An das

Bundesministerium

für Soziales und Konsumentenschutz

Stubenring 1

1010 Wien

 

Per Mail: andrea.otter@bmsk.gv.at

                begutachtungsverfahren@parlament.gv.at

 

 

Wien, am 15. Mai 2008

Zl. B,K-410/150508/DR,AR,EH

 

 

GZ: BMSK-4010/0013-IV/9/2008

 

Betreff: Bedarfsorientierte Mindestsicherung

 

Sehr geehrte Damen und Herren!

 

Der Österreichische Gemeindebund verweist auf seine bisherigen Stellungnahmen zum angeführten Gegenstand vom 27. Februar und vom 11. März des Jahres.

 

Zu dem nunmehr übermittelten Begutachtungsentwurf, der sich in den grundlegenden Punkten nicht wesentlich von den bisherigen Entwürfen unterscheidet, hält der Österreichische Gemeindebund seine Bedenken im Grundsätzlichen vollinhaltlich aufrecht. Wir erlauben uns daher zu dem obig angeführten Begutachtungsverfahren folgende Stellungnahme abzugeben:

 

Mangelnde Proportionalität in der Dynamik von Gemeindeaufwendungen und Bundesleistungen

Gemäß Art. 10 Abs 1 gewährleisten die Länder, und damit auch die Gemeinden monatliche Geldleistungen zur Deckung des Lebensunterhaltes als Mindeststandard. Absatz 5 der Bestimmung sieht vor, dass die Mindeststandards in gleicher Weise erhöht werden, wie die Ausgleichszulagenrichtsätze. Dies würde bedeuten, dass die Gemeinde an die Vorgaben des Bundes und somit auch an eine allfällige außerordentliche Erhöhung der Ausgleichszulagenrichtsätze gebunden wäre, während die Leistungen des Bundes nach Art. 6 (Erhöhung des Ausmaßes der Notstandshilfe) nicht dieser Dynamik unterliegen. Der Österreichische Gemeindebund weist darauf hin, dass dies zu erheblichen Kosten führen kann, die nicht beeinflussbar sind und daher seitens des Österreichischen gemeindebundes nicht akzeptiert werden können.

 

Gefahr bei der Kostenbeteiligung bei der Erweiterung von Angeboten

Im nunmehrigen Entwurf ist in Art. 16 Abs 3 vorgesehen, dass die Länder in wirtschaftlich vertretbarem Ausmaß Vorsorge für dezentrale, niederschwellige und bedarfsgerechte Beratungs- und Betreuungsangebote zur möglichst ganzheitlichen Erfassung der Problemlagen der Menschen, die Leistungen der bedarfsorientierten Mindestsicherung in Anspruch nehmen, zu treffen haben. Der Österreichische Gemeindebund verlangt daher bereits jetzt, dass dadurch keine Kostenübernahme bzw. Beteiligung der Gemeinden entstehen darf.

 

Deckelung der Nettozusatzkosten

Art. 21 des Entwurfs entspricht unserer Ansicht nach nicht dem Inhalt der Punktation über die Eckpunkte bezüglich der bedarfsorientierten Mindestsicherung. Im Falle einer Überschreitung der vereinbarten Deckelung im Evaluierungszeitraum sind zwischen Bund, Ländern und Gemeinden über die künftige Kostentragung erneut Verhandlungen zu führen, um die Gesamtkosten wieder in den vereinbarten Rahmen zurückzuführen.

 

Es muss daher auch unter Einbeziehung der Städte und Gemeinden eine Verhandlungslösung herbeigeführt werden, die eine tatsächliche Deckelung der Nettozusatzkosten für die Gemeinden nicht nur bis 2011, sondern für die ganze FAG-Periode gewährleistet.

 

Der Österreichische Gemeindebund fordert daher, dass der Bund nicht nur die Mehrkosten, die über den jährlichen Deckelungsbetrag von 50 Millionen Euro ab Überschreiten dieser Summe anfallen, bis 2011 zu tragen hat, sondern darüber hinaus auch jene, die danach ohne eine darüber hinaus gehende Verhandlungslösung anfallen.

 

Der Österreichische Gemeindebund verlangt weiters, dass die vorgesehenen Verhandlungen betreffend eine künftige Kostentragung, bereits ab dem Zeitpunkt geführt werden, in dem absehbar ist, dass der festgesetzte Deckelungsbetrag überschritten wird. Die Regelung über die Berücksichtigung künftiger Kosten hat auch im Konsultationsmechanismus bereits Eingang gefunden.

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Für den Österreichischen Gemeindebund:

 

Der Generalsekretär:

Der Präsident:

 

 

Hink e.h.

Mödlhammer e.h.

 

vortr. HR Dr. Robert Hink

Bgm. Helmut Mödlhammer