Linz, 17.06.2008

 

 

 

Stellungsnahme zum neuen Gewaltschutzgesetz

 

 

 

Wir, das Team vom Haus für Mutter und Kind, sprechen uns gegen eine uneingeschränkte Anzeigepflicht bei familiärer Gewalt aus.

 

In unserer langjährigen sozialarbeiterischen Arbeit mit Müttern und Kindern, stellten wir immer wieder fest, dass nachdem ein Beziehungsaufbau erfolgte und Vertrauen geschaffen wurde, es Klientinnen und Klienten ermöglicht wurde über erfahrene Gewaltsituationen zu sprechen. Dies war aufgrund dessen erst möglich, da es im Rahmen der Vertraulichkeit und Verschwiegenheit stattfinden konnte.

 

Sollte nun eine uneingeschränkte Anzeigepflicht bei familiärer Gewalt im Gesetz verankert werden,

hätte dies unmittelbar schwerwiegende Konsequenzen auf unsere sozialarbeiterische Arbeit.

Die Mitteilung der Anzeigepflicht unsererseits an die Klienten und Klientinnen, muss vorab bei den Beratungsgesprächen, Einzugsgesprächen, bzw. in der direkten Betreuungsarbeit erfolgen.

Dies hat zur Folge:

-                     dass der Vertrauensschutz nicht mehr gewährleistet werden kann.

-                     Die Klienten und Klientinnen werden nicht mehr über ihre Gewalterfahrungen sprechen,

was zur Folge hat, dass das Thema Gewalt wieder tabuisiert wird, die Opfer in ihrer auswegslosen Situation gefangen und mit ihrer Angst alleine bleiben und sich kein Gehör und Schutz verschaffen können.

Durch die Tabuisierung wird die Gewalt in der Familie bleiben und eine Arbeit mit den Familien hinsichtlich Problemlösungsstrategien wird nicht mehr möglich sein.

             

 

Wir haben große Befürchtungen, dass es durch die Gesetzesänderung wieder einen Rückschritt gibt und die bereits geleistete Aufklärungsarbeit und die Enttabuisierung zunichte gemacht werden.

 

Wir bitten Sie, unsere Bedenken unbedingt zu berücksichtigen.

 

 

Mit freundlichen Grüßen,

das Team des Hauses für Mutter und Kind