berufsreifeprüfung als auch deren Ablegung. Maßnahmen, mit denen soziale Schranken beim Zugang zur Bildung weiter abgebaut und leistungsstarken Jugendlichen die Möglichkeit auf eine Höherqualifizierung geboten werden, sind als eine positive und begrüßenswerte Entwicklung hervorzuheben.

 

II. Zu den einzelnen Bestimmungen:

 

Zu Z 3 (§ 3 Abs. 3):

 

Es wird angemerkt, dass derzeit lediglich an den technischen Schulen - und nicht an den kaufmännischen bzw. humanberuflichen Schulen - eine Diplomarbeit bzw. eine Klausurprüfung „Projekt“ vorgesehen ist, die im Rahmen der Reifeprüfung beurteilt wird.

 

Zu Z 5 (§ 4 Abs. 2):

 

Die Vorgangsweise, dass KandidatInnen die inhaltliche Abgrenzung des fachlichen Umfeldes vorgeben können, entspricht nicht jener der Abschluss- und Reifeprüfungen an höheren Schulen. An diesen Schulen geben die PrüferInnen das fachliche Umfeld vor.

 

Zu Z 6 (§ 4 Abs. 3):

 

Die Möglichkeit, künftig in allen Lehrberufen bis zu drei Teilprüfungen bereits vor dem Abschluss der Lehrabschlussprüfung zu absolvieren, wird als eine Verbesserung gesehen.

 

Zu Z 7 (§ 6 Abs. 1a):

 

Die nunmehr vorgesehene Ausweitung der Höchstdauer der Vorbereitungszeit für die Ablegung der Teilprüfungen auf fünf Jahre, wird - gerade für berufstätige oder in der Lehrausbildung stehende PrüfungswerberInnen - eine Erleichterung darstellen.

 

III. Zu den finanziellen Auswirkungen:

 

Durch den gegenständlichen Gesetzesentwurf ergeben sich für die Stadt Wien keine unmittelbaren finanziellen Auswirkungen.

 

Den Erläuterungen „Allgemeiner Teil“, Punkt „Finanzielle Auswirkungen“, ist jedoch zu entnehmen, dass in einer weiteren Phase in Zusammenarbeit mit den Ländern finanzielle Unterstützungsmaßnahmen für BerufsreifeprüfungswerberInnen geschaffen bzw. ausgebaut werden sollen.

 

Dazu ist zu bemerken, dass die Finanzmittel für die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung (wie z.B. LehrerInnenkosten) und die Ablegung der Prüfungsteile der Berufsreifeprüfung ausschließlich vom Bund aufzubringen sind, dem die ausschließliche Finanzierungsverantwortung obliegt.

 

Es liegt am Bund, die für die Umsetzung künftiger Unterstützungsmaßnahmen - in Form eines Lehrgangsplatzförderprogramms - erforderlichen Finanzmittel zur Gänze
- und nicht beschränkt mit maximal 6.000,-- EUR pro LehrgangsteilnehmerIn - zur Verfügung zu stellen.

 

 

                                                                      Für den Landesamtsdirektor:

 

 

Mag. Andreas Wostri                                        Mag. Michael Raffler

                                                                                       Senatsrat

 

 


Ergeht an:

1.  Präsidium des Nationalrates

 

2.  alle Ämter der Landes-

regierungen

 

3.  Verbindungsstelle der

Bundesländer

 

4.  MA 56

(zu MA 56 - A 450/08)

mit dem Ersuchen um Weiter-

leitung an die einbezogenen

Dienststellen